Schulfrei in Katastrophenlagen

02. März 2020

In den letzten Wochen gab es mehrfach Sturmwarnungen und in deren Folge Entscheidungen über unterrichtsfrei für einzelne Schulen oder für ganze Kommunen. Die Praxis war sehr unterschiedlich, Duisburg traf keine Entscheidung für alle städtischen Schulen sondern delegierte die Entscheidung an die Schulleitungen.

 

Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf künftige problematische Wetterlagen fragen wir:

  1. Welche Stelle ist befugt solche Entscheidungen für alle Schulen in Duisburg zu treffen?
  2. Warum wurde in der Vergangenheit davon kein Gebrauch gemacht?
  3. Stimmt die Verwaltung der Position zu, dass eine Entscheidung auf kommunaler Ebene deutlich mehr und meistens auch früher Klarheit für alle Beteiligten schafft?

 

gez. Barbara Laakmann

 

Antwort der Verwaltung:

 

1. Es ist zunächst die Entscheidung der Eltern, ob sie ihr Kind in die Schule schicken, oder aufgrund eines unzumutbaren bzw. zu unsicheren Schulweges nicht in die Schule schicken.Die Schulleitung kann -in Absprache mit dem Schulträger-entscheiden, den Unterricht nicht stattfinden zu lassen bzw. frühzeitig zu beenden, soweit ansonsten eine Gefahr für die SuS entstehen kann. Der Schulträger entscheidet (nur) über eine etwaige Schulschließung, sofern durch das Unwetter eine unmittelbare Gefahr im Schulgebäude entsteht, etwa durch umfallende Bäume oder schwere Sturmschäden am Gebäude. Die Stadt Duisburg hat beim letzten Sturmereignis entschieden, dass aufgrund der Hinweise aus dem Schulministerium der Schulträger keine generelle Schließung aller Schulen anordnet und die Schulen gebeten werden, eine eigene Einschätzung für Ihre jeweilige Schule zu treffen, ob eine unmittelbare Gefährdung besteht. Sollten diese sich nach der Gefährdungsbeurteilung für einen vollständigen Unterrichtsausfall entschließen, ist das Einverständnis des Schulträgers gegeben.

 

2. siehe Punkt 1. Die Einschätzung der Gefahrenlage kann am besten von der Schulleitung vor Ort vorgenommen werden.

 

3. Dieses Thema wird in einem Treffen zwischen dem Beigeordneten III/Schulverwaltung und den Schulformsprechern aufgegriffen und erörtert.

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