13. September 2023
Wir haben von verschiedenen Seiten Informationen erhalten, dass an weiterführenden Schulen u.a. die Fachräume für naturwissenschaftlichen Unterricht nicht genutzt werden können, weil sie Sicherheitsanforderungen nicht genügen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
gez. Barbara Laakmann
Beantwortung der Frage:
Die in der Anfrage aufgezählten Fachräume („Naturwissenschaften, Lehrküchen, Technik-, Kunst- oder Musikräume, Turnhallen, Schwimmbecken“) unterscheiden sich
gravierend in den baulichen und ausstattungstechnischen Voraussetzungen und auch in der möglichen Nutzung für den schulischen Unterricht. Die Erstellung der Unterrichtspläne erfolgt
durch die Schulen und ist z.B. abhängig von Klassen- bzw. Schüler*innenzahlen. Zusätzlich unterliegen einige der o.g. Fachräume
regelmäßigen, gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsüberprüfungen (Beauftragung Stadt). Dazu erfolgen zusätzliche, externe Überprüfungen (BAD Sicherheitsbegehungen). Ergeben sich aus diesen
Punkten Handlungsbedarfe, werden diese an die Verwaltung und die Schulleitungen gemeldet und Lösungsmöglichkeiten ggfs. in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen gesucht. Dabei kann es sich
um kleinere Instandhaltungs- bzw. Reparaturaufträge, über einen 1:1 Austausch bis zu einer veränderten Raumnutzung und ggfs. bauliche Maßnahmen handeln. Aktuell werden auch die
konkreten Bedarfe bei baulichen Erweiterungen von Schulen durch die SD berücksichtigt und daneben Maßnahmen im Förderprogramm „Gute Schule 2020“ umgesetzt. Die Gegebenheiten der
Einzelmaßnahmen durch Bedarf, Gebäudezustand, Lösungsmöglichkeit usw. benötigen eine konkrete Betrachtung und individuelle Lösung. Dadurch variieren auch die Kosten und Zeitpläne für
Umsetzung.
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