15. Mai 2023
Wie der Presse zu entnehmen war, wird der Waldorfschule Duisburg die Genehmigung entzogen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Frage:
gez. Barbara Laakmann
Die Beantwortung erfolgte mündlich
Beigeordnete Neese (III)
erklärte, dass der Schulträger Eigentümer dieses Schulgebäudes sei. Eine schulische Folgenutzung würde seitens des Schulträgers angestrebt.
Frau Hausmann-Peters (Untere Schulaufsicht)
merkte an, dass eine aktuelle Beschulungssituation nur für die Kinder geklärt werden könne, deren Eltern sich an die Schulaufsicht wenden würden. Bisher habe man noch keine Schülerliste der Schule erhalten. Den Eltern, die sich an die Schulaufsicht wenden würden, sei sowohl von der Unteren Schulaufsicht als auch der Oberen Schulaufsicht die Unterstützung bei der Schulplatzsuche zugesagt worden.
Ratsfrau Laakmann (Die Linke)
fragte nach der Schulpflichtüberwachung. Man müsse von ca. 180 Schüler*innen ausgehen, die keinen Schulplatz hätten. Welche Sicherheit der Schulpflichtüberwachung, hier die Vermittlung von Schulplätzen, sei gegeben.
Frau Hausmann-Peters (Untere Schulaufsicht)
gab an, dass eine Schulpflichtüberwachung schwierig sei, da man jetzt noch gar nicht wisse, um welche Kinder es sich handele. Bisher seien von der Schule noch keine Daten weitergegeben worden. Derzeit wisse man auch noch nicht, wie viele Schüler*innen tatsächlich noch an einer anderen Waldorfschule untergebracht würden. Der Vertrag an einer Waldorfschule gelte auch an einer anderen Waldorfschule fort. Auch hier seien noch keine Daten von der Schule weitergegeben worden. Sofern hier die Sachlage klar sei, übernehme der Schulträger auch die Schulpflichtüberwachung.
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