Baugenehmigung Breitenkamp 33 in Serm

29. April 2024

Dr. Detlef Feldmann

Durch einen offenen Brief des Vorsitzenden Dr. Johannes Meßer des Beirates der unteren Naturschutzbehörde und entsprechende Medienberichte wurde bekannt, dass in Serm eine Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus möglicherweise rechtswidrig erteilt wurde. (Breitenkamp 33)

 

Da es sich um einen Eingriff in die Natur (Landschaftsschutzgebiet) handelt sehen wir uns im Recht und in der Pflicht zur Klärung der Sachlage beizutragen.

 

Für uns ergeben sich folgende Fragen, um deren zeitnahe Beantwortung wir die Verwaltung bitten:

 

  1. Warum betrachtet die Verwaltung (Bauamt )das fragliche Gelände als Innenbereich, obwohl es sich um ein zusammenhängendes, durch die Straße Breitenkamp und die B 288 klar abgrenzbares Landschaftsschutzgebiet handelt?

 

  1. Gibt es einen gültigen Flächennutzungs - und Bebauungsplan, der (entgegen der Kennzeichnung im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet) eine Wohnbebauung ermöglichen würde?

 

  1. Worin sieht die Verwaltung eine zusammenhängende Bebauung, wenn nur eine Wagenbauhalle und ein Wohngebäude im Außenbereich nebeneinander stehen?

 

  1. Sieht die Verwaltung die Gefahr der Entstehung einer (abzulehnenden) Splittersiedlung?

 

 

 

gez. Mirze Edis

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