11. November 2021
Es gibt immer wieder eine wechselnde Anzahl von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen ohne Schulplatz. Im Schuljahr 2019/2020 konnte 120 Schülerinnen und Schülern kein Schulplatz zugewiesen werden. (Jahrgang 5-7: 91 Schüler*innen, Jahrgang 8-10: 6, Berufskolleg: 23)
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Wie viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche haben zurzeit keinen Schulplatz? (Bitte differenziert nach Jahrgängen)
2. Werden die in Übergangsmaßnahmen untergebrachten Kinder hier einbezogen?
3. Wenn nicht, wie groß ist deren Zahl?
4. Wie viele Schülerinnen und Schüler hatten zum vergleichbaren Zeitraum im vergangenen Schuljahr keinen Schulplatz?
5. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese Kinder in Schulen einzuweisen und dort zu fördern?
gez. Barbara Laakmann
Beantwortung der Anfrage
1. Wie viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche haben zurzeit keinen Schulplatz?
Der Zuweisungsprozess von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen ist ein
dynamischer Prozess. Die Zahlen sind jeweils tagesaktuell, so dass täglich
Schulpflichtige durch das Kommunale Beratungszentrum beraten werden und somit auf eine Zuweisung warten. Gleichzeitig werden auch Schulpflichtige permanent zugewiesen, was aber zeitlich nicht immer
deckungsgleich ist, so dass voraussichtlich niemals keine Schulpflichtigen in der Statistik ohne Schulplatz sind.
Aktuell gibt es folgende Bedarfe in den einzelnen Jahrgängen, wobei hauptsächlich
Plätze im Bereich der Alphabetisierungsklassen benötigt werden:
Grundschule 0
Jg. 5-7 29
Jg. 8-10 4
Berufskolleg 2
SUMME 35
2. Werden die in Übergangsmaßnahmen untergebrachten Kinder hier einbezogen?
Ja
3. Wenn nicht, wie groß ist deren Zahl?
4. Wie viele Schülerinnen und Schüler hatten zum vergleichbaren Zeitraum im
vergangenen Schuljahr keinen Schulplatz?
Im November 2020 gab es folgende Bedarfe:
Grundschule 29
Jg. 5-7 74
Jg. 8-10 73
Berufskolleg 0
SUMME 176
5. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese Kinder in Schulen einzuweisen und dort zu fördern?
Da es aktuell schwierig ist, zeitnah einen Termin zur Anmeldung beim Ausländeramt
zu bekommen, werden Schüler*innen, deren Familien sich aktiv melden, vorab als
Gastschüler*innen an allen Schulformen aufgenommen.
Des Weiteren werden weiterhin Bustransfers eingerichtet und aufrechterhalten, um
Grundschüler*innen aus stark frequentierten Einzugsgebieten in weniger frequentierte zu befördern.