Haushaltssanierungsplan

Das Stärkungspaktgesetz (Nordrhein-Westfalen)

Das Stärkungspaktgesetz für überschuldete Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen wurde am 08.12.2011 vom Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossen und am 16.12.2011 im Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.

 

 

Inhalt des Stärkungspakts I: Finanzielle Hilfen für die Kommunen

 

Für überschuldete oder von Überschuldung bedrohte Kommunen stehen insgesamt Konsolidierungshilfen von 5,85 Milliarden Euro für den Zeitraum 2011 bis 2020 zur Verfügung. Im Gegenzug müssen die betroffenen Städte und Gemeinden einen klaren Sanierungskurs einschlagen. In der ersten Stufe stellt das Land ab 2011 für 34 akut von Überschuldung betroffene Kommunen jährlich 350 Millionen Euro bereit. Für sie ist die Teilnahme am Stärkungspakt rechtsverbindlich. Bis zum Jahr 2020 stehen hierfür insgesamt 3,5 Milliarden Euro aus Landesmitteln zur Verfügung.

 

In einer zweiten Stufe werden ab 2012 weitere 27 Kommunen in den Pakt einbezogen, bei denen die Haushaltsdaten 2010 eine Überschuldung bis 2016 erwarten lassen. Für sie sind Mittel in Höhe von 65 Millionen Euro in 2012, 115 Millionen Euro in 2013 und 310 Millionen Euro ab 2014 vorgesehen.

 

Diese Mittel in Höhe von insgesamt 2,35 Milliarden Euro bis 2020 sollen über das Gemeindefinanzierungsgesetz bereitgestellt werden. Sie werden von den Kommunen selbst gegenfinanziert: Sie stammen aus der Entlastung der Kommunen aufgrund verminderter Hartz-IV-Sonderbedarfszuweisungen sowie dem höheren kommunalen Anteil an der Grunderwerbsteuer ab 2013. Außerdem wird ab 2014 eine zusätzliche Solidaritätsumlage von jährlich 195 Mio. € von den besser gestellten Kommunen erhoben.

Inhalt des Stärkungspakts II: Die Kehrseite der Medaille

 

Im Gegenzug zu der Sanierungshilfe des Landes muss die Empfängergemeinde eine Konsolidierungsvereinbarung mit der Aufsichtsbehörde treffen. Der kommunale Haushalt muss mit dem Geld aus dem Stärkungspakt innerhalb von fünf Jahren (Stufe 1) bzw. sieben Jahren (Stufe 2) ausgeglichen sein. Bis spätestens zum Jahr 2020 muss ein Haushaltsausgleich dann aus eigener Kraft erreicht werden.

 

Für die teilnehmenden Kommunen ersetzt der Sanierungsplan nach dem Stärkungspaktgesetz das bisher erforderliche Haushaltssicherungskonzept. Durch das Stärkungspaktgesetz wird der Zeitraum, bis zu dem der Haushaltsausgleich erreicht werden soll, wesentlich gestreckt.

 

Der Stärkungspakt soll für die teilnehmenden Kommunen zunächst den Haushaltsausgleich bis 2016 herstellen. Anschließend sollen nach und nach die aufgelaufenen Kassenkredite abgetragen werden. Bis 2021 soll auch dies erfolgt sein. Ob dies realistisch ist, muss für viele Städte bezweifelt werden.

Evaluation des Stärkungspakts durch das Innenministerium

 

Am 15.09.2014 legte das Innenministerium NRW einen Evaluationsbericht über die Ergebnisse des Stärkungspakts für die pflichtig teilnehmenden Kommunen in den Jahren 2012 und 2013 vor. Danach wurden Konsolidierungsergebnisse von 253 Millionen Euro (2012) bzw. 434 Millionen Euro (2013) erreicht. Zu 72% wurden diese Summen durch das Streichen freiwilliger Leistungen erreicht, zu 28% durch Steuererhöhungen.

Bewertung der Evaluation durch die kommunalen Spitzenverbände

 

Die kommunalen Spitzenverbände warnen davor, dass der harte Konsolidierungskurs nicht zum "Kaputtsparen" führen darf. Eine dritte Stufe des Pakts sei nötig, um zu verhindern, dass Kommunen, die derzeit noch nicht teilnehmen, in eine Überschuldung geraten.

 

Dr. Stephan Articus, Geschäftsführer Städtetag NRW, und Dr. Bernd Jürgen Schneider, Geschäftsführer Städte- und Gemeindebund NRW, äußerten sich einmütig so zu dem Bericht:

 

"Für die Jahre 2012 und 2013 kann festgehalten werden, dass fast alle teilnehmenden Kommunen die mit der Kommunalaufsicht des Landes vereinbarten Zielmarken auch erreichen. Es darf aber auch gleichzeitig nicht verschwiegen werden, dass diese Erfolge in den betroffenen Städten und Gemeinden mit äußerst schmerzhaften Entscheidungen erkauft werden müssen, bei denen die kommunale Infrastruktur und Umfang und Qualität des Leistungsangebots für die Bürgerinnen und Bürger leiden.

 

Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit eines harten Konsolidierungskurses bleibt wichtig - ein Kaputtsparen darf es nicht geben."

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