17. Mai 2023
Seit dem 1. Januar 2022 gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, dass der ÖPNV und die Zugänge zu 100 % barrierefrei sein müssen. Das ist in Duisburg leider zum Ende der Übergangsfrist Anfang des letzten Jahres nicht der Fall. Zur Barrierefreiheit zählen neben einem stufenfreien Zugang zur Haltestelle und beim Einsteigen in die Fahrzeuge z.B. auch ein Leit- und Informationssystem für blinde oder seheingeschränkte Menschen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Gez. Herbert Fürmann
zurück zu Aktuell
zurück zu Anfragen zur Stadtentwicklung