Städtische Flächen für Zirkusse mit Tieren

20. November 2023

Erkan Kocalar

Nach wie vor verzichten viele Zirkusse nicht auf den Einsatz von Tieren, obwohl dieser aus der Perspektive des Tierwohls äußerst kritisch zu sehen ist. Die Dressuren sind mit großen Qualen verbunden und die Haltungsbedingungen werden den Bedürfnissen der Tiere bei weitem nicht gerecht. Viele Kommunen erteilen Zirkussen daher eine Absage für die Nutzung von öffentlichen Flächen.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Verpachtet oder vermietet die Stadt Duisburg Flächen für Zirkusse mit Tieren?

a) Wenn ja: Hat die Stadt Duisburg bestimmte Voraussetzungen für die Verpachtung oder Vermietung von öffentlichen Flächen an die Zirkusbetreibenden in Hinblick auf den Einsatz von Tieren?

 

 

gez. Erkan Kocalar

 

 

Antwort der Verwaltung


Das Veterinäramt der Stadt Duisburg hat die Entwicklung der Haltungsbedingungen von Tieren in Zirkusbetrieben kontinuierlich beobachtet.
Es wurde festgestellt, dass sich diese Bedingungen, insbesondere durch die Diskussionen um Wildtierverbote, in den letzten Jahren verbessert haben.
Hinweise auf tierschutzwidrige Praktiken in Duisburger Zirkussen liegen uns aktuell nicht vor.
In rechtlicher Hinsicht weist das Veterinäramt darauf hin, dass die Entscheidungsbefugnis über das Verbot der Zirkusvorführungen mit Tieren auf Bundesebene liegt und nicht in der Hand der Kommunen.


Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg, handelnd im Auftrag des Umweltamtes, sind für die Genehmigung zur Nutzung städtischer Grünflächen zuständig.
Dabei wird in jedem Fall das Veterinäramt konsultiert, insbesondere wenn es um Vergaben an neue Zirkusunternehmen geht.
Die WBD bestätigen, dass bisher keine Beanstandungen durch das Veterinäramt bei den in Duisburg regelmäßig gastierenden Zirkussen vorliegen.
Sollten Bedenken hinsichtlich der Tierhaltung auftreten, wird von einer Genehmigung zur Nutzung städtischer Flächen abgesehen.


Zusammenfassend können wir bestätigen, dass die Stadt Duisburg Flächen an Zirkusse mit Tieren verpachtet oder vermietet.
Diese Entscheidungen werden jedoch stets unter Berücksichtigung der Tierschutzstandards und in enger Abstimmung zwischen den Wirtschaftsbetrieben Duisburg und dem Veterinäramt getroffen.
Unser Ziel ist es, sowohl den rechtlichen Rahmenbedingungen als auch den ethischen Aspekten des Tierschutzes gerecht zu werden.

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