Photovoltaikanlagen auf Schulen

01. April 2021

Erkan Kocalar

Wie die Verwaltung auf eine Anfrage unserer Fraktion aus dem Jahr 2017 (Drucksache Nr. 17-0391) mitteilte, wurden auf gerade einmal 15 Schulen Photovoltaikanlagen errichtet.

 

Begründet wurde die geringe Zahl mit fehlender Wirtschaftlichkeit und ungünstigen statischen Bedingungen. Aus Gründen des Klimaschutzes ist der weitere nachhaltige Ausbau von PV-Anlagen alternativlos. PV-Anlagen sind aufgrund technologischer Weiterentwicklungen und vielfältiger Förderprogramme wirtschaftlich zu betreiben.

 

Zurzeit werden Investitionen in Schul- und Erweiterungsbauten umgesetzt bzw. sind in Planung.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:

 

  1. In einer Anfrage in der Umweltausschusssitzung vom 28.04.2017 zum Thema Photovoltaikanlagen (Drucksache Nr. 17-0391) teilte die Verwaltung mit, dass auf sieben Schulen das IMD und auf acht weiteren Schulen ein privater Investor PV-Anlagen betreibt. Auf wie vielen weiteren Duisburger Schulen wurden seitdem PV-Anlagen eingerichtet? Bitte um Nennung der einzelnen Schulen, differenziert nach dem Betreiber (IMD/privater Investor/Energiegenossenschaft).
  2. Wie hoch ist die sich daraus ergebende  CO2-Reduzierung in Tonnen pro Jahr?
  3. Wie viel kWh bzw. MWh werden durch die Anlagen im Jahr produziert?
  4. Bei wie vielen Schulen ist eine Einrichtung von PV-Anlagen geplant? Bitte um Nennung der einzelnen Schulen.
  5. Im Rahmen der Förderprogramme KiDu, KiDu-Schule und Gute Schule sind bzw. werden Sanierungen, An- bzw. Neubauten durchgeführt (worden). Auf wie vielen Dächern sind PV-Anlagen installiert worden bzw. werden installiert?
  6. In der bereits erwähnten Anfrage mit der Drucksache-Nr. 17-0391 teilte die Verwaltung mit, dass derzeit (also im Jahr 2017) keine weiteren PV-Anlagen geplant seien, da durch die Senkung der (aktuellen) Einspeisevergütung für PV-Anlagen Neuanlagen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten weniger interessant geworden (hohe Investitionen bei geringem Ertrag) seien. Wie beurteilt die Verwaltung aktuell die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen?
  7. Als zweiten Grund gab die Verwaltung an, dass keine weiteren Anlagen geplant seien, da es generell Probleme mit den Dachflächen gebe. Diese seien aufgrund der Statik nur bedingt für die Installation von PV-Anlagen geeignet. Welche Dachflächen auf welchen Schulen sind aufgrund der Statik geeignet und welche sind ungeeignet für die Installation von PV-Anlagen?

 

gez. Erkan Kocalar

 

 

 

 

Beantwortung der Anfrage

 

1. Am Grillopark                Elly-Heuss-Knapp-Gym               IMD

Ehrenstraße                     Bezirksbibliothek                         IMD
Krefelder Straße               Willy-Brandt-BK                          IMD
Ulmenstraße                     Lisa-Meitner-Gesamtschule          IMD
Wehofer Straße                GGS Am Mattlerbusch                 IMD
Wilhelmstraße                  Franz-Haniel-Gym                       IMD
Am See                           GGS Schule Am See                    Stadtwerke Duisburg
Schulallee                        Albert-Einstein-Gym                    privater Investor
Beckersloh                       Kopernikus-Gym                        privater Investor
Großenbaumer Allee          GeS Süd                                   privater Investor
Obere Holtener Straße      ehem. GHS Anne-Frank-Schule     privater Investor
Gartenstraße                   Donkschule                                privater Investor
Ehrenstraße                     Erich-Kästner GeS                      privater Investor
Hamborner Straße            Gottfried-Wihelm-Leibnitz-GeS     privater Investor
Hitzestraße                      ehem. GHS Hitzestraße                privater Investor
Margaretenstraße              DuisburgSport                           DuisburgSport
Brückenstraße                 GGS Brückenstraße                     privater Investor


2. Durch die auf den Dächer installierten PV-Anlagen ergibt sich eine CO2 Reduzierung von ca. 21 Tonnen pro Jahr, über die bisherige Laufzeit 330 Tonnen.


3. 51.692,62 kWh im Durchschnitt der letzten 16 Jahre, über die bisherige Laufzeit 827,10 MWh.


4. Bei wirtschaftlicher Betrachtung eignet sich nicht jedes Objekt für den Aufbau einer Photovoltaikanlage. So scheiden Objekte aus, deren Dachkonstruktion unter erheblichem Kostenaufwand erst statisch ertüchtigt werden müssten, Objekte, die eine zu geringe Dachfläche aufweisen und auch die aufgrund ihres Standortes zu geringer Sonneneinstrahlung haben, damit eine zu geringe Nennleistung erzeugen. Hier ist eine umfassende Untersuchung erforderlich.

 

5. Im Rahmen der genannten Fördermaßnahmen werden keine PV-Anlagen installiert.


6. Die bestehenden PV-Anlagen laufen bei einer Einspeisevergütung von 0,24 - 0,57 €/kWh nach über zehn Betriebsjahren noch gewinnbringend. Die Einspeisevergütung beträgt derzeit nur noch 0,07 €/kWh inklusive Förderung. Dagegen steht nur die Erzeugung zum Eigenverbrauch in den städtischen Liegenschaften. Dafür ist eine zusätzliche Speicherungstechnik notwendig, die nicht in allen Liegenschaften ohne weitere zusätzliche Baumaßnahmen eingesetzt werden kann. Durch die Einsparung der gekauften Kilowattstunde lässt sich diese Investition nur ab einer bestimmten Größe wirtschaftlich darstellen. Im Rahmen der Planung zur Dachsanierungen bzw. Neubaumaßnahmen werden diese Parameter geprüft.


7. Darüber gibt es derzeit keine aussagekräftigen statischen Untersuchungen der Dachflächen der Duisburger Schulen. Eine separate statische Untersuchung der Dächer macht keinen Sinn, da einerseits die Kosten zu hoch sind und anderseits bauliche und konzeptionelle Gesichtspunkte nicht berücksichtigt werden können. Im Rahmen der zukünftigen Sanierungen an den Duisburger Schulen werden die Dachflächen auf ihre Statik und in diesem Zuge wird die Ausrichtung der Dachfläche hinsichtlich der größtmöglichen Sonneneinstrahlung untersucht. Diese Erkenntnisse fließen in die Sanierungsplanung mit ein.

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