Fluktuation von städtischen Mitarbeiter*innen nach der Ausbildung

25. Mai 2021

Binali Demir

Im Jahresbericht des Personalamtes wurde darauf hingewiesen, dass eine signifikante Zahl von Beamt*innen nach der Ausbildung einen Wechsel des Dienstherrn vollziehen.

 

In dem Bericht wurde daher angeregt, dass gerade den jungen Menschen, die ihre Ausbildung in Duisburg absolviert haben, eine positive Zukunftsperspektive geboten werden müsse, um Abwanderung zu verhindern.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie hoch ist die Fluktuation von städtischen Angestellten und Beamt*innen im mittleren und gehobenen Dienst nach der Ausbildung.
  2. Was sind die Gründe der Fluktuation? Wurden diese ermittelt?
  3. Was unternimmt die Stadt, um die Fluktuation junger Menschen zu einem anderen Arbeitgeber zu verhindern?

 

 

Gez. Binali Demir

 

 

Beantwortung der Frage:

 

 

Hinsichtlich der Beantwortung der Fragen 1 und 2 wird auf die beigefügte Tabelle verwiesen (Anlage 1). Aus dieser Übersicht geht hervor, dass die sich die Fluktuation verringert hat. In der Vergangenheit wurden externe Abgänge immer wieder mit höheren Stellenwerten begründet. Aus diesem Grund hatte die VK für den Abschlussjahrgang 2020 entschieden, im mittleren Dienst vornehmlich Stellen mit dem Wert A 8 / EG 8 bis A 9 LG 1 / EG 9a anzubieten. Dazu kommt, dass sich die Stadt Duisburg als familienfreundliche Arbeitgeberin - nicht zuletzt durch das Instrument der Mobilen Arbeit - sowie einem reichhaltigen Fortbildungsprogramm präsentiert. Stellenwechsel aufgrund eines wohnortnäheren Einsatzes können seitens des Arbeitgebers nur schwer verhindert werden.

 

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