Wiedereröffnung der Duisburger Schulen

07. Mai 2020

Barbara Laakmann

Angesichts der Debatten um die Wiedereröffnung der Schulen gibt es bei Eltern und Schüler*innen eine starke Verunsicherung, ob und wie unter den gegebenen Umständen hinreichender Infektionsschutz gewährleistet werden kann.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Gibt es verbindlich vorgegebene Maßnahmen zum Gesundheitsschutz an den Schulen durch das Land NRW? Wenn ja, welche?

  2. Welche Distanz- und Hygienevorschriften sind für einen Schulbetrieb in Duisburg vorgesehen? Wie viele Schüler*innen sollen maximal in einem Klassenraum unterrichtet werden?

  3. Welche weiteren konkreten Maßnahmen wurden bisher getroffen, um den Infektionsschutz an Duisburger Schulen zu gewährleisten?

  4. Welche besonderen Maßnahmen sind zum Schutz von Schüler*innen und Beschäftigten vorgesehen, die Risikogruppen angehören, oder die entsprechende Angehörige haben?

  5. Gibt es Informationen in verschiedenen Herkunftssprachen zu Themen wie Infektionsschutz, Masken, Abstand, Nies- und Hustenetikette, Händewaschen sowie Vorerkrankung, Risikogruppen etc.? Wenn nein, auf welche Art sollen dann Familien mit nichtdeutschem Sprachgebrauch informiert werden und ihre Entscheidungen bezüglich des Schulbesuchs dazu treffen?

  6. Sind Busse und Bahnen in ausreichendem Maße und mit entsprechender Taktung im Einsatz?

  7. Sind an allen Duisburger Schulen die baulichen Voraussetzungen gegeben, um entsprechend der Vorgaben des Robert-Koch-Instituts ausreichend Sicherheitsabstand in den Klassenräumen zu gewährleisten? Wenn nicht, welche Maßnahmen wurden ergriffen?

  8. Wie häufig und in welchen zeitlichen Abständen sollen die Klassenräume, die sonstigen Aufenthaltsräume und Flure, sowie insbesondere die Toiletten und Waschbecken gereinigt werden? Handelt es sich um Reinigungen nach den erhöhten Standards des Infektionsschutzes?

  9. Da die erhöhten Hygieneanforderungen mit dem bisherigen Personalschlüssel im Bereich der Reinigungskräfte nicht erfüllt werden können: Kann die Verwaltung ausreichend überplanmäßige Einstellungen gewährleisten? Wie viele Neueinstellungen im Bereich des Reinigungspersonals sind geplant?

  10. Auf wie viele Schülerinnen und Schüler kommt in den Duisburger Schulen jeweils ein Waschbecken? Wie viele Schüler*innen teilen sich rechnerisch eine Toilette? Gibt es Möglichkeiten, die Zahl der Waschbecken und Toiletten bis zur Wiedereröffnung der Schulen zu erhöhen?

  11. Kann die Stadt gewährleisten, dass in allen sanitären Einrichtungen und an allen Waschbecken jederzeit ausreichend Seife, Einmalhandtücher sowie ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen?

  12. Verfügt die Stadt über ausreichend Mund-Nase-Masken, um alle Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Personal an den Schulen damit zu versorgen?

  13. Gab es bisher Schulungen/Weiterbildungen der Beschäftigten an den Schulen im Umgang mit Ansteckungsgefahren während der Corona-Pandemie? Wenn nicht, ist ein entsprechendes Angebot geplant?

 

Antwort der Verwaltung:

 

1. In den Schulmails des MSB werden die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz an Schulen umfangreich erläutert, dabei ist besonders die 15. Schulmail (18.04.2020) zu nennen. Hier ein kurzer Auszug:„Diese Hinweise und Vorgaben hat das Ministerium für Schule und Bildung auf der Grundlage einer eigens für diese Wiederaufnahme des Schul-und Prüfungsbetriebes erbetenen Stellungnahme von Medizinern und ausgewiesenen Wissenschaftlern erstellt. Die Stellungnahme wurde von derDeutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und von der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventionsmedizin (GHUP)erarbeitet.“Ergänzende Hinweise finden sich unter:https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200506/Anlage-2-Hinweise-und-Verhaltensempfehlungen-fuer-den-Infektionsschutz-an-Schulen-im-Zusammenhang-mit-Covid-19.pdf

 

2. Zu der Gruppengröße der Lerngruppen sowohl in den weiterführenden als auch in den Grundschulen finden sich ebenfalls Erläuterung in den Schulmails, wichtig ist dabei immer die Einhaltung der Abstandregel von min. 1,5 m. Daher entscheiden die Schulen vor Ort über Gruppengröße und Raumkonzept, siehe hierzu auch 14. Schulmail vom 16.04.2020 und 17. Schulmail 17 vom 30.4.2020.Auszug 14. Schulmail:„Aus Gründen eines fortdauernden Infektionsschutzes ist damit zu rechnen, dass auf absehbare Zeit die Klassen und Kurse nicht in der ursprünglichen Größe unterrichtet bzw. auf Prüfungen und Abschlüsse vorbereitet werden können, sondern dass zumindest eine Teilung der Lerngruppen erforderlich sein wird.“

 

3. Die Schulen werden regelmäßig mit Hand-und Flächendesinfektionsmittel und entsprechenden Spenderflaschen beliefert. Darüber hinaus werden Mund-und Nasenschutz nach Anforderung bereitgestellt. Die Desinfizierung der genutzten Räume erfolgt 2 x täglich, die Reinigung täglich nach Schulschluss

 

4. In der 15. Schulmail werden Maßnahmen und Bestimmungen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler und der Lehrkräfte an Schulen ausführlich geschildert und erläutert.https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200418/index.htmlWeiterführende Informationen sind außerdem zu finden unter:https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/FAQneu_Coronavirus_Hygiene/index.html

 

5. Das Kommunale Integrationszentrum unterstützt mit dem Projekt „Nah dran“ und „EHAP“ ganz intensiv Familien vor Ort mit Hilfe von herkunftssprachlichen Mitarbeitenden, die mit fast allen Familien in einem engen Austausch stehen.

Informationen erfolgen mündlich und schriftlich, via Facebook, Messenger und WhatsApp, sowie durch persönlichen Einwurf von mehrsprachigen Flyern in die Briefkästen und Hausflure der Familien. Die Stadt profitiert von dieser sehr intensiven und persönlichen Begleitung durch jahrelangen Vertrauensaufbau der Projektmitarbeitenden in den einzelnen Communities im Rahmen der Integration ins Schulsystem. So können auch sensible Themen wie Testungen sehr persönlich besprochen werden, und mögliche Vorurteile und Ängste im Vorfeld abgebaut werden.

 

6. Es wird vorausgesetzt, dass hier der Schülerspezialverkehr gemeint ist. Diese Busse werden, je nach Anforderung der Schulen, bedarfsgerecht eingesetzt. Durch entsprechende Mehrfahrten wird auch dem zeitlich verzögerten Unterrichtsbeginn Rechnung getragen.

 

7. Die Einhaltung von Sicherheitsabstand hat in den Schulen oberste Priorität. Die Einhaltung des Sicherheitsabstandes wird durch organisatorische Maßnahmen, wie Gruppenbildung, zeitversetzte Angebote u.a. sichergestellt.

 

8. siehe Frage 3. Mit der 2 x täglichen Desinfizierung leistet die Stadt den doppelten Aufwand als nach den Vorgaben des Landes vorgesehen.

 

9. Die Reinigung erfolgt über Fremdfirmen. Diese sind in der Verpflichtung, ausreichende Personalkapazitäten bereitzustellen. Das IMD ist diesbezüglich mit den Fremdfirmen in Kontakt.

 
10. In jeder Schule sind die nach den baulichen Vorschriften für die Maximalzahl der Schüler/innen vorzuhaltenden Toiletten vorhanden. Damit reicht die Zahl rechnerisch auch im Notbetrieb aus. Sofern aufgrund der Abstandsregeln erforderlich, kann es an einzelnen Schulen zu organisatorischen Maßnahmen kommen, um die Auslastungsmöglichkeiten der Toiletten der momentanen Situation anzupassen
 
11. Ja.
 
12. Ja, siehe Frage 3
 
13. Die Schulleitungen und Lehrkräfte erhalten alle notwendigen Informationen dazu über die Schulmails des MSB und werden ergänzend von der schulfachlichen Aufsicht dazu beraten und unterstützt.

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