20. August 2020
Eine Gruppe von Schulkindern erhält unter normalen Umständen kostenlos eine Mahlzeit in der Schule.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
gez. Barbara Laakmann
Beantwortung der Anfrage
Zu der Anfrage wird wie folgt Stellung genommen:
1) Wie viele Kinder sind dies?
Im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.07.2020 wurden durch die Stadt Duisburg für die anspruchsberechtigten Personenkreise (Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB XII und AsylblG) im Rahmen der Bildung und Teilhabe 2.519 Anträge zur Übernahme der Kosten der Mittagsverpflegung bewilligt.
Die Statistik sieht hierbei keine Aufteilung der Kinder und Jugendlichen nach Kitas und Schulen vor.
Bis zum 30.04.2020 wurden durch das jobcenter Duisburg für den Rechtskreis des SGB II-Leistungsbezuges 2.932 Anträge bewilligt.
Die 2.932 Bewilligungen teilen sich wie folgt auf:
Kinder unter 6 Jahren: 748
Kinder 6 bis unter 15 Jahren: 1990
Jugendliche 15 Jahre und älter: 194
2) Was haben sie während des Pandemielockdowns bekommen?
Während der Schulschließungen war es aufgrund der Corona-bedingten gesetzlichen Auflagen nicht möglich, die Schulkinder, die zuvor ein Mittagessen erhalten haben, mit einer Mahlzeit zu versorgen. Ab dem Zeitpunkt der Schulöffnung im rollierenden System bzw. der späteren Öffnung im angepassten Schulbetrieb konnte damit begonnen werden, Schulkindern an den Präsenztagen ein Mittagessen anzubieten. Seit Beginn des neuen Schuljahres ist die Mittagsversorgung an allen Standorten wieder gesichert.
3) Welche Pläne gibt es, ihnen einen Ersatz zukommen zu lassen bei eventuellen weiteren Phasen von Schulschließungen?
In der letzten Phase des Lockdowns waren mit den Schulcaterern System entwickelt worden, um die betreffenden Schulkinder mit Essen zu beliefern bzw. Essensausgaben zu organiseren. Diese Modelle sind aber aufgrund der anstehenden Schulöffnungen dann nicht mehr zur Umsetzung gelangt, könnten aber perspektivisch bei weiteren Schulschließungen wieder aufgegriffen werden.
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