Task Force Problemimmobilien – Räumung der Gravelottestr. 51-53

10. Februar 2022

Carmen Hornung-Jahn

Mit DS 21-0374 hat unsere Fraktion eine Anfrage zur Räumung der Gravelottestr. 51 – 53 durch die Task-Force gestellt. Die Antworten der Verwaltung sind in weiten Teilen nicht zufriedenstellend.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. In der Anfrage unter der DS 21-0374 antwortete die Verwaltung unter Punkt 6: „Da die Familien die angebotenen Notunterkünfte in der Regel nicht aufsuchen, sind die Aufenthaltsorte entsprechend nicht bekannt und der Schulträger kann nicht tätig werden, solange die Familien ihren Wohnort nicht über die ursprüngliche, zuständige Schule kommunizieren oder eine Anfrage zur Schulaufnahme an einer neuen Schule stellen.“ Ist diese Situation für die Verwaltung ein haltbarer Zustand, wenn der Aufenthalt der Kinder nach einer Räumung nicht bekannt ist und nicht einmal klar ist, ob die Kinder überhaupt noch zur Schule gehen? Inwieweit sieht sich die Verwaltung in der Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass Kinder nicht „verloren“ gehen? Welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung zu ergreifen, um allen geräumten Kindern eine wohnortnahe Beschulung und Kita-Betreuung zu ermöglichen?
  2. In der Anfrage stellten wir unter Punkt 9 die Frage: „Warum wurde nicht eine Brandschutzwache installiert, damit die Bewohner ausreichend Zeit haben Ersatzmöglichkeiten zu finden?“ Antwort der Verwaltung: „Die Feuerwehr Duisburg stellt keine Brandwache zur Kompensation brandschutztechnischer Mängel.“ Das war nicht die Antwort auf unsere Frage. Wir bitten deshalb um die Beantwortung warum keine Brandschutzwache installiert wird und nicht ob eine Brandschutzwache installiert wird. Ziehen Feuerwehr und Verwaltung in Erwägung in Zukunft belastende Situationen für die Bewohnerinnen und Bewohner und vor allem die Kinder, wie eine Häuserräumung durch die Task Force, durch eine Brandschutzwache zu verringern?
  3. Unter Punkt 12 der besagten Anfrage hatten wir geschrieben: „Ein beträchtlicher Teil von Wohngebäuden in Duisburg besitzt eine Holztreppe oder einen mit Holz verkleideten Treppenboden. Zudem ist davon auszugehen, dass in vielen Wohngebäuden keine Brandschutztüren installiert sind. Bei 79.000 Wohngebäuden in Duisburg dürften Tausende Wohngebäude eklatante Brandschutzmängel vorweisen.“ Unter 12 a. hatten wir dann gefragt: „Ist der Stadt bekannt wie viele derartige Wohngebäude in Duisburg vorzufinden sind? Wenn nein: Warum gibt es keine systematische Erfassung von Gebäuden? Die Verwaltung antwortete: „Die Taskforce Problemimmobilien hat dazu keine Erkenntnisse.“ Auch hier hat die Verwaltung nicht auf die gestellte Frage geantwortet. Bezieht sich die Antwort auf die Aussage, dass bei 79.000 Wohngebäuden in Duisburg tausende Wohngebäude eklatante Brandschutzmängel vorliegen dürften oder bezieht sich die Aussage auf unsere Frage: Warum gibt es keine systematische Erfassung von Gebäuden? Auch hier bitten wir auf die Fragestellung zu achten und darauf zu antworten, warum gibt es keine systematische Erfassung von Gebäuden?
  4. Wenn davon auszugehen ist, dass hunderte, vermutlich aber eher tausende Wohngebäude  eine Holztreppe oder ein mit Holz verkleideten Treppenboden besitzen sowie weitere Gefährdungen vorhanden sind, wie fehlende Brandschutztüren, Brandlasten im Treppenhaus oder fehlende Fluchtwege, dann sind unter Umständen tausende Menschen in Lebensgefahr hier in Duisburg. Damit ist Gefahr in Verzug und sofortiges Handeln notwendig. Warum leitet die Stadt Duisburg angesichts der potenziellen, unmittelbaren Gefahren für Leib und Leben keine entsprechenden Maßnahmen ein (z.B. durch eine sofortige umfassende Erfassung und ggfls. entsprechendes sofortiges Handeln), um das Leben der Menschen zu schützen?

 

gez. Carmen Hornung-Jahn

 

 

 

Beantwortung der Anfrage

 

1. Der Schulträger und die Schulaufsicht sorgen immer umgehend dafür, dass
Schulpflichtigen bei Bedarf ein wohnortnaher Schulplatz zur Verfügung gestellt wird. Hierbei gelten je nach Alter der Schulpflichtigen unterschiedliche Richtwerte, so dass bei Umzug unter Umständen auch gar kein Schulwechsel notwendig sein muss. Dies gilt ebenso für die betroffenen Kinder und Jugendlichen von geräumten Wohnhäusern.


2. Die Feuerwehr stellt keine Brandwache, weil brandschutztechnische Mängel des
Betreibers/Eigentümers nicht durch die Feuerwehr kompensiert werden. Es ist Aufgabe des Betreibers/Eigentümers, den genehmigten Zustand des Objektes zu erhalten.

 

3. Die Stadt Duisburg hat keine Kenntnisse darüber, in wie vielen Wohnungen bzw. Häusern eine Holztreppe verbaut ist. Auch ist dies nicht pauschal zu betrachten. Eine systematische Erfassung des Gebäudebestandes ist durch die Gesetzgebung nicht vorgesehen.


4. Die Schlussfolgerung der Anfrage, dass dadurch eine potenzielle und unmittelbare Gefahr für die Bürger der Stadt Duisburg bestehen, werden durch die Gesetzgebung nicht unterstützt. Der Gesetzgeber ist zu der Erkenntnis gekommen, dass keine konkrete Gefahr vorliegt, sonst hätte er für die entsprechenden erteilten Genehmigungen eine Überleitungsvorschrift erlassen. Es gilt hier der § 14 des Grundgesetzes.

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