Es gibt viele Beispiele dafür, dass leerstehende Gebäude bis zu ihrem Abriss durch entsprechende Agenturen einer befristeten Zwischennutzung zugeführt werden; heißt also Studierende etc. bekommen einen befristeten Vertrag und bewohnen ein eigentlich zum Abriss o.ä. bestimmtes Gebäude. Dies ist eine Win–Win-Win-Situation: Studierende haben eine Wohnung, es werden Kosten für Bewachung etc. gespart, ein finanzieller Gewinn kommt in die städtischen Kassen.
Wir fragen daher:
gez. Barbara Laakmann
Beantwortung der Anfrage:
Mündliche Beanwortung im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses für städtische Immobilien am 05.06.2025
Herr Patermann (WBD) teilte mit, er werde die Anfrage nicht in der Reihenfolge eins bis fünf, sondern in einem zusammenhängenden Kontext beantworten. Die leerstehenden Gebäude der Stadt Duisburg bestehen überwiegend aus ehemaligen Büro- und Schulgebäuden, die aus seiner Sicht zumindest für Wohnzwecke nicht geeignet seien. Eine Umnutzung wäre auch mit erheblichen Kosten verbunden, so dass man es nicht für wirtschaftlich erachte, die leerstehenden Büro- und Schulgebäude umzubauen. Im Übrigen gehe man auch davon aus, dass alle Schulgebäude, die in Teilen jetzt möglicherweise leerstehen, auch für schulische Zwecke genutzt werden. Da werde eine dauerhafte Vermietung nicht möglich sein. Man halte es aus diesen grundsätzlichen Erwägungen heraus auch gar nicht für zweckmäßig, Agenturen mitzubeauftragen, weil dies eine Zwischennutzung sei, die sich wirtschaftlich nicht als Option darstelle.
Ratsherr Lüger (Vorsitzender, CDU) wies darauf hin, dass es der Fragestellerin bzw. dem Fragesteller nach der Geschäftsordnung des Rates erlaubt sei, zwei
Ergänzungsfragen in dieser Sitzung zu stellen.
Ratsfrau Laakmann (Die Linke./Die PARTEI) fragte nach, ob es bekannt sei, dass der Pavillon auf dem Gelände der ehemaligen Alfred-Hitz-Schule zeitweilig
zwischenvermietet worden sei, an vier Studierende, die dort angenehm gelebt, das Gebäude gehütet und eine geringfügige Miete gezahlt haben, welche sicherlich nicht ausschließlich in die Kassen der
Agentur Camelot gewandert sei.
Herr Patermann (WBD) erwiderte, dass sei ihm nicht bekannt, aber auch kein Maßstab, um eine flächendeckende Zwischenvermietung leerstehender Gebäude zu initiieren.
Das möge in einzelnen Fällen so sein. Aber hier gehe es ja um die Frage, ob man die leerstehenden Gebäude insgesamt im Stadtgebiet für eine Wohnnutzung verwenden könne. Und das sehe man in der Regel
nicht.
Ratsfrau Laakmann (Die Linke./Die PARTEI) fragte nach, ob es auch nicht geprüft worden sei und es ausreiche, dass man sage, man sehe dies nicht.
Herr Patermann (WBD) gab an, man habe die Zwischennutzung geprüft. Dabei habe man nicht untersucht, ob die konkrete Nutzung bekannt sei, sondern ob eine solche Nutzung insgesamt sinnvoll sei. Das sei eben nicht der Fall. Da könne man unterschiedlicher Meinung sein, aber man sei zumindest der Auffassung, dass sich das flächendeckend in Duisburg nicht lohne.
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