Arbeit, Gesundheit und Soziales

Berufliche Weiterbildungschancen

23. August 2023

Im letzten ASG-Ausschuss (15.05.23) hat Herr Böttcher (Geschäftsführer Jobcenter Duisburg) unsere Anfrage zur „Entwicklung der beruflichen Weiterbildungschancen für Arbeitslose ab dem 01.01.2023“ (DS 23-0590) mündlich beantwortet: demnach sind unter anderem die finanziellen Mittel dafür trotz stärkerem Fachkräftebedarf leider (im Vergleich zum Vorjahr 2022) zurückgefahren worden

 

 

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Sachstand Arbeitsgelegenheiten für Menschen im SGB II in Duisburg

23. August 2023

Zu Beginn des Monats August wurden die Duisburger Arbeitslosenzahlen für den Juli 2023 in Duisburg veröffentlicht.

Im Rechtskreis SGB II sind 26.973 arbeitslose Menschen erfasst.

Davon erhalten lediglich 690 Personen eine Weiterbildungsmaßnahme.

1.194 Personen befinden sich in Arbeitsgelegenheiten.

 

 

 

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Stärkungspakt NRW

11. Mai 2023

Auf der letzten Sitzung des ASG-Ausschusses am 03.03.2023 berichtete die Verwaltung mündlich über den „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut!“, der vor allem auch den gestiegenen Energiekosten und Lebenshaltungskosten (teilweise) entgegenwirken soll.

Zur Sicherstellung der richtigen Wahrnehmung des mündlichen Berichts haben wir folgende Fragen:

  1. Beträgt die Höhe der für Duisburg vorgesehen Mittel 6,58 Millionen €? Wenn nein, wie hoch sind die Mittel genau?

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Entwicklung der beruflichen Weiterbildungsangebote für Arbeitslose ab 01.01.2023

11. Mai 2023

Am 1.1.2023 traten umfangreiche gesetzliche Neuregelungen im Rahmen des Bürgergeldes für Menschen im SGB-II-Rechtskreis in Kraft. Ein Bestandteil der neuen Gesetzgebung ist die Ausweitung und Weiterentwicklung von Bildungsangeboten für arbeitslose Menschen.

 

 

 

 

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Armut in Duisburg

13. Mai 2022

Hohe Arbeitslosigkeit sowie die Arbeitsmarkt- und Sozialreformen der damaligen rot-grünen Bundesregierung haben deutschlandweit Millionen Menschen in die Armut geführt. Weit mehr als 70.000 Menschen sind in Duisburg auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen, was einer Quote von annähernd 20% entspricht. Die ungleiche Verteilung von Armut wird beim Blick auf die Stadtteilebene sichtbar.

 

 

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Aktuelle Zahlen zu Stromsperren in Duisburg

13. Mai 2022

Tausenden Verbrauchern wird jedes Jahr der Strom abgestellt - vielen damit auch die Heizung.

In den Jahren 2014-2016 wurde in den Duisburger Haushalten durchschnittlich jährlich mehr als 8.300 Unterbrechungen der Stromversorgung vorgenommen.

 

 

 

 

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Aktueller Sachstand Zwangsräumungen in Duisburg

13. Mai 2022

Weitverbreitete Armut und steigende Mieten sorgen in Duisburg seit Jahren für eine anhaltend hohe Anzahl von Zwangsräumungen. Der Verlust der Wohnung bedeutet einen schwerwiegenden Einschnitt in das Leben. In der Sozialgesetzgebung wird in dem Fall von einer sozialen Notlage gesprochen. Betroffene haben häufig nur eine geringe Selbsthilfemöglichkeit, um einer Räumung zu entgehen.

 

 

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Postanschrift und Girokonto für Duisburger Obdachlose

08. September 2021

Der freie Zugang zum Postwesen (Erhalt und Verschickung von Briefen) und zu einem Girokonto (Erhalt und Verschickung von Geld) sind notwendige Bestandteile des Lebens.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist für Duisburger Obdachlose auf Wunsch jeweils eine Postanschrift einschließlich der Möglichkeit des freien Zugangs zu erhaltener Post  und der Verschickung von Post (jeweils unter Wahrung des Briefgeheimnisses) gegeben?

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Übernahme der „Kosten der Unterkunft“ (KdU) durch das Duisburger Jobcenter und Sozialamt

08. September 2021

Die bisherigen Covid-19 Regelungen des § 67 SGB II und § 141 SGB XII werden bis zum 31.12.2021 fortgeführt. Dies bedeutet, dass die nachgewiesen KdU zu 100% bis 31.12.2021 vom Jobcenter Duisburg übernommen werden müssen. Des Weiteren nehmen wir Bezug auf den Wortbeitrag von Herrn Böttchers im mündlichen Bericht des Jobcenters. (ASG-Ausschuss am 24.08.2020 siehe Protokoll auf Seite 26)


 

 

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Unterbringung von Obdachlosen in Duisburger Einrichtungen

08. September 2021

Die den Betreibern von Obdachlosen-Sammelunterkünften von der Stadt gezahlten Tarife für die Unterbringung pro Person (bis zu 900 € monatlich) übersteigen die den Sozialleistungs-Betroffenen vom Jobcenter und Sozialamt für eine normale Wohnung gewährten „Kosten der Unterkunft“  (derzeit für Alleinstehende monatlich 371 € Nettokaltmiete + angemessene Heizkosten) erheblich.

 

Daher haben wir bezugnehmend auf die Beschlussvorlage DS 15-0452 vom 12.08.2015 (Gebührentarife siehe Anlage) folgende Fragen zum aktuellen Stand:

  1. Haben sich die Tarife verändert?
  2. ...

 

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