11. November 2024
In der 2020 aktualisierten Roten Liste der Säuretiere wird dem Europäischen Igel ein gravierender Rückgang attestiert.
Der Bestandsrückgang hat vielfältige Gründe (Pestizideinsatz in der Landwirtschaft; Insektenrückgang).
Ein weiterer Grund sind häufig Schnittverletzungen mit Todesfolge aufgrund von im häufiger eingesetzten Mähroboter in privaten Gärten während der Nacht.
Ein Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme wie bereits in einigen Städten umgesetzt (z.B. Köln) bzw. angedacht wäre ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz (auch für Kröten und Amphibien).
Ein Verletzten oder Töten durch Mähroboter ist ein Verstoß gegen das Verletzungs- und Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
Beantwortung der Anfrage
Herr Winterhalter -Abteilungsleiter 31-2- beantwortete die Anfrage wie folgt:
Die Stadt empfehle nur Dinge zu beschließen, die man auch kontrollieren könne. Es ist festzuhalten, dass ein Mähroboter auch tagsüber Tieren Schaden zufügen kann. Eigentlich helfe nur der
selbstgewählte Verzicht auf Mähroboter. Ein Verbot bekäme man nicht umgesetzt, dafür fehle es der Stadt an Personal.
Herr Dr. Meßer -Vorsitzender des Beirates der UNB- teilte mit, dass der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde die Stadt bereits in der letzten Sitzung aufgefordert
hat, über ein Verbot nachzudenken. Kein Verbot stelle eine Erlaubnis dar. Natürlich sei es nicht zu kontrollieren. So könnten jedoch Anzeigen von Nachbarn eine Aufforderung zur Beachtung des
nächtlichen Mähverbots nach sich ziehen.
Herr Broda -Die Linke- teilte mit, dass die Stadt Köln auch ein Verbot habe und dieses wahrscheinlich auch nicht flächendeckend kontrollieren könne. Er fände das
Signal wichtig und bat das Dezernat zumindest um einen Hinweis in der Presse.
Herr Winterhalter -Abteilungsleiter 31-2- stellte nochmals die Information der Öffentlichkeit hervor, die einen freiwilligen Verzicht nach sich ziehen
sollte.