10. März 2022
Es wird eine Menge Geld zur Verfügung gestellt, es gibt eine Menge zusätzliche Arbeit für Schulträger, Schulen und Lehrkräfte.
Die Fachleute sind sich darüber weitestgehend einig, dass bisherige Maßnahmen zum Aufholen nach Corona zum großen Teil von bildungsinteressierten Eltern abgerufen wurden, dass also diejenigen, die in der Pandemie die größten Lücken verzeichnen, gar nicht oder nur zu einem geringen Teil in den Genuss zusätzlicher Förderung gekommen sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
gez. Barbara Laakmann
Beantwortung der Frage:
Zu Frage 1:
Den Schüler*innen der Duisburger Schulen stehen, wie in der Frage bereits genannt, rund 7000 Bildungsgutscheine zur Verfügung. Davon wurden den Schulen vom Amt für Schulische Bildung am 21.01.2022 rund 3500 Bildungsgutscheine digital per E-Mail zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 2:
Overheadkosten werden im Rahmen der Bildungsgutscheine nicht veranschlagt.
Zu Frage 3:
Die Verteilung der Bildungsgutscheine wurde von Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfallen vorgegeben. Die Verteilung beim Ministerium hat unter Berücksichtigung der Schülerzahlen aus dem Schuljahr 2020/2021 stattgefunden.
Zu Frage 4:
Voraussichtlich ist die Verteilung der zweiten Hälfte der Bildungsgutscheine abhängig vom Sozialindex gekoppelt mit den tatsächlichen Bedarfen der Schulen.
Zu Frage 5:
Nein.
Zu Frage 6:
Es gibt keine Reserve.
Zu Frage 7:
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfallen hat die Schulen informiert. Ebenso hat das Amt für Schulische Bildung am 01.02.22 und am 08.02.22 per Videokonferenz umfassend die Duisburger Schulen über die Möglichkeiten und Verfahrensweisen bezüglich der Bildungsgutscheine informiert. Hier konnten auch Fragen rund um das Thema gestellt und beantwortet werden.
Zu Frage 8:
Ja, diese zugelassenen Bildungsanbieter können tagesaktuell über den folgenden Link abgerufen werden:
https://projekttraeger.dlr.de/media/projekte/msb-nrw/bildungsgutscheine.html.
Zu Frage 9:
Die Nutzung der Räumlichkeiten ist nach Absprache zwischen Schule und Bildungsträger in Einzelfällen möglich.
Zu Frage 10:
Ja, es wurde ein Funktionspostfach mit der folgenden Adresse eingerichtet:
Bildungsgutscheine@stadt-duisburg.de.
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