10. April 2024
Der Oberbürgermeister wird gebeten, für die Stadt Duisburg der Klage der Niederrheingemeinden gegen den im neuen Regionalplan Ruhr festgelegten erweiterten Kiesabbau beizutreten.
Begründung:
Mehrere Niederrheingemeinden, federführend ist die Stadt Wesel, haben durch ein Rechtsgutachten von Prof. Martin Beckmann die wahrscheinliche Rechtswidrigkeit des o.g. Vorhabens feststellen lassen.
Dieser Kiesabbau ist wegen des weitgehenden Eingriffs in die Natur ohne ausreichende Begründung der zwingenden Notwendigkeit unnötig. Als nur ein Kritikpunkt hervorzuheben ist hier besonders:
Deswegen hatte sich ja auch bereits die Stadt Duisburg gegen diese Planung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) ausgesprochen.
gez. Detlef Feldmann
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