17. Mai 2023
In der Ausschusssitzung vom 14.11.2022 stellten wir mit DS 22-1163 eine Anfrage zur Höhe der Brückengeländer in unserer Stadt. Leider ist diese Anfrage bis heute nicht beantwortet worden.
Seit Anfang Mai ist nun die Brücke der Solidarität in beiden Fahrtrichtungen für den Radverkehr gesperrt, weil im Bereich des Brückenbogens das Geländer seit jeher deutlich zu niedrig ist und die Gefahr besteht, dass Radfahrende über das Geländer stürzen könnten. Einen vergleichbaren Unfall hatte sich im vergangenen Jahr an einer Düsseldorfer Rheinbrücke ereignet. Da auch der Fußweg entlang der Eisenbahnbrücke wegen eines zu niedrigen Geländers (und der Wegbreite) nicht für den Radverkehr zur Verfügung steht, gibt es nun keine sichere und legale Radwegverbindung zwischen Rheinhausen und dem rechtsrheinischen Stadtgebiet mehr. Mit der Sperrung mag der Sicherungs- und Haftungspflicht der Stadt genüge getan sein, das darf aber allenfalls eine zeitlich sehr begrenzte Lösung sein. Denn da der seitliche Weg entlang der A 40 Rheinbrücke seit einiger Zeit nur noch als Gehweg ausgewiesen ist und die Zufahrt in Homberg legal auch gar nicht mit dem Rad erreicht werden kann, werden Radfahrer gezwungen, entweder die Rheinbrücke in Ruhrort (Umweg ca. 14 km) oder Krefeld-Uerdingen (Umweg 25 km) zu nehmen. Alternativ dürfte man auch mit dem Rad über die Fahrbahn der Brücke der Solidarität fahren, da es durch die Sperrung keinen Radweg mehr gibt. Wir bezweifeln aber, dass dies sicherer als der alte Radweg mit dem zu niedrigen Geländer ist.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Gez. Herbert Fürmann
zurück zu Aktuell
zurück zu Anfragen zur Stadtentwicklung