16. März 2022
Seit April 2020 ist die neue StVO in Kraft. In dieser Novellierung ist festgelegt worden, dass LKW über 3,5 Tonnen innerorts beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren müssen. Hierunter wird ein Geschwindigkeitsbereich zwischen 7 und 11 km/h verstanden. Diese Neuregelung ist gerade in Duisburg zu begrüßen, da es hier durch die vielen Hafen- und Logistikstandorte ein sehr starkes LKW-Aufkommen gibt und sehr viele tödliche und schwere Unfälle auf abbiegende LKW zurückzuführen sind. Dazu noch viel mehr Gefahrensituationen, die durch achtsame Fußgänger*innen und Radfahrer*innen vermieden werden. Diese Regelung soll Radfahrende und zu Fuß gehende schützen. Uns ist aufgefallen, dass sich kaum ein*e LKW-Fahrer*in an diese Schrittgeschwindigkeit hält. Das lässt darauf schließen, dass diese neue Regelung bei den Fahrer*innen noch wenig bekannt ist und wohl auch nicht kontrolliert wird.
Ein Verstoß gegen die Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen wird mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg belegt. Eine Kontrolle der gefahrenen Geschwindigkeiten beim Abbiegen kann über die Fahrtenschreiber überprüft werden.
Wir bitten die Verwaltung um eine Mitteilung, ob in Duisburg, vor allem auf der Zuwegung zu den LKW-Hotspots, die Geschwindigkeit durch die Polizei überwacht wird.
Falls diese Überwachung bisher noch nicht erfolgt ist, bitten wir um Auskunft:
Gez. Herbert Fürmann
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