Betreff: Gleichstellungsplan der Stadt Duisburg vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2027
hier: Maßnahme 4.1.1 Anlaufstelle für Diskriminierungsfragen
22. März 2024
Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung am 28.11.2022 dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Duisburg, gültig vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2027, einstimmig zugestimmt. In diesem Gleichstellungsplan sind auch Maßnahmen zur Diskriminierungssensibilität (Punkt 4.1) definiert. Eine der definierten Maßnahmen (Punkt 4.1.1) bezieht sich auf die Gründung einer Anlaufstelle für Diskriminierungsfragen beim Referat für Gleichberechtigung und Chancengleichheit.