03. April 2025
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob die Größe der Bezirksvertretungen der Stadt Duisburg von 17 Plätzen wieder auf den Normalzustand vor der Haushaltssicherung von 19 Plätzen festgelegt werden kann.
Begründung:
Die Größe der Bezirksvertretungen der Stadt Duisburg wurde im Rahmen der Haushaltssicherung von 19 auf 17 Plätze reduziert. Da der Haushalt für 2025 ein normaler Haushalt ist, sind dementsprechend die Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger in den Bezirken wieder auf den vorherigen Normalzustand (die maximale Anzahl in § 36 Abs. 2. S.1 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen) anzupassen.
Durch die größere Anzahl von Vertretern und Vertreterinnen in den Bezirksvertretungen steigen die Möglichkeiten der Beteiligung und die Pluralität der Perspektiven signifikant. Dies fördert – gerade in Zeiten der zunehmenden Politikverdrossenheit und Abwendung der Menschen von Demokratie – das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger sowie die tatsächlichen Möglichkeiten der demokratischen Partizipation in den demokratisch legitimierten Selbstverwaltungsorganen in Wohnortnähe. Das Ansehen der Stadt Duisburg und die Angemessenheit sowie die Differenzierung der Entscheidungen der Bezirksvertretungen und in der Folge des Rates der Stadt Duisburg steigen. Eine Bezirksvertretung wird auf diese Weise resilienter gegenüber Fehlzeiten von Einzelpersonen. Ihre Handlungsfähigkeit wird auf diese Weise gestärkt. Durch die Herausnahme von Druck für die einzelnen Bezirksvertretungsmitglieder, die die Verteilung auf mehr Schultern mit sich bringt, wird eine Qualitätsverbesserung in der Entscheidungsfindung antizipiert und einem „Verschleiß“ von engagierten Personen vorgebeugt.
Gez. Barbara Laakmann
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