Kosten der Unterkunft (KdU)
27. Februar 2020
Der Ausschuss möge beschließen:
Das Duisburger Jobcenter bzw. die städtischen Vertreter der Trägerversammlung des Duisburger Jobcenters und das Duisburger Sozialamt werden bezüglich der Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) gemäß Sozialgesetzbücher (SGB) II und XII bis zur Vorlage eines den Anforderungen des Bundessozialgerichts (BSG) genügenden „schlüssigen Konzepts“ angewiesen:
Umstrukturierung der öffentlich geförderten Beschäftigung des Duisburger Jobcenters
08. Februar 2018
Der Ausschuss möge beschließen:
Das Jobcenter Duisburg wird aufgefordert, die „öffentlich geförderte Beschäftigung“ seines „Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms 2019“ umzustrukturieren und den Schwerpunkt auf die „Eingliederung
von Langzeitarbeitslosen“ nach § 16e („sozialer Arbeitsmarkt“) zu legen. mehr...
Sanktionen
24. September 2018
Der Beirat möge beschließen:
Der Beirat lehnt Sanktionen gemäß § 31 SGB II unterhalb des (auch laut Paritätischem Wohlfahrtsverband zu niedrigen) Überlebens-Regelsatzes von Hartz4-Betroffenen ab, wenn sie Arbeitsvorschläge in
der Werkstatt ablehnen.
Prüfauftrag zu Kosten der Unterkunft
04. September 2018
Laut Sozialgesetzbuch Zweites und Zwölftes Buch (SGB II und XII) sind die Bedarfe für die Kosten der Unterkunft bis zur Höhe der Angemessenheit anzuerkennen. Eine Definition der Angemessenheit gibt der Gesetzgeber dazu nicht vor. Der kommunale Leistungsträger hat vielmehr nach Maßgabe des Bundessozialgerichtes (BSG) die Festlegung der Angemessenheitsgrenzen schlüssig zu belegen und die regionalen Besonderheiten zu berücksichtigen. mehr...
Sanktionsmoratorium
05. Juni 2018
Der Ausschuss möge beschließen:
1. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich auf Bundesebene nachdrücklich dafür einzusetzen, den Sanktionspagraphen § 31 SGB II auszusetzen.
2. Die städtischen Vertreter der Trägerversammlung des Duisburger Jobcenters werden angewiesen, in der Trägerversammlung für den Verzicht auf Sanktionen gegen ALG II-Berechtigte einzutreten.
Rechtssichere Empfangsbestätigung ausstellen
12. April 2018
Der Ausschuss möge beschließen:
Die städtischen Vertreter der Trägerversammlung werden gebeten, gemeinsam mit den Vertretern der Bundesagentur in der Trägerversammlung des Jobcenters dafür Sorge zu tragen, dass durch entsprechende Dienstanweisungen für alle Hartz4-EmpfängerInnen eine persönliche Abgabe von Unterlagen zu den üblichen Geschäftsöffnungszeiten mit der nötigen Rechtssicherheit gewährleistet wird, so dass auch bei Streitigkeiten vor dem Sozialgericht die Abgabe dieser Unterlagen zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
Für weiter zurück liegende Anträge an den Sozialausschuss besuchen Sie bitte unser
Dort finden Sie alle vorhergehenden Anträge dieser Wahlperiode
sowie der Jahre 2009 - 2013.