01. April 2021
Wie die Verwaltung auf eine Anfrage unserer Fraktion aus dem Jahr 2017 (Drucksache Nr. 17-0391) mitteilte, wurden auf gerade einmal 15 Schulen Photovoltaikanlagen errichtet.
Begründet wurde die geringe Zahl mit fehlender Wirtschaftlichkeit und ungünstigen statischen Bedingungen. Aus Gründen des Klimaschutzes ist der weitere nachhaltige Ausbau von PV-Anlagen alternativlos. PV-Anlagen sind aufgrund technologischer Weiterentwicklungen und vielfältiger Förderprogramme wirtschaftlich zu betreiben.
Zurzeit werden Investitionen in Schul- und Erweiterungsbauten umgesetzt bzw. sind in Planung.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:
gez. Erkan Kocalar
Beantwortung der Anfrage
1. Am Grillopark Elly-Heuss-Knapp-Gym IMD
Ehrenstraße
Bezirksbibliothek IMD
Krefelder Straße
Willy-Brandt-BK IMD
Ulmenstraße
Lisa-Meitner-Gesamtschule IMD
Wehofer Straße GGS Am Mattlerbusch IMD
Wilhelmstraße
Franz-Haniel-Gym IMD
Am See GGS Schule Am
See Stadtwerke Duisburg
Schulallee
Albert-Einstein-Gym privater Investor
Beckersloh Kopernikus-Gym
privater Investor
Großenbaumer Allee GeS Süd
privater Investor
Obere Holtener Straße ehem. GHS Anne-Frank-Schule privater Investor
Gartenstraße
Donkschule
privater Investor
Ehrenstraße Erich-Kästner GeS
privater Investor
Hamborner Straße Gottfried-Wihelm-Leibnitz-GeS privater Investor
Hitzestraße ehem. GHS Hitzestraße
privater Investor
Margaretenstraße DuisburgSport
DuisburgSport
Brückenstraße GGS Brückenstraße privater Investor
2. Durch die auf den Dächer installierten PV-Anlagen ergibt sich eine CO2 Reduzierung von ca. 21 Tonnen pro Jahr, über die bisherige Laufzeit 330 Tonnen.
3. 51.692,62 kWh im Durchschnitt der letzten 16 Jahre, über die bisherige Laufzeit 827,10 MWh.
4. Bei wirtschaftlicher Betrachtung eignet sich nicht jedes Objekt für den Aufbau einer Photovoltaikanlage. So scheiden Objekte aus, deren Dachkonstruktion unter
erheblichem Kostenaufwand erst statisch ertüchtigt werden müssten, Objekte, die eine zu geringe Dachfläche aufweisen und auch die aufgrund ihres Standortes zu geringer Sonneneinstrahlung haben, damit
eine zu geringe Nennleistung erzeugen. Hier ist eine umfassende Untersuchung erforderlich.
5. Im Rahmen der genannten Fördermaßnahmen werden keine PV-Anlagen installiert.
6. Die bestehenden PV-Anlagen laufen bei einer Einspeisevergütung von 0,24 - 0,57 €/kWh nach über zehn Betriebsjahren noch gewinnbringend. Die Einspeisevergütung beträgt
derzeit nur noch 0,07 €/kWh inklusive Förderung. Dagegen steht nur die Erzeugung zum Eigenverbrauch in den städtischen Liegenschaften. Dafür ist eine zusätzliche Speicherungstechnik notwendig, die
nicht in allen Liegenschaften ohne weitere zusätzliche Baumaßnahmen eingesetzt werden kann. Durch die Einsparung der gekauften Kilowattstunde lässt sich diese Investition nur ab einer bestimmten
Größe wirtschaftlich darstellen. Im Rahmen der Planung zur Dachsanierungen bzw. Neubaumaßnahmen werden diese Parameter geprüft.
7. Darüber gibt es derzeit keine aussagekräftigen statischen Untersuchungen der Dachflächen der Duisburger Schulen. Eine separate statische Untersuchung der Dächer macht
keinen Sinn, da einerseits die Kosten zu hoch sind und anderseits bauliche und konzeptionelle Gesichtspunkte nicht berücksichtigt werden können. Im Rahmen der zukünftigen Sanierungen an den
Duisburger Schulen werden die Dachflächen auf ihre Statik und in diesem Zuge wird die Ausrichtung der Dachfläche hinsichtlich der größtmöglichen Sonneneinstrahlung untersucht. Diese Erkenntnisse
fließen in die Sanierungsplanung mit ein.
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