06. Mai 2022
Bundesweit hat sich die Anzahl der Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Deutschland von 438.831 im Jahr 2003 auf 1.098.625 bis 2020 mehr als verdoppelt. (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/165570/umfrage/empfaenger-von-grundsicherung-in-deutschland/) Arbeitslosigkeit und die Arbeitsmarkt- und Rentenreformen von SPD und Grünen führen seit zwei Jahrzehnten zu einer anhaltenden und zunehmenden Verarmung älterer Menschen.
Auch in Duisburg nimmt die Zahl von Menschen, die in Altersarmut leben, kontinuierlich zu. Erhielten im Jahr 2012 in Duisburg 4.705 Personen Leistungen der Grundsicherung nach SGB XII (4.Kap.) außerhalb von Einrichtungen ab 65 Jahren, stieg dieser Wert im Jahr 2018 auf 5.192 Personen.
Altersarmut ist in Duisburg sehr ungleich verteilt. Während die Quote von Grundsicherungsleistungsbezieher*innen über 65 Jahren a.v.E. im Verhältnis zu allen Einwohnern ab 65 Jahren in den Stadtteilen im Bezirk Süd im Jahr 2018 größtenteils unter 2% lagen, liegt der Wert in Stadtteilen wie Bruckhausen (16,38 %), Hochfeld (13,31 %), Marxloh (11%) und Kaßlerfeld (10,93%) um ein Vielfaches höher.
Mit der Zunahme von Altersarmut in Duisburg steigen auch die Kosten für den Bund, der für die Erstattung der Grundsicherung im Alter verantwortlich ist.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:
gez. Ingrid Jost
Beantwortung der Frage:
Zu Frage 1:
Die abgefragten Daten beziehen sich auf den Stichtag 31.12.2021. Differenzierte Abfragen dieser Art sind technisch für die Vorjahre nicht möglich, so dass hier auf die Daten der genannten DS 19-1311 verwiesen wird. Bei den abgefragten Daten unter „Personen mit Grundsicherung“ handelt es sich um den Personenkreis mit Bezug von Leistungen der Grundsicherung nach SGB XII (4. Kap.) außerhalb von Einrichtungen ab 65 Jahren in den einzelnen Ortsteilen und dem jeweiligen Stadtbezirk. Die Spalte „Quote im Ortsteil“ misst sich an den Leistungsberechtigten und der Einwohnerzahl über 65 Jahre im jeweiligen Ortsteil und die Spalte „Quote an allen Einwohnern“ misst sich an den Leistungsberechtigten und der Gesamteinwohnerzahl im jeweiligen Ortsteil. Die Spalte „Quote im Ortsteil weiblich“ sowie die Spalte „Quote im Ortsteil männlich“ misst sich an den Leistungsberechtigten und der Einwohnerzahl über 65 Jahre im jeweiligen Ortsteil und die Spalte „Quote an allen Einwohnern“ misst sich an den Leistungsberechtigten und der Gesamteinwohnerzahl im jeweiligen Ortsteil. Die Spalte „Quote im Ortsteil deutsche Nationalität“, sowie die „Quote im Ortsteil keine deutsche Nationalität“ misst sich an den Leistungsberechtigten und der Einwohnerzahl über 65 Jahre im jeweiligen Ortsteil und die Spalte „Quote an allen Einwohnern“ misst sich an den Leistungsberechtigten und der Gesamteinwohnerzahl im jeweiligen Ortsteil. Im Jahr 2021 erhielten somit 5.530 Personen Leistungen der Grundsicherung nach SGB XII (4. Kap.) außerhalb von Einrichtungen ab 65 Jahren in Duisburg. Davon waren 3.167 Personen weiblichen Geschlechts und 2.318 Personen männlichen Geschlechts, bei 45 Personen wurde kein Geschlecht angegeben. 3.681 Personen waren deutscher Nationalität und 1.849 Personen nichtdeutscher Nationalität
Zu Frage 2:
Die Frage kann von hier nicht beantwortet werden, da die Unterscheidung zu Frage 1 unklar ist. Ggf. müsste die Frage konkretisiert werden.
Zu Frage 3:
Die abgefragten Daten beziehen sich auf den Stichtag 31.12.2021. Die Daten aus Vorjahren bzw. aus dem Jahr 2006 konnten aus technischen Gründen nicht ermittelt werden. Im Jahr 2021 waren insgesamt 363 Personen im Alter ab 65 Jahren innerhalb von Einrichtungen Empfänger*innen von Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII – dies entspricht einem Anteil von 0,36 Prozent aller Einwohner*innen ab 65 Jahren. Mit 236 Personen entfiel der überwiegende Anteil auf weibliche Hilfeempfängerinnen (0,41 Prozent aller Frauen ab 65 Jahren), während 126 Männer bzw. 0,29 Prozent aller männlichen Einwohner ab 65 Jahren Leistungen der Grundsicherung in Einrichtungen bezogen. In Bezug auf die Staatsangehörigkeit gab es 332 Hilfeempfänger*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit (0,37 Prozent aller deutschen Einwohner*innen ab 65 Jahren) und 31 Leistungsbezieher*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit (0,27 Prozent aller Einwohner*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ab 65 Jahren). Hinsichtlich der Verteilung der Hilfeempfänger*innen auf die Stadtbezirke lässt sich festhalten, dass die Bezirke Süd und Walsum die geringsten Quoten aufwiesen (0,13 Prozent bzw. 0,1 Prozent aller Einwohner*innen ab 65 Jahren), wohingegen in den Bezirken Meiderich-Beeck und Hamborn mit 0,69 Prozent bzw. 0,6 Prozent aller Einwohner*innen ab 65 Jahren die höchsten Quoten zu verzeichnen waren. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass es – im Gegensatz zur Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen – durch die Struktur und ungleiche Verteilung der Einrichtungen im Duisburger Stadtgebiet wahrscheinlich zu statistischen Verzerrungen kommt, deren Ausmaß an dieser Stelle nicht näher beziffert werden kann.
Zu Frage 4:
Es gibt keine aktuellen und verlässlichen Informationen über die Dunkelziffer bzw. die „Nicht-Inanspruchnahme“.
Zu Frage 5:
Die Kosten für Personen mit Bezug von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII a.v.E. im Alter ab 65 Jahren betrugen im Jahr 2021 28.329.580,75 Euro.
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