Zustand und Nutzung von Fachräumen in Schulen

13. September 2023

Barbara Laakmann

Wir haben von verschiedenen Seiten Informationen erhalten, dass an weiterführenden Schulen u.a. die Fachräume für naturwissenschaftlichen Unterricht nicht genutzt werden können, weil sie Sicherheitsanforderungen nicht genügen.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Hat der Schulträger eine Übersicht über Fachräume, die aus Sicherheitsgründen nicht genutzt werden dürfen, z. B. Naturwissenschaften, Lehrküchen, Technik-, Kunst- oder Musikräume, Turnhallen oder Schwimmbecken?
  2. Gibt es eine Übersicht über Fachräume, die wegen Raummangel als Klassenzimmer oder anderweitig genutzt werden müssen und daher für den Fachunterricht nicht zur Verfügung stehen?
  3. Wie plant der Schulträger mit diesen Mängeln umzugehen?
  4. Gibt es einen Sanierungszeitplan für diese Fachräume?
  5. Gibt es eine Priorisierung möglicher Sanierungsmaßnahmen?
  6. Wenn ja, nach welchen Kriterien?
  7. Wie hoch schätzt der Schulträger den notwendigen Kostenaufwand?

 

gez. Barbara Laakmann

 

 

Beantwortung der Frage:

 

Die in der Anfrage aufgezählten Fachräume („Naturwissenschaften, Lehrküchen, Technik-, Kunst- oder Musikräume, Turnhallen, Schwimmbecken“) unterscheiden sich gravierend in den baulichen und ausstattungstechnischen Voraussetzungen und auch in der möglichen Nutzung für den schulischen Unterricht. Die Erstellung der Unterrichtspläne erfolgt durch die Schulen und ist z.B. abhängig von Klassen- bzw. Schüler*innenzahlen. Zusätzlich unterliegen einige der o.g. Fachräume 
regelmäßigen, gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsüberprüfungen (Beauftragung Stadt). Dazu erfolgen zusätzliche, externe Überprüfungen (BAD Sicherheitsbegehungen). Ergeben sich aus diesen Punkten Handlungsbedarfe, werden diese an die Verwaltung und die Schulleitungen gemeldet und Lösungsmöglichkeiten ggfs. in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen gesucht. Dabei kann es sich um kleinere Instandhaltungs- bzw. Reparaturaufträge, über einen 1:1 Austausch bis zu einer veränderten Raumnutzung und ggfs. bauliche Maßnahmen handeln. Aktuell werden auch die konkreten Bedarfe bei baulichen Erweiterungen von Schulen durch die SD berücksichtigt und daneben Maßnahmen im Förderprogramm „Gute Schule 2020“ umgesetzt. Die Gegebenheiten der Einzelmaßnahmen durch Bedarf, Gebäudezustand, Lösungsmöglichkeit usw. benötigen eine konkrete Betrachtung und individuelle Lösung. Dadurch variieren auch die Kosten und Zeitpläne für Umsetzung.

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