3. Dezember 2021
Anfrage an die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Naturschutz am 25.01.2022
Angesichts fortbestehender bürokratischer Hemmnisse bei Mieterstromprojekten erscheint der Betrieb von Steckdosen-Solargeräten als eine reizvolle Alternative für Mieterinnen und Mieter, sich an der Erzeugung erneuerbarer Energie aktiv zu beteiligen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die möglichst kurzfristige Beantwortung folgender Fragen:
Gez. Dr. Detlef Feldmann
Beantwortung der Frage:
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt (hierbei wird gleichzeitig auf Top 38 aus der Sitzung v. 15.01.2021, DS 21-1395 eingegangen):
Antrag im Wortlaut: Der Rat der Stadt möge beschließen: Die Verwaltung setzt ein Förderprogramm für Mieter*innen zur Installation von "Balkonkraftwerken" auf. Die Anschaffungs- und Installationskosten von bis zu 600 Watt starken PV-Modulen auf Balkonen und Terrassen werden mit 25 % durch das Programm gefördert.
Zu Frage 1:
Beantwortung im Text
Zu Frage 2:
Beantwortung im Text
Zu Frage 3:
- Nein
Zu Frage 4:
Hier gibt es keine validen Daten
Zahlen, Daten, Fakten zu Kompaktsolaranlagen: Wirtschaftlichkeit:
-Durchschnittsleistung: 300 Watt
-Durchschnittsarbeit pro Jahr (bei 850 Sonnenstunden in Duisburg): 255 kWh
-Durchschnittlicher Eigenverbrauch 60%
-Nutzbare Energie pro Jahr: ca. 150 kWh
-Bewertete nutzbare Energie (27 Cent / kWh): ca. 40 Euro pro Jahr
-VK-Preis für gute Komplett-Pakete (Mit Befestigung, Wechselrichter): ab 400 €
-Amortisierung nach ca. 10 Jahren
Vorteile:
-Schnell (ab)montiert - ohne Spezialisten
-Strom wird selbst produziert und direkt verbraucht
-Spart CO2 ein (ca. 2t CO2 über 20 Jahre)
Nachteile:
-Überschussproduktion kann nicht ins Netz eingespeist werden und ist zu gering für eine wirtschaftliche Speichernutzung
-Die überwiegende Anzahl an Vermietern verbietet die Nutzung von Kompaktsolaranlagen. Eine Genehmigung ist aber zwingend erforderlich.
-Meistens muss ein neuer Zähler montiert werden (Rücklaufsperre notwendig)
-Muss bei Netzbetreiber angemeldet werden (Anmeldeprozess siehe unten)
-Versicherungsrechtliche Fragen sind im Vorfeld zu klären (z.B. Verbau von Energiesteckdosen um Kabelbrand zu vermeiden)
-Lange Amortisationszeiten
-Über die Haltbarkeit der Anlagen gibt es nur wenig historische Erfahrungen (in D erst seit 2018 legal). Es ist nicht klar ob Amortisationsgrenzen erreicht werden können.
Anmeldeprozesses und technische Voraussetzungen:
-Das Einstecken einer Erzeugungsanlage ist nicht mit dem Einstecken eines elektrischen Verbrauchsgerätes in eine herkömmliche Steckdose zu vergleichen und nur unter bestimmten Bedingungen mit einer speziellen Energiesteckvorrichtung zulässig. Diese Bedingungen sind in der Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 aufgeführt.
-Auch steckerfertige PV-Anlagen müssen nach den entsprechenden technischen Richtlinien (hier die VDE AR-N 4105) angemeldet werden. Bei Anlagen bis 600 W ist der Prozess bis zur Netzeinbindung vereinfacht, wenn die Erzeugungsanlage über eine vorhandene, spezielle Energiesteckdose (z.B. nach VDE V 0628-1) angeschlossen ist. Es dürfen dann das Inbetriebsetzungsprotokoll, die Unterschrift des Anlagenerrichters und die Angaben zum Anlagenerrichter entfallen. Wichtig: Dies gilt nur bis zu einem Anschlusswert von 600 W.
-Weiterhin benötigt die Netzgesellschaft zur Anmeldung ein Foto des betroffenen Elektrizitätszählers, die Konformitätserklärung der Balkonanlage und ein vom Installateurbetrieb gestempelten „Antrag auf Zählermontage – Netznutzung“ für die Zählerwechslung.
-Sofern die Anlage die Leistung von 600 W nicht überschreitet, wird der Kunde dann im Anschluss der Anmeldung zur Terminvereinbarung des Zählerwechsels gegen einen Zweirichtungszähler kontaktiert. Nach dem Zählerwechsel ist der Vorgang abgeschlossen.
-Bei einer Überschreitung der Grenze von 600 W gilt der vereinfachte Anmeldevorgang nicht mehr. In diesem Falle ist die Anlage nach VDE 4105 anzumelden.
-Auch steckerfertige PV-Anlagen müssen bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
Einschätzung aus Sicht der SWDU:
-Eine Kompakt-PV-Anlage ist nicht wirklich für unsere Kunden wirtschaftlich sinnvoll.
-Auch die CO2-Reduktion und damit der nachhaltige Nutzen ist eher gering. Zielführender wäre da eine Umstellung des Haushaltsstroms auf Grünstrom der Stadtwerke.
-Eine Errichtung ist auch nicht ganz so simpel wie oft kommuniziert wird.
Fazit:
Ein Vertrieb und die Förderung von Kompakt-PV-Anlagen über die SWDU ist in Summe nicht sinnvoll.
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