Hubbrücke Rheinpreußen

16. März 2022

Seit mehr als fünf Jahren ist die alte, denkmalgeschützte Brücke über den Rheinpreußenhafen vollständig gesperrt. Zuvor war sie schon einmal ab 2012 längere Zeit gesperrt. Angeblich sollen inzwischen Fördergelder für eine Sanierung bereitstehen und auch eine anschließende Übernahme der Brücke durch die Stadt Duisburg soll geklärt sein. Das letzte Mal, dass wir etwas zum Sachstand gehört haben, war auf einem Pressetermin des Bundestagsabgeordneten Mahmut Özdemir vor der letzten Kommunalwahl im September 2000. Damals gab es auch eine Pressemitteilung der Stadt:


„Die derzeitigen Eigentümer RAG und INEOS haben sich in den vergangenen Tagen mit der Stadt Duisburg abschließend über die weiteren Schritte hin zur Sanierung der unter Denkmalschutz stehenden Hubbrücke über den Rheinpreußenhafen sowie der anschließenden Eigentumsübertragung verständigt und einen entsprechenden Vertrag geschlossen. Oberbürgermeister Sören Link, Frank Hirschmann, Geschäftsführer INEOS Solvents, Christof Beike, Pressesprecher der RAG Aktiengesellschaft, Mahmut Özdemir, Mitglied des Bundestages sowie Dirk Smaczny vom Dezernat für Stadtentwicklung und Umwelt informieren vor Ort über die wesentlichen Inhalte der Vereinbarung und die weiteren Schritte.“

 

Seitdem sind 1 ½ Jahre vergangen, ohne dass man Fortschritte sieht oder auch nur etwas von der seit 18 Monaten eigentlich geklärten Sanierung mehr gehört hat, abgesehen von einer weiteren Pressemitteilung Mitte Juni, wo von Verzögerungen die Rede war.

 

Daher bitten wir die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht und zusätzlich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wann ist mit dem Beginn einer Sanierung zu rechnen und wie lange wird sich diese hinziehen?
  2. Warum wurde mit der Sanierung noch nicht begonnen?
  3. Was hat zu der Verzögerung um weitere 1 ½ Jahre geführt?
  4. Was hat die Stadt Duisburg in dieser Zeit getan, um die Sanierung des Denkmals voranzutreiben?
  5. Ist mit weiteren Verzögerungen zu rechnen und wenn ja: Warum?

 

https://www.waz.de/staedte/duisburg/homberger-hubbruecke-wird-saniert-und-geht-an-die-stadt-id230351704.html

https://www.oezdemir-fuer-duisburg.de/2020/09/07/eilmeldung-die-hubbruecke-am-rheinpreussen-hafen-in-homberg-ist-gerettet-die-stadt-erhaelt-eigentum-an-der-bruecke/

https://www.waz.de/staedte/duisburg/west/hubbruecke-homberg-die-sanierung-verzoegert-sich-id232551823.html

 

Gez. Herbert Fürmann

 

 

Beantwortung der Frage:

 

 

Zu Frage 1:

 

Laut dem am 3. September 2020 zwischen der Stadt Duisburg und den Brückeneigentümern - RAG und INEOS – geschlossenen Schenkungsvertrag haben sich die Eigentümer der Brücke - RAG und INEOS - verpflichtet, die Brücke - auch unter Inanspruchnahme von Fördermitteln - zu ertüchtigen. Erst nach erfolgter Ertüchtigung wird die Brücke an die Stadt Duisburg übertragen. Die Baumaßnahme liegt somit in alleiniger Zuständigkeit und Verantwortung der beiden Eigentümer.

 

Bereits kurz nach Vertragsabschluss wurde durch den von den beiden Eigentümern beauftragten, externen Projektleiter/-koordinator mitgeteilt, dass man mit einer aktualisierten Instandsetzungsbedarfsermittlung beginnen wolle. Bei der Realisierung ist man jedoch auf Schwierigkeiten gestoßen (siehe Beantwortung zu Frage 2 und 3), welche letztlich dazu führten, dass die Ergebnisse erst Ende März d.J. vorlagen bzw. der Stadtspitze im Rahmen eines gemeinsamen Gesprächs zur Kenntnis gebracht wurden.

 

In diesem Gespräch bestand Einigkeit darin, dass vor der Einleitung weiterer Schritte zwischen den Vertragspartnern zwingend abzustimmen sei, inwieweit die Erreichung des Vertragszieles (bezüglich des Ertüchtigungszustandes) angesichts der aktuellen Erkenntnisse noch gewährleistet werden könne. Dieser Abstimmungsprozess hat bereits begonnen - von seinem Ergebnis hängt ab, ob ggf. weitere Vereinbarungen notwendig sind. Erst wenn Einigkeit über die tatsächliche Erreichung des Vertragszieles besteht, kann mit der Ausschreibung und den darauffolgenden Baumaßnahmen begonnen werden.

 

Vor diesem Hintergrund sowie der anhaltend schwierigen Marktlage (näheres s. Beantwortung zu Frage 2 und 3) im Allgemeinen und in dieser Spezialbranche im Besonderen ist eine valide Aussage zu Beginn und Dauer der Maßnahme nicht möglich. In o.g. Gespräch machte die Eigentümerseite aber auch deutlich, dass weitere Verzögerungen unbedingt vermieden sollten und das Projekt nun zügig voranzutreiben sei.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Die o.g. Instandsetzungsbedarfsermittlung war erforderlich geworden, da aufgrund der Dauer der Vertragsverhandlungen eine Veränderung des Schadensbildes und eine Steigerung der Kosten befürchtet werden musste. Zugleich sollte sie als Basis für die darauffolgende Ausschreibung dienen. Da bei der Schadensaufnahme drei Gewerke - Statik, Maschentechnik und Elektrotechnik - eingebunden werden mussten und nur wenige Fachfirmen auf dem Markt verfügbar waren bzw. sind (die Corona-Pandemie hatte diese Situation zwischenzeitlich noch deutlich verschärft), hat es letztlich bis November 2021 gedauert, bis endlich adäquate Firmen gefunden und mit der Schadensaufnahme begonnen werden konnte.

 

Zu Frage 4:

 

Nach Vertragsabschluss im September 2020 hat es sowohl seitens der Arbeitsebene, als auch seitens der Stadtspitze regelmäßige Kontaktaufnahmen/Nachfragen bezüglich eines aktuellen Sachstandes gegeben, in denen seitens der Eigentümer stets plausibel auf die dargestellte, schwierige Marktlage verwiesen wurde. Da die Verantwortlichkeit für alle Schritte bis zur Übernahme der Brücke durch die Stadt Duisburg laut Vertrag bei den Eigentümern liegt und der Vertrag keine Sanktionsmöglichkeiten (Konventionalstrafen o.a.) beinhaltet, besaß und besitzt die Stadt keinerlei Interventionsmöglichkeit. Zu Frage 5: Wie in der Beantwortung zu Frage 1 dargelegt, ist aktuell zwingend notwendig, Einigkeit und Klarheit über die Erreichung des Vertragszieles herzustellen. Sollten hier Dissens bestehen und weitere Vereinbarungen zwischen den Eigentümern und der Stadt notwendig werden, verzögern sich entsprechend die weiteren Schritte. Fortschritt und Dauer der Ertüchtigungsmaßnahme stehen in unmittelbarer Abhängigkeit von der Verfügbarkeit an geeigneten Firmen und Material – angesichts der bekanntlich schwierigen Marktlage sind verlässlichen Aussagen hierzu ebenso wenig möglich, wie dass Verzögerungen ausgeschlossen werden können. 

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