Task Force Problemimmobilien – Räumung der Gravelottestr. 39

10. Februar 2022

Carmen Hornung-Jahn

 

Ganz aktuell hat die Task Force Problemimmobilien zum wiederholten Male Gebäude in der Gravelottestraße geräumt. Unter den 55 Bewohnern und Bewohnerinnen des Wohngebäudes Gravelottestr. 39 sollen laut Presse etwa die Hälfte Kinder sein. Für die Bewohnerschaft, die von den Räumungen durch die Task Force betroffen sind, entsteht eine dramatische Ausnahmesituation. Der plötzliche und unvermittelte Verlust der eigenen Wohnung aufgrund der Räumung durch die Task Force Problemimmobilien ist für die betroffenen Bewohner*innen ein traumatisches Ereignis.

 

Die Bewohnerschaft lebt in der Regel in prekären Lebenslagen. Die plötzliche Räumung führt zu weiterer Ungewissheit, verstärkt Ängste, Gefühle der Hilflosigkeit und Ohnmacht. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden aus ihrem gewohnten Lebensumfeld herausgerissen und wissen oftmals nicht, wo sie die nächsten Wochen und Monate wohnen sollen. Besonders belastend ist diese Situation für die Kinder, die ihre vertraute Umgebung und Freunde verlassen müssen. Vielfach müssen die Kinder im Zuge der Räumung die Kita und Schule wechseln oder können diese sogar Monate lang nicht mehr besuchen, bis sie einen neuen Platz gefunden haben.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Aus welchen Gründen wurde das Wohngebäude Gravelottestr. 39 geräumt?

 

2. Welche Nationalitäten haben die von der Räumung betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner?

 

3. Wie viele Kita-Kinder sowie Kinder im schulpflichtigen Alter sind von der Räumung des Wohnhauses in der Gravelottestraße 39 betroffen?

 

4. Wo halten sich die betroffenen Kita-Kinder und Schülerinnen derzeit auf?

 

5. Ist abgesichert, dass diese Kinder weiterhin wohnortnah ihre Kita und Schule besuchen können?

 

6. Gibt es Kinder, die seit der Räumung ihre Kita oder ihre Schule nicht mehr besucht haben? Wenn ja: Wie viele? Gehen diese Kinder in andere Betreuungseinrichtungen bzw. Schulen? Gibt es Kinder, die zurzeit aufgrund fehlender Wohnortnähe keine Betreuung und Schule in Anspruch nehmen können?

 

7. Wie viele Bewohnerinnen und Bewohner haben die Notunterkunft in der Voßbuschstraße in Anspruch genommen?

 

8. Warum wurde eine Unterkunft ausgewählt, die mehr als 13 km von dem geräumten Wohngebäude entfernt ist, was dazu führt, dass die Kinder mehr als eine Stunde mit dem ÖPNV unterwegs sein müssten, um ihre wohnortnahe Kita und Schule zu besuchen?

 

9. Wie geht die Verwaltung mit evtl. Traumatisierungen - insbesondere bei den Kindern - durch den plötzlichen Verlust der eigenen Wohnung und das uniformierte Auftreten der Behörden sowie den Verlust des sozialen Umfelds um? Steht psychologische Hilfe zur Verfügung?

 

10. Ist abgesichert, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der Gravelottestr. 39 weiterhin ununterbrochen Transferleistungen (z.B. Jobcenterleistungen, Kindergeld) beziehen können?

 

                Falls nein,

10.1. Bei wie vielen Bewohnerinnen und Bewohnern wurden Leistungen des Staates (Jobcenterleistungen, Kindergeld usw.) mit der Räumung der Wohnungen eingestellt?

10.2. Welche Leistungen wurden eingestellt?

10.3. Wann wurden die Leistungen eingestellt?

10.4. Wie lange werden/wurden die Leistungen eingestellt?

10.5. Wie beurteilt die Verwaltung, dass den Bewohnerinnen und Bewohnern neben dem plötzlichen Verlust der Wohnung die Leistungen vorenthalten werden und die Menschen und vor allem die Kinder völlig mittellos von der Stadt alleine gelassen werden?

 

11. Entspricht es der Tatsache, dass das Wohnhaus Gravelottestr. 39 vor zwei Jahren von der Feuerwehr begutachtet worden ist? Falls ja, warum ist der Eigentümer in diesem Zusammenhang nicht auf die vorhandenen Mängel  (z.B. zweiter fehlender Fluchtweg)  hingewiesen und zur Abstellung dieser Mängel aufgefordert worden?

 

12. In dem geräumten Wohngebäude befinden sich zwei gastronomische Einrichtungen, eine Teestube und eine Pizzeria. Mit der Nutzungsuntersagung wurde den Unternehmer*innen ihre Existenzgrundlage entzogen. Wer haftet für die durch die Räumung unverschuldet entstandenen finanziellen Schäden? Welche Hilfen werden seitens der Verwaltung für die Unternehmer*innen und Angestellten angeboten?

 

13. Warum waren zwei Mitarbeiter der Familienkasse an der Räumung beteiligt?

 

14. Wurden den Bewohnerinnen und Bewohnern bei ihrer geräumten Wohnung abgemeldet? Wenn ja: Erfolgt in diesem Zusammenhang die Einstellung von Leistungen durch die Behörden (z.B. Jobcenterleistungen, Kindergeld).

 

gez. Carmen Hornung-Jahn

 

 

 

Beantwortung der Anfrage

 

1. Das Wohngebäude Gravelottestr. 39 wurde aufgrund massiver Brandschutzmängel und gravierenden Mängeln nach dem Wohnraumstärkungsgesetz geschlossen.


2. Darüber wird bislang keine Statistik erhoben, da es für die Begehungen der Häuser keine Relevanz hat. Der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner steht im Vordergrund.


3. Darüber wird bislang keine Statistik erhoben, da es für die Begehungen der Häuser keine Relevanz hat. Der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner steht im Vordergrund.


4. Darüber wird bislang keine Statistik erhoben, da es für die Begehungen der Häuser keine Relevanz hat. Der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner steht im Vordergrund.


5. Das Amt für Schulische Bildung kann eine wohnortnahe Beschulung nur sicherstellen, wenn die neuen Aufenthaltsorte bekannt sind. Da die Familien die angebotenen Notunterkünfte in der Regel nicht aufsuchen, sind die Aufenthaltsorte entsprechend nicht bekannt und der Schulträger kann nicht tätig werden, solange die Familien ihren Wohnort nicht über die ursprüngliche, zuständige Schule kommunizieren oder eine Anfrage zur Schulaufnahme an einer neuen Schule stellen. Die aufgeworfene Problematik hat sich hier also in der Praxis bisher nicht gestellt.


6. Aktuell ist bei 2 Kindern nicht bekannt, ob und welche Einrichtung besucht wird, da diese in eine andere Stadt verzogen sind. Die anderen Kinder besuchen mit gleichbleibender Regelmäßigkeit die Schule. Die Kinder unter 6 Jahren, welche auf der Gravelottestr. 39 gemeldet sein sollten, wurden nicht in einer Kita betreut.

 

7. Keine Bewohner*innen haben eine Notunterkunft in Anspruch genommen.


8. Die Notunterkunft sollte genügend Platz für die betroffene angemeldete Anzahl an Personen bieten. Auch im Fall Gravelottestr. 39 hat keine Person die zitierte Unterkunft in Anspruch genommen. Die aufgeworfene Problematik hat sich hier also in der Praxis bisher nicht gestellt.


9. Bisher gibt es keinen bekannten Fall hierzu. Sollte ein solcher Fall bekannt werden, steht der soziale Dienst als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung. Alle Begehungen der Task Force werden durch das Jugendamt unterstützt.


10. Die Transferleistungen sind ausnahmslos weiterhin ununterbrochen geleistet worden. Das Wohngeld wird lediglich ruhend gestellt, bis eine neue Melde/-Wohnadresse angegeben wird.


11. Die Feuerwehr Duisburg hat in den letzten beiden Jahren in dem Objekt Gravelottestr.39 keine Begehung durchgeführt.

 

12. Der Vermieter haftet ggf. für den finanziellen Schaden. Dieses muss zivilrechtlich geklärt werden. Sofern die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt werden, können seitens der Betroffenen auch etwaige Transferleistungen wie Wohngeld, ALG II etc. beantragt werden.


13. Bei jeder Begehung sind Mitarbeiter*innen der Familienkasse anwesend. Die
Familienkasse ist ständiges Mitglied der Task Force Problemimmobilien.


14. Die Bewohner*innen werden nach 6 Wochen von Amts wegen abgemeldet, sollten sie sich nicht in diesem Zeitraum mit einer neuen Meldeadresse angemeldet haben.

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