Beratungsleistungen durch die Partnerschaft Deutschland  GmbH

22. März 2023

Erkan Kocalar

In der Ratssitzung am 27.11.2017 hat eine Mehrheit des Rates unter der Drucksachen-Nr. 17-1109 beschlossen, dass die Stadt Duisburg Anteile an der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH (Partnerschaft Deutschland) erwirbt. Mit der Beteiligung kann die Stadt ohne öffentliche Ausschreibungen die Beratungs- und Managementleistungen der PD in Anspruch nehmen, die wiederum darauf ausgerichtet sind Investitionen mittels öffentlich-privater Partnerschaften zu planen und umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Leistungen der PD hat die Stadt Duisburg zwischen 2020 und 2023 bisher in Anspruch genommen?
  2. Bei welchen konkreten Projekten arbeitet die Stadt Duisburg aktuell mit der PD zusammen? (Bitte konkrete Auflistung der Projekte und erbrachten Leistungen sowie die entstehenden einzelnen und Gesamtkosten)
  3. Wie hoch sind die bisherigen Kosten für die Inanspruchnahme von Leistungen der PD? (Bitte differenziert aufführen)
  4. Wie viele Projekte und in welcher Höhe werden durch Bund, Land oder EU finanziert?
  5. Welche Beratungs- und Managementleistungen der PD haben die städtischen Unternehmen in Duisburg bisher in Anspruch genommen bzw. nehmen sie gegenwärtig in Anspruch? (Bitte differenziert nach städtischen Unternehmen)
  6. Wie hoch sind die bisherigen Kosten, die den städtischen Unternehmen durch die Zusammenarbeit mit der PD entstanden sind?

 

Im August und September 2022 wurden im Schulausschuss, IMD, HFA und Rat verschiedene Schulraumerweiterungsmaßnahmen (DS 21-0804/1, 21-0462/2, 21-0470/1, 21-0460/2) beschlossen. Hierbei kam es zu Mehrkosten von 1.860.000 Euro (21-0804/1), 2.624.000 (21-0462/2), 2.540.000 Euro (21-0470/1) und 3.430.000 Euro (21-0460/2). Begründet wurden die Mehrkosten von insgesamt 10.454.000 Euro (hier am Beispiel der DS 21-0804/1) wie folgt: „Grundlage dafür bildete eine Bedarfsermittlung, die PD Deutschland mit der Schulgemeinde durchgeführt hat. Der dabei über die bestehenden Flächen hinausgehende Flächenbedarf von 3.822 qm (BGF) wurde dabei hilfsweise - ohne weitere Planung und ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Bestandsituation - als Neubaubedarf angenommen.“ Aus der Begründung ist nicht ausreichend nachvollziehbar, warum es zu derartigen Fehlplanungen der PD kommen konnte.

 

  1. Wie kam es zu Fehlplanungen in diesem Ausmaß durch die PD? (Wir bitten um eine detaillierte, verständliche und nachvollziehbare Erklärung für die Kostensteigerungen.)
  2. Wie hoch sind die Kosten für die erbrachten Planungsleistungen bzgl. der vier Schulraumerweiterungsmaßnahmen durch die PD?

 

Gez. Erkan Kocalar

 

 

Beantwortuung der Frage:

 

Zu Frage 1:
1) Entwicklung der Erweiterungskonzepte für zwölf Schulstandorte


2) Ertüchtigung zur Umsetzung des Handlungsfeldes E-Government (Beratung zur Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung)


3) Digitalisierung des Hausaktenarchivs (Beratung zur Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung)


4) Strategische Beratung und operative Unterstützung bei der Umsetzung der digitalen Transformation (Beratung zur Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung)


5) Unterstützung bei der Vorbereitung des Vergabeverfahrens Bewerbermanagementsystem 


6) Begleitung des europaweiten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu Nr. 5)


7) Weiterentwicklung des Amtes 10 (Organisationsentwicklungsmaßnahme)


8) Anforderungserhebung zur Digitalisierung in allen Ämtern der Stadt (Beratung zur Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung) 


9) Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitsamt (Beratung zur Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung)


10) Begleitung eines Verhandlungsverfahrens zur Digitalisierung von Bestandsakten 


11) Beratung im Zuge des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)


12) Service- und Supportkonzept für mobile Endgeräte an Duisburger Schulen


Zu Frage 2:
Aktuell arbeitet die Stadt Duisburg in den Projekten 7, 9, 10 und 12 mit der PD zusammen. Die weitergehende Frage der Kosten wird zu Frage 3 beantwortet.


Zu Frage 3:
1) Entwicklung der Erweiterungskonzepte für zwölf Schulstandorte.

- Auftragssumme (netto): 649.589,00 Euro

- Auftragssumme (netto): 130.000,00 Euro (durch den Bund gefördert)


2) Ertüchtigung zur Umsetzung des Handlungsfeldes E-Government (Beratung zur Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung) 
- Auftragssumme (netto): 190.000,00 Euro (100% durch den Bund gefördert)


3) Digitalisierung des Hausaktenarchivs (Beratung zur Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung)
- Auftragssumme (netto): 125.660,00 Euro


4) Strategische Beratung und operative Unterstützung bei der Umsetzung der digitalen Transformation (Beratung zur Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung)
Auftragssumme (netto): 412.570,00 Euro 


5) Unterstützung bei der Vorbereitung des Vergabeverfahrens Bewerbermanagementsystem

- Auftragssumme (netto): 33.920,00 Euro


6) Begleitung des europaweiten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu Nr. 5)
- Auftragssumme (netto): 69.875,00 Euro


7) Weiterentwicklung des Amtes 10 (Organisationsentwicklungsmaßnahme)
- Auftragssumme (netto): 248.064,00 Euro


8) Anforderungserhebung zur Digitalisierung in allen Ämtern der Stadt (Beratung zur Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung)
- Auftragssumme (netto): 99.774,00 Euro


9) Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitsamt (Beratung zur Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung)
- Auftragssumme (netto): 77.806,00 Euro

10) Begleitung eines Verhandlungsverfahrens zur Digitalisierung von Bestandsakten
- Auftragssumme (netto): 61.965,00 Euro


11) Beratung im Zuge des ÖGD
- Auftragssumme (netto): 25.600,00 Euro (durch den Bund gefördert)


12) Erarbeitung Supportkonzept mit Service-Desk für die Duisburger Schulen in Zusammenarbeit mit DU-IT
- Umfang: 139.300,00 Euro (Brutto) (100% vom Bund gefördert)


Zu Frage 4:
Es wurden/ werden insgesamt drei Projekte (siehe Antwort zu Frage 3) durch den Bund gefördert in Höhe von insgesamt rund 463.000,- Euro (netto).


Zu Frage 5:
Städtischen Unternehmen haben bisher keine Leistungen der PD in Anspruch genommen.


Zu Frage 6:
Siehe Antwort zu Frage 5


Zu Frage 7:
Da bei Gründung der Duisburger Gesamtschulen in den 80ern vielfach bestehende alte Schulgebäude umgenutzt wurden, einige Gesamtschulstandorte bereits einen zusätzlichen Teilstandort auf einem anderen Grundstück haben, besteht die Notwendigkeit, nicht nur lediglich einen weiteren Baukörper der Schule hinzuzufügen, sondern ein gesamtes Raumkonzept dieser mindestens sechszügigen Systeme sinnvoll zu entwickeln und auch an die o.g. Herausforderungen anzupassen. Dazu wurde Anfang 2019 die Partnerschaft Deutschland (PD) beauftragt, in einem Beteiligungsverfahren mit den Schulen den Raumbedarf im Rahmen einer Leistungsphase 0 zu ermitteln und ein sinnvolles Raumkonzept mit Optimierung der schulischen Abläufe vorzulegen, weiterhin sollten erstmalig indikative Kostenannahmen vorgelegt werden, damit der Finanzbedarf deutlich wird. Gegenstand der Beauftragung war zudem eine Sichtung des Gebäudebestands, eine fotografische Dokumentation und die Durchführung von zwei Workshop mit je 20 Personen aus der jeweiligen Schule (Schulleitung, Lehrerschaft, Ganztagsbetreuung, Verwaltung, Schülervertretung, Elternvertretung u.a.), um in einem Beteiligungsprozess sowohl die Schulprofile der jeweiligen Schule, als auch die Situation der Schülerschaft zu berücksichtigen. Diese bilden die Grundlage für ein optimiertes Schulraumprogramm.
Anfang 2020 konnten die ersten Ergebnisse der Leistungsphase 0 mit einem entsprechenden 
Raumkonzept vorgestellt, mit den Schulleitungen und Schulaufsicht abgestimmt und modifiziert werden, so dass die spezifischen Schulraumbedarfe vorlagen. Die Phase 0 stellt jedoch keine baurechtliche und bauplanerische Grundlage dar, sondern ermittelt lediglich die fehlenden Raumbedarfe und entwickelt gemeinsam mit der Schule sinnvolle Raumzusammenhänge im Schulbetrieb. Es kann daher grundsätzlich nicht von Fehlplanungen bei PD gesprochen werden, da lediglich 

die Bedarfe der Schule in einer Phase „0“ über Workshops ermittelt wurden. Eine Planung nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) war nicht Bestandteil der Beauftragung von PD, insofern hat es auch keine architektonische Planung der Realisierbarkeit seitens PD gegeben. Die reinen Bedarfe sind in den Planungsbeschlüssen als Indikator und Multiplikator für die zusätzlich zu schaffenden Flächen herangezogen worden. PD war hier lediglich im Zeitraum 2019 – 2020 beauftragt.


Zu Frage 8:
Im Angebot durch PD wurden die einzelnen Module wie Bestandserfassung, Dokumentation und Workshops mit Angebotspreisen versehen. Der Anteil je Schule liegt dabei bei 64.417,62 €

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