Anpassung der Berechnungsgrundlage des Mietspiegels zur Einbeziehung von Bestandsmieten
19. Mai 2025
Der Rat der Stadt Duisburg möge beschließen, die Berechnungsgrundlagen des qualifizierten Mietspiegels der Stadt zu überprüfen und ggf. anzupassen. Der aktuelle Mietspiegel, gültig seit dem 1. Februar 2024, beruht auf einer repräsentativen Vermieterbefragung zum Stichtag 1. Mai 2023 und bildet das Mietniveau unter Berücksichtigung von Wohlfläche, Baujahr, Ausstattung, energetischer Beschaffenheit und Wohnlage ab.
Kein Abzug von Leistungen außerhalb des dafür vorgesehenen Regelsatzes vom Regelsatz des Bürgergeldes (SGB II) oder der Grundsicherung (SGB XII) der Betroffenen bei Unterbringungen in Duisburger Einrichtungen für Obdachlose
26. Oktober 2023
Der Ausschuss möge beschließen:
Die Duisburger Sozialverwaltung und ihre Einrichtungen werden angewiesen, bei Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft vom Regelsatz (z.B. für Alleinstehende 502 €) betroffener SGB II- und SGB XII-Empfänger(innen) keine Beträge für dafür nicht vorgesehene Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Sozialarbeit und Suchtprävention) einzubehalten.
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Dort finden Sie alle vorhergehenden Anträge dieser Wahlperiode
sowie der Jahre 2009 - 2013.