05. August 2020
Neben der neu erlassenen Maskenpflicht in den Schulen gibt es zur Corona-Prävention noch das Gebot der Lüftung und des Händewaschens.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Beratungsergebnis
Herr Krützberg (IMD) erklärte, dass derzeit ein Fenster-Kataster erstellt werde, um in Abstimmung mit den Hausmeistern und den Schulen festzustellen, an
welcher Schule welche Fenster defekt seien. Von den Hausmeistern habe man die Rückmeldung erhalten, dass an nahezu allen Schulen und Schulräumen mit defekten Fenstern mindestens ein Fenster
ganzflächig geöffnet werden könne, so dass eine Durchlüftung möglich sei. Dies werde noch verifiziert.
Schwieriger sei dies bei Schulen, die mit Schwenkfenstern ausgestattet seien. Diese könnten nur zum Teil geöffnet werden. Eine ganzflächige Öffnung und dadurch
ausreichende Durchlüftung sei hier nicht gegeben. Mit einer solchen Schule sei das Problem bereits besprochen worden. Im Ergebnis würden an dieser Schule 20 Fenster erneuert. Dies benötige jedoch
etwas Zeit.
Nach Absprache mit den Schulen sei der Auftrag erfolgt, dass zusätzliche Kräfte eingestellt würden, welche die Arretierung bei den Schwenkfenstern lösen, damit diese Fenster auch ganzflächig geöffnet
werden könnten. Die Zeitplanung erfolge in Absprache mit den Schulen, da dort auch schulorganisatorische Fragestellungen gelöst werden müssten.
Ein Leitfaden zur Durchlüftung sei erarbeitet worden. Dieser werde den Schulen zur Verfügung gestellt. Weiteres zu den schulorganisatorischen Fragen werde zu Protokoll (Seite 80, Anlage 4)
beantwortet. Frage 3 sei bereits im Vorfeld beantwortet worden.
Frau Laakmann (Die Linke) hatte zu Frage 2 eine Nachfrage. Es gebe eine Empfehlung von Virologen, wonach CO2-Messgeräte aufgestellt werden sollten, da bei deren Alarmierung davon ausgegangen werden könne, dass eine ungenügende Sauerstoffzufuhr vorhanden sei. Bei einer Meldung des Messgerätes werde empfohlen, dass die Räume gelüftet und die Kinder diese verlassen müssten. Hier würden bauliche und organisatorische Gegebenheiten aufeinander treffen. Dies beeinträchtige die Arbeit der Schulen.
Herr Krützberg (IMD) antwortete, dass den Schulen noch ein Leitfaden der Unfallkasse NRW und bei Bedarf auch CO2-Messgeräte oder Ampeln zur Verfügung
gestellt würden. Dies sei Teil der Konzeption.
Antwort des IMD
Zu 1. und 2.)
Eine Übersicht wie viele Schulklassen nicht über eine große Zahl von Fenstern verfügen, die jederzeit und ohne Schwierigkeiten und Risiken geöffnet werden können, gibt es nicht. Es ist aber bekannt,
dass an zahlreichen Schulobjekten die Fenster in einem sehr schlechten Zustand sind und diese auch nicht mehr repariert werden können. Hier blieb als letzte Maßnahme vor einem etwaigen Herausfallen
von Fenstern nur die Sicherung, d.h. ein Festsetzen von Fenstern, zur Gefahrenabwehr.
Seitens des IMD wurde im Rahmen einer ersten Abfrage geprüft, ob in jedem Klassenraum ein Fenster vollflächig zu öffnen ist und so zusammen mit der Klassenraumtüre
eine Querlüftung erreicht werden kann. Diese Art der Lüftung ist die effektivste, da hier die höchste Luftwechselrate erreicht wird. Entsprechend der Rückmeldung wurden dann sofort die entsprechenden
Reparaturarbeiten veranlasst. Vor eine besondere Aufgabe stellen uns die noch eingebauten Schwingflügelfenster. Diese lassen sich aufgrund der eingebauten Sicherungen zum Schutz des Umschlagens nur
in einem Maße von rd. 10 bis 20 cm öffnen. Hier werden wir kurzfristig provisorische Lösungen anbieten und installieren können.
Hinweisen möchten wir außerdem auf den Umstand, dass Meldungen zu defekten Fenstern beim IMD absolut prioritär bearbeitet werden. Alle Mitarbeiter sind entsprechend
sensibilisiert. Alle Fenster, die in irgendeiner Weise noch reparabel sind, werden auch repariert. Vom 01.07 bis zum 19.08 sind für 36 Objekte Meldungen zu defekten Fenstern eingegangen,
entsprechende Aufträge sind vergeben worden.
Alle technischen Maßnahmen –insbesondere das Öffnen von Fenstern im Bereich der Schülerarbeitsplätze müssen aber sehr eng mit organisatorischen Maßnahmen, d.h. einer
Verhaltensprävention, verknüpft werden. Hierzu zählen z.B. die Veränderung von Laufwegen oder Sitzplätzen an den Fenstern, Prüfung von festen Lüftungszeiten,Erstellung einer Handlungsanweisung zur
Nutzung der Flurfenster inkl. einer möglichen Arretierung zur Erlangung einer Querlüftung.
Jede Schule hat andere bauliche Voraussetzungen zur Erlangung einer effektiven Durchlüftung. Seitens des IMD wird derzeit an einem Prüfpapier als Handreichung für die Schulen gearbeitet, welches versucht, die enge Verzahnung der baulichen und organisatorischen Maßnahmen darzustellen, um in der Konsequenz die Lüftungssituation zu verbessern.
Zu 3.)
Prinzipiell werden alle mobilen Klassen ohne Wasseranschlüsse ausgestattet. Neben der Tatsache dass eine Ver- und Entsorgung mit Wasser immense zusätzliche Kosten verursacht, wird auch die
Standortwahl erheblich verkompliziert. Ein verbesserter Hygieneschutz kann durch die Bereitstellung von Handdesinfektionsmittel erreicht werden.
Antwort des Schulträgers zu 4.)
Das Land hat mit den "Hinweisen und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19" am 12. August 2020 eindeutige Vorgaben bezüglich der Hygienevorschriften
innerhalb des Schulbetriebs vorgegeben.
Darunter fallen auch die Vorgaben des häufigen Handewäschens. Diese können ausschließlich durch das vorhandene Lehrpersonal kontrolliert werden.
Der Schulträger stellt die dazu notwendigen Mittel wie Seife, Einweghandtücher und Desinfektionsmaterial zur Verfügung.
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