30. August 2023
Die Bezirksvertretung möge beschließen:
Die Bezirksvertretung Meiderich/Beeck spricht sich ausdrücklich gegen die Planung des Wohngebietes „Grabeland an der Rheinklinik Beeckerwerth“ im Flächennutzungsplan aus.
Begründung:
Aus Klimaschutzgründen ist eine weitere Versiegelung von Flächen generell kontraproduktiv.
Die fraglichen Parzellen sind durch liebevolle langjährige Arbeit z.T. hochwertig gestaltet.
Gerade in der Zeit der Corona-Epidemie hat sich gezeigt, wie wertvoll die Möglichkeit einer Freizeitgestaltung im Freien ist.
Gez. Dr. med. Detlef Feldmann
B e r a t u n g s e r g e b n i s
(öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Meiderich/Beeck am 07.09.2023)
Herr Dr. Feldmann -Die Linke.- erklärte, dass ihm bei Durchsicht des Flächennutzungsplanes aufgefallen sei, dass eine kleine Fläche im Bezirk gefährdet sei. Hierbei handele es sich um
Grabeland zwischen der Ahrstraße, der Bahnlinie und der Meerbuschstraße. Betroffen seien 10 oder 11 Grabeland-Parzellen. Das Pikante sei, dass die Fläche erst vor kurzer Zeit von der Bahn an einen
Investor verkauft wurde. Der Investor profitiere nun von der Wertsteigerung des Geländes. Die dortigen Grabeländer seien über den bevorstehenden Wegfall der Flächen entsetzt, da sie im Laufe der Zeit
dort sehr schöne Gärten mit einem hohen Freizeitwert geschaffen hätten.
Grundsätzlich befürworte er die Schaffung von Wohnraum, aber mindestens genauso wichtig sei die Erhaltung von Freizeitmöglichkeiten für die Bevölkerung. Derzeit würden so viele Neubauflächen in
Duisburg geplant, sodass diese kleine Fläche nicht auch noch genommen werden müsse. Er stelle den Antrag in der heutigen Sitzung, weil die Einwendungsfrist gegen den Flächennutzungsplan am 22.10.2023
ablaufe. Er bat um Zustimmung zu seinem Antrag.
Herr Eickhoff -CDU- bestätigte, dass das Grundstück verkauft worden sei und in die Planungen der Wohnbaumaßnahme „Deichhöfe“ einfließen solle. Somit habe das
Gremium keine Beschlusskompetenz mehr über diese Fläche.
Herr Back -CDU- erinnerte daran, dass dieses Thema und die damit verbundene
Problematik hier bereits mehrfach erörtert wurden. Es wurde vereinbart, dass die Bebauung und Infrastruktur dort so angepasst werden sollte, dass die Belastung für die Anwohner von Beeckerwerth
möglichst geringgehalten werde. Die Einbeziehung der dortigen Flächen in diese Planungen sei ihm daher nicht fremd.
Ratsherr Lüger -CDU- erinnerte in diesem Zusammenhang an die Diskussion um die Grabeländer in Beeck. Bei dieser Debatte habe er schon darauf hingewiesen, dass bei
dem Bauprojekt „Deichhöfe“ wieder Grabeland betroffen sei. Seit dieser Zeit sei der Wegfall der Grabeland-Flächen schon bekannt. Damals hätte vielleicht noch Einfluss auf den Flächennutzungsplan
genommen werden können. Zum jetzigen Zeitpunkt halte er dies für ausgeschlossen.
Herr Dr. Feldmann -Die Linke.- sei anderer Meinung, weil dieses Gebiet im
Flächennutzungsplan getrennt ausgewiesen sei. Ein Teil sei Grabeland an den Höfen und der andere Teil sei Wohnbebauung Höfe. Seiner Meinung nach ist das Grabeland eine getrennt bezeichnete Fläche im
Flächennutzungsplan.
Herr Eickhoff -CDU- schlug wegen der unterschiedlichen Ansichten vor, dass die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung eine Klärung herbeiführe, wie sich die dortigen
Eigentumsverhältnisse darstellten. Außerdem schlug er vor, den Antrag daher heute in 1. Lesung zu beraten.
Herr Schuwerak -Bezirksmanager- teilte mit, dass die entsprechenden Informationen eingeholt werden müssten. Er machte aber darauf aufmerksam, dass ggf. die
Einwendungsfrist für den Flächennutzungsplan ablaufe.
Herr Winkler -SPD- begrüßte den Vorschlag auf 1. Lesung. Grundsätzlich sei er der
Meinung, dass es vom Gremium eine Zustimmung zum Bauprojekt auf der rechten Seite der Ahrstraße gegeben habe. Dadurch sollte eine Aufwertung des Stadtteils erreicht werden.
Selbst wenn die Grabeland-Fläche dort enthalten sein sollte, würde er an dem seinerzeitigen Beschluss zur Bebauung festhalten. Bis zur Klärung der Angelegenheit unterstütze er aber den Vorschlag auf
1. Lesung.
Abstimmung über den Antrag auf 1. Lesung:
Dafür: 13 Stimmen (SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, AfD)
Enthaltung: Keine
Dagegen: 1 Stimme (Die Linke.)
Der Antrag auf 1. Lesung wurde mehrheitlich beschlossen.
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