Dauerzählstelle für den Radverkehr

09. März 2023

Herbert Fürmann

Im vergangenen Jahr beantragte die Stadt eine Förderung für eine „Dauerzählstelle für den Radverkehr“ aus dem Förderprogramm „Nahmobilität 2022“. Im Bericht der Bezirksregierung Düsseldorf wird in DS 14/0881 des Regionalverbands Ruhr (RVR) dazu im Rückblick berichtet:

 

„Von den 12 im Jahresförderprogramm 2022 Nahmobilität vorgesehenen Maßnahmen wurden 11 (auf der Basis ggf. aktualisierter Kosten) planmäßig bewilligt. Die Maßnahme „Dauerzählstelle für den Radverkehr in Duisburg“ (OM 2018 05 112) konnte auf Grund fehlender Bewilligungsvoraussetzungen in 2022 nicht bewilligt werden (Anlage 2).“

 

Auf Nachfrage, warum die Bewilligungsvoraussetzungen nicht erfüllt waren, wurde im Ausschuss Mobilität des RVR berichtet, die Stadt habe nicht alle Unterlagen zur „Baureife“ vorgelegt.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wo sollte die Dauerzählstelle eingerichtet werden?
  2. Welche Unterlagen hat die Stadt Duisburg nicht eingereicht?
  3. Wie geht es weiter mit der beabsichtigten Dauerzählstelle?
  4. Konnten die fehlenden Unterlagen inzwischen nachgereicht werden oder gibt es einen neuen Antrag auf Bezuschussung?

Gez. Herbert Fürmann

 

 

Beantwortung der Frage:

 

 

Die Stadt Duisburg hat 2018 einen Antrag auf Förderung für die Errichtung einer Dauerzählstelle am Übergang Opernplatz / Friedrich-Albert-Lange-Platz nach FöRiNah beantragt. Auf den Hinweis der Bezirksregierung nach Sichtung der eingereichten Unterlagen, dass der Antrag nicht vollständig und somit genehmigungsfähig sei, fand wenig später ein Termin zum Austausch zwischen Antragsteller und Förderstelle auf Arbeitsebene statt. Es wurde vereinbart, dass die Stadt die fehlenden Unterlagen nachreicht und der Förderantrag im Rahmen eines sog. Deckblattverfahrens geheilt wird. Das Einholen der Angebote von Stadtwerken und WBD für die baulichen Anteile der Maßnahme erforderte einige Zeit, sodass 2019 der Antrag mit allen nötigen Unterlagen eingereicht wurde. Eine Nachfrage im Jahr 2020 nach dem Stand der Bearbeitung des Antrags blieb ohne konkreten Sachstand bzw. Hinweis auf den etwaigen Zeitpunkt der Antragsbearbeitung. Bis heute erhielt die Verwaltung keine weiteren Informationen zum Antrag bzw. seinem Stand. Insofern überraschen die aus dem RVR berichteten Informationen die Verwaltung, regen aber zu einer weiteren Nachfrage an.

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