15. April 2024
Im Regionalplan Ruhr sind auf dem Duisburger Stadtgebiet im Rheinvorland bei Homberg weitere Flächen zum Kiesabbau vorgesehen. Das ist gegen den erklärten Willen der Stadt Duisburg. Ähnlich sehen es weitere Gemeinden am Niederrhein.
Der Kreis Wesel und die Städte Hamminkeln, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg und die Gemeinden Alpen und Hünxe haben gemeinsam Klage gegen den Regionalplan des Regionalverbandes Ruhr (RVR) eingereicht. Auch die Stadt Duisburg hat sich gegen den Kiesabbau auf ihrem Stadtgebiet ausgesprochen.
Die Fraktion Die Linke/Die PARTEI bittet in dem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:
Gez. Mirze Edis
Beratungsergebnis:
In Fachausschuss überwiesen (Ausschuss für Stadtenwicklung und Verkehr)
Beantwortung der Anfrage:
Gegen die Festlegung der Abgrabungsbereiche (BSAB) im Regionalplan Ruhr haben neben dem Kreis Wesel insbesondere die Städte Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg und die Gemeinde Alpen - auch aufgrund ihrer zum Teil erheblichen Betroffenheit - bereits ihre Klageabsicht bekundet.
Eine von der Kiesindustrie vorgeschlagene Abgrabung im Rheinbogen in Mündelheim, die als Neu-Ansatz mit einer Flächengröße von über 90 ha auch für Duisburg eine erhebliche Betroffenheit bedeutet hätte, wurde vom RVR im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr (RPR) nicht berücksichtigt.
Demgegenüber ist der nunmehr als Erweiterung der vorhandenen Abgrabung im RPR vorgesehene BSAB in Hombergerort mit rund 23 ha als deutlich weniger konfliktträchtig zu bewerten. Damit ergibt sich insgesamt für Duisburg eine deutlich geringere Betroffenheit, insbesondere im Vergleich mit den o.g. Kommunen.
Unter Berücksichtigung des o.g. Sachverhalts ist davon auszugehen, dass die Chancen auf Erfolg im Rahmen eines Klageverfahrens damit für Duisburg aufgrund der geringeren Betroffenheit keinesfalls höher einzuschätzen sind. Zudem wird mit einer höheren Anzahl der klagenden Parteien kaum eine Verbesserung der Erfolgschancen verbunden sein. Hier reicht eine erfolgreiche Klage, um eine Neubewertung der Thematik im RPR zu erreichen.
Vor dem Hintergrund der o.g. Rahmenbedingungen, insbesondere der geringeren Betroffenheit der Stadt Duisburg, den ungewissen Erfolgschancen und dem mit einem Klageverfahren verbundenen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand wird seitens der Stadt Duisburg hier bisher keine Klage in Betracht gezogen.