Bildungsgutscheine

10. März 2022

Barbara Laakmann

Es wird eine Menge Geld zur Verfügung gestellt, es gibt eine Menge zusätzliche Arbeit für Schulträger, Schulen und Lehrkräfte.

Die Fachleute sind sich darüber weitestgehend einig, dass bisherige Maßnahmen zum Aufholen nach Corona zum großen Teil von bildungsinteressierten Eltern abgerufen wurden, dass also diejenigen, die in der Pandemie die größten Lücken verzeichnen, gar nicht oder nur zu einem geringen Teil in den Genuss zusätzlicher Förderung gekommen sind.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Bildungsgutscheine werden in Duisburg eingesetzt? Sind es die rund 7000, die als Ergebnis Budget Bildungsgutscheine in DS 22-0065 geteilt durch 200€ herauskommen? 
  2. Welchen Anteil „Overhead“ können die Bildungsanbieter in Rechnung stellen?
  3. Wie genau wurde die Anzahl der Bildungsgutscheine pro Schule ermittelt?
  4. Welche Verteilschlüssel verwendet das Amt für schulische Bildung für die Aufteilung der zweiten Hälfte der Bildungsgutscheine, die nicht per se an die Schulen auf Basis der Schülerdaten verteilt werden?
  5. Gibt es eine Reserve, um nachzubessern, falls Schulen einen höheren Bedarf anmelden?
  6. Wie wird entschieden, falls die Reserve nicht ausreicht?
  7. Auf welchem Wege werden Schulen und Lehrkräfte sensibilisiert zu den o.a. Problemen der Zielgenauigkeit des Einsatzes der Bildungsgutscheine?
  8. Haben die Schulen inzwischen die Übersicht der geeigneten zugelassenen Bildungsanbieter, damit die dann im Umfeld der Schule mindestens einen solchen den Eltern zur Auswahl anbieten können?
  9. Oder werden Räume der Schule oder des Schulträgers genutzt werden?
  10. Hat das Amt für schulische Bildung ein Funktionspostfach eingerichtet, wie es das Ministerium in den „Handreichungen zum Verfahren Bildungsgutschien für Schulträger und Schulen“ empfiehlt?

 

 

gez. Barbara Laakmann

 

 

Beantwortung der Frage:

 

 

Zu Frage 1:

 

Den Schüler*innen der Duisburger Schulen stehen, wie in der Frage bereits genannt, rund 7000 Bildungsgutscheine zur Verfügung. Davon wurden den Schulen vom Amt für Schulische Bildung am 21.01.2022 rund 3500 Bildungsgutscheine digital per E-Mail zur Verfügung gestellt.

 

Zu Frage 2:

 

Overheadkosten werden im Rahmen der Bildungsgutscheine nicht veranschlagt.

 

Zu Frage 3:

 

Die Verteilung der Bildungsgutscheine wurde von Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfallen vorgegeben. Die Verteilung beim Ministerium hat unter Berücksichtigung der Schülerzahlen aus dem Schuljahr 2020/2021 stattgefunden.

 

Zu Frage 4:

 

Voraussichtlich ist die Verteilung der zweiten Hälfte der Bildungsgutscheine abhängig vom Sozialindex gekoppelt mit den tatsächlichen Bedarfen der Schulen.

 

Zu Frage 5:

 

Nein.

 

Zu Frage 6:

 

Es gibt keine Reserve.

 

Zu Frage 7:

 

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfallen hat die Schulen informiert. Ebenso hat das Amt für Schulische Bildung am 01.02.22 und am 08.02.22 per Videokonferenz umfassend die Duisburger Schulen über die Möglichkeiten und Verfahrensweisen bezüglich der Bildungsgutscheine informiert. Hier konnten auch Fragen rund um das Thema gestellt und beantwortet werden.

 

Zu Frage 8:

 

Ja, diese zugelassenen Bildungsanbieter können tagesaktuell über den folgenden Link abgerufen werden:

 

https://projekttraeger.dlr.de/media/projekte/msb-nrw/bildungsgutscheine.html. 

 

Zu Frage 9:

 

Die Nutzung der Räumlichkeiten ist nach Absprache zwischen Schule und Bildungsträger in Einzelfällen möglich.

 

Zu Frage 10:

 

Ja, es wurde ein Funktionspostfach mit der folgenden Adresse eingerichtet:

 

Bildungsgutscheine@stadt-duisburg.de.

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