15. Dezember 2022
Die Nettelbeckstraße in Neudorf wird mit einem Zusatzschild versehen, in dem auf die brutale deutsche Kolonialgeschichte und ihre Verbrechen und ihre Vertreter hingewiesen wird.
Begründung:
Straßennamen sind Ehrungen und Teil der Erinnerungskultur. Es ist deshalb eine wichtige Aufgabe der Bezirksvertretung aufzuklären, dass es in unserem Bezirk Namensschilder gibt, die mit Verbrechen des deutschen Kolonialismus im Zusammenhang stehen.
Die Nettelbeckstraße ist eine Verbindungsstraße vom Sternbuschweg zur Lotharstraße.
Joachim Nettelbeck (1738-1824) war ein ehemaliger Seefahrer, der durch seine Rolle bei der Verteidigung Kolbergs im Jahre 1807 und durch seine Autobiographie schon zu Lebzeiten zu einem Volkshelden des deutschen Nationalismus wurde, den später die deutschen Nationalsozialisten 1933-1945 für ihre Propagandazwecke benutzten.
Aus seiner Lebensgeschichte geht hervor, dass er als Kapitän niederländischer Sklavenschiffe jahrzehntelang als Kolonialherr und -propagandist wirkte. Nettelbeck war einer der Männer, die es durch ihre Gräueltaten in fernen Ländern zu zweifelhaften Ruhm gebracht haben. Durch seinen Namen auf den Straßenschildern werden in Duisburg lebende Afrikanerinnen und Afrikaner täglich auf zynische Weise an das Leid ihrer Vorfahren erinnert.
Gez. Michael Dubielczyk
Beratungsergebnis
Der Prüfantrag wurde einstimmig beschlossen.
B e r a t u n g s e r g e b n i s
(öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am 05.05.2022)
Herr Dubielczyk -Die LINKE.- erläuterte, dass einerseits der Umbau des Hochfelder Marktes aktuell durchgeführt werde. Er führte aus, dass es andererseits in der
Bürgerschaft große Bestrebungen gebe, auf der Gitschiner Straße eine Einbahnstraßenregelung einzurichten. Somit sei diese Forderung an die Fraktion DIE FRAKTION - DIE LINKE PARTEI gerichtet
worden, verbunden mit dem Wunsch um entsprechende Unterstützung. Herr Dubielczyk -Die LINKE.- wünschte, dass dieser Prüfantrag dahingehend ausgelegt werde, die
Baumaßnahmen des Hochfelder Marktes entsprechend zu berücksichtigen.
Herr Ülger -SPD- wies darauf hin, dass ebenfalls ein Prüfantrag zur Einbahnstraßenregelung auf der Eigenstraße eingeführt und positiv geprüft wurde. Zu den
Anmerkungen des Herrn Dubielczyk -Die LINKE.- legte Herr Ülger -SPD- dar, dass der Zeitpunkt des Prüfantrages aktuell ungünstig sei, weil die Umbaumaßnahme des Hochfelder Marktes
derzeit im vollen Gange sei. Vor diesem Hintergrund könne der Prüfantrag nach seiner Auffassung im Augenblick nicht berücksichtigt werden. Er schlug vor, den
Prüfantrag zurückzustellen, bis die Umbaumaßnahme des Hochfelder Marktes im Dezember dieses Jahres abgeschlossen sei.
Herr Schumacher -CDU- vertrat ebenfalls die Meinung, den Prüfantrag zurückzustellen, um die Situation abzuwarten. Er signalisierte jedoch im Falle einer
Aufrechterhaltung des Prüfantrages dem Prüfantrag zuzustimmen.
Herr Dubielczyk -Die LINKE.- teilte auf Nachfrage von Frau Bezirksbürgermeisterin Ulitzka -SPD- mit, dass er den Prüfantrag aufrechterhalten werde. Er sehe
ein großes Bedürfnis der dort lebenden Bevölkerung, die Verkehrsführung entsprechend zu ändern. Er erläuterte ergänzend, dass die Verkehrsführung für den Radverkehr auf der Gitschiner Straße
gegenläufig geöffnet werden möge. Er wies in diesem Zusammenhang ergänzend auf die sog. „unechte Einbahnstraße“ hin.
Hinweis der Verwaltung:
Eine unechte Einbahnstraße wird durch eine entsprechende Beschilderung ausgewiesen. Sie ist gekennzeichnet von einem Einfahrverbot (VZ 267 Straßenverkehrsordnung StVO - Verbot der Einfahrt;
landläufig als sog. „Spardose“ bezeichnet) von einer Seite, eine Beschilderung durch das Verkehrszeichen 220 StVO (Einbahnstraße) ist hingegen nicht vorhanden. In eine unechte Einbahnstraße darf
somit nur aus einer Richtung eingefahren, aber aus beiden Richtungen ausgefahren und innerhalb in beide Richtungen gefahren werden. Das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ erlaubt die Einfahrt in das
gesperrte Ende. Im Gegensatz zur Einbahnstraßenregelung ergeben sich für die unechte Einbahnstraße folgende verkehrsrechtliche Regelungen:
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