Geplante Räumung der Gravelottestr. 48 durch die Task Force

20. Mai 2022

Mirze Edis

Zum wiederholten Male gerät ein Haus in der Gravelottestraße in den Fokus der Task-Force-Problemimmobilien. Die geplante und dann wieder abgesagte Räumung der Gravelottestraße 48 durch die Task Force wirft eine Reihe von Fragen auf.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. In der Presse (Wieder Häuserräumung geplant? WAZ vom 4.5.2022), war zu lesen, dass der CO-Gehalt in einer Wohnung im Erdgeschoss zu hoch ist. Da der Mangel nach Aufforderung nicht behoben wurde, wurde die Gasuhr durch die Netzte Duisburg vor ca. einem Jahr entfernt. Sind von der Gas-Sperrung der besagten Wohnung Bewohner*innen betroffen?
    1. Wenn ja: Wie viele Menschen leben in der Wohnung? Sind hiervon Kinder betroffen?
    2. Was hat der Vermieter seither unternommen, um die Gas-Sperrung wieder aufzuheben?
  2. Weiter ist dem Artikel zu entnehmen, dass bei einer neuerlichen Überprüfung am 8. April 2022 der Verdacht geäußert wurde, dass es in dem gesamten Gebäude ein Strom- und Gasdiebstahl gebe.
    1. Wer äußerte den Verdacht?
    2. Womit wurde der Verdacht begründet?
    3. Warum wurde die Strom- und Gaszufuhr für das gesamte Haus abgestellt?
    4. Wie rechtfertigt die Verwaltung das Vorgehen, dass lediglich auf der Grundlage eines Verdachtes, die Strom- und Gaszufuhr für ein ganzes Haus mit Wohnungen, in denen Kinder leben, eingestellt wird?
    5. Bestand eine akute Gefahrenlage?
    6. Gab es eine Überschreitung der CO-Grenzwerte in den Wohnungen?
    7. Wie viele Erwachsene, Kita- und schulpflichtige Kinder wohnen in den Wohnungen, die von der Sperrung betroffen sind?
    8. Wie ist die Nationalität der Bewohner*innen?
    9. Was hat der Vermieter unternommen, um den Strom- und Gaszufluss wieder zu ermöglichen?
  3. In der Presse war ebenfalls zu lesen, dass Hinweise vorlägen, dass es diverse Mängel in dem Gebäude gibt.
    1. Wer gab diese Hinweise?
    2. Um welche „diversen Mängel“ handelt es sich hier?
  4. Im besagten Artikel wird mitgeteilt, dass der Vermieter der Stadt glaubhaft versichert haben soll, dass er eine umfassende Sanierung seines Gebäudebestandes anstrebe, weshalb die Task-Force vergangene Woche zu dem Ergebnis gekommen sei, dort zunächst keine Begehung durchzuführen.
    1. Gibt es Hinweise darauf, dass Brandschutzbestimmungen nicht eingehalten werden?
    2. Ist die Ankündigung einer umfassenden Sanierung des Gebäudes ein Kriterium, um eine geplante Begehung nicht durchzuführen?
    3. Warum wird eine Begehung durch die Task Force und eine daraus resultierende mögliche Räumung von einer schon zuvor nicht eingehaltenen Ankündigung einer Sanierung durch den Vermieter abhängig gemacht und nicht davon, ob eine akute Gefahrenlage besteht?
    4. Gab es Hinweise darauf, dass die Nutzung des Gebäudes aufgrund von „Gefahr im Verzug“ untersagt werden müsste oder warum wurde eine Begehung geplant?
  5. Im Artikel steht: „Die Behörden werden das Objekt jedoch weiter überwachen und überprüfen, ob der Eigentümer seinen Ankündigungen Taten folgen lässt.“
    1. In welcher Form findet die Überwachung und Überprüfung statt?
    2. Welche Behörden konkret führen die Überwachung und Überprüfung durch?
  6. In der Presse war zu lesen: „Zu dem Schreiben, das das Jobcenter an die betroffene Familie geschickt hat, nimmt eine Sprecherin des Jobcenters Stellung: ´Es handelt sich um einen internen Kommunikationsfehler. Der geplante Task-Force-Einsatz wurde bereits in der Akte vermerkt. Diese Kundenschreiben sind dann fehlerhafter Weise verschickt worden´.“ Warum zieht ein Vermerk über einen geplanten Task-Force-Einsatz in der Akte, die Einstellung der Leistungen nach sich?
  7. Steht die Räumung einer Immobilie bei einer Begehung durch die Task Force schon vor deren Durchführung fest?
    1. Wenn nein: Wie erklärt die Verwaltung das Zustandekommen der verschickten Leistungsaufhebungen?
  8. Wann wurde das jobcenter über den „geplante[n] Task-Force-Einsatz“ informiert?
  9. Wer informierte das jobcenter über den „geplante[n] Task-Force-Einsatz“?
  10. Wie lautete die Information an das jobcenter konkret?
  11. Wie wurde die Information übermittelt?
  12. Aus welchen Gründen wird die Leistungsabteilung des Jobcenters über einen „geplante[n] Task-Force-Einsatz“ vorher informiert?
  13. Findet ein Datenaustausch zwischen der Task Force, dem Einwohnermeldeamt, dem Ausländeramt, Jugendamt und/oder dem jobcenter statt, um zu ermitteln, wer unter welchen Lebensbedingungen (Nationalität, SGB II- und Kindergeldbezug) in den auf der Liste der Task Force aufgeführten Problemimmobilien wohnt?
  14. Hat die Task Force Informationen über die Bewohner*innen von Problemhäusern, die auf der Liste der Task-Force-Problemimmobilien stehen?
    1. Wenn ja: Welche Informationen besitzt die Task Force? (Informationen zur Nationalität, SGB II-Bezug, Kindergeld usw.)

 

gez. Mirze Edis

 

 

Beantwortung der Frage:

 

 

Zu Frage 1:

 

a) In der Wohnung sind zwei Personen betroffen. Kinder sind dort nicht gemeldet.

 

b) Am 08.04.2022 konnte durch einen Mitarbeiter der Netze Duisburg festgestellt werden, dass der Gas-Zählerhahn manipuliert wurde und geöffnet war. Zur Gefahrenabwehr haben die Netze Duisburg Sicherungsmaßnahmen durchgeführt.

 

Zu Frage 2:

 

a) Dazu gibt es übereinstimmende Berichte und Bilddokumentation der Netze Duisburg und des Bezirksschornsteinfegers.

 

b) Bildmaterial aus den betroffenen Bereichen.

 

c) Die Netze Duisburg haben zur Gefahrenabwehr Sicherungsmaßnahmen an den Anlagen getroffen.

 

d) Die Taskforce begeht regelmäßig Objekte, die Auffälligkeiten aufweisen, ohne dass es eine konkrete Gefahrenlage gibt, so wie es in der Projektbeschreibung beschrieben ist.

 

e) Eine akute Gefahrenlage bestand nicht, da bereits Sicherungsmaßnahmen der Netze Duisburg getroffen wurden (Unterbrechung der Gaszufuhr).

 

f) Laut Bericht des Schornsteinfegers gab es Grenzwertüberschreitungen an zwei Terminen.

 

g) Insgesamt sind 27 Personen dort gemeldet. Davon 14 Minderjährige.

 

h) Laut Meldeliste:

Deutsch 1

Bulgarisch 13

Nigerianisch 5

Rumänisch 8

 

i) Nach Sicherung der Gaszufuhr muss ein Installateur die Anlage wieder instand setzen. Ist dies geschehen muss der Eigentümer einen Wiederaufnahmeantrag bei den Netzen Duisburg stellen, die dann die Gaszufuhr wiedereröffnen. Dies ist bisher nicht erfolgt.

 

Zu Frage 3:

 

a) Aufgrund der Berichte des Schornsteinfegers und der Netze Duisburg.

 

b) Berichtet und dokumentiert wurde eine massive Vermüllung im Keller sowie unklare Kabelführungen über die Gebäudehülle und im Haus.

 

Zu Frage 4:

 

a) Nur in Bezug auf vorhandene Brandlasten im Keller sowie im Treppenraum.

 

b) Die Ankündigung einer umfassenden Sanierung ist kein Kriterium, um eine Begehung nicht durchzuführen. 

 

c)  Da durch das Eingreifen der Netze Duisburg eine akute Gefährdung ausgeschlossen werden konnte, waren nur noch die Brandlasten durch den Eigentümer zu beseitigen. Dies geschah zeitnah.

 

d)  Begehungen der „Taskforce“ werden in regelmäßigen Turnus durchgeführt. Per Definition ist "Gefahr im Verzug" ein Begriff aus dem Polizei- und Ordnungsrecht, welcher seine rechtliche Grundlage aus dem Art. 13 GG sowie aus den Polizeigesetzen der Länder erhält. Er bezieht sich auf einen Zustand, bei dem nur durch ein sofortiges Eingreifen eine drohende Gefahr oder ein Schaden abgewendet werden kann. Dieser Zustand kann im Vorfeld einer Begehung nicht verifiziert werden.

 

Zu Frage 5:

 

a)  Die Überprüfung findet durch Ortstermine der Bauaufsicht statt.

 

b) Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz.

 

Zu Frage 6:

 

Das Jobcenter Duisburg hat einen Fehler gemacht, den wir sehr bedauern. Das Jobcenter hat unmittelbar Kontakt zu den betroffenen Kundinnen und Kunden aufgenommen und sie um Entschuldigung gebeten.

 

Zu Frage 7:

 

Nein. Die Nutzungsuntersagung und Unbewohnbarkeitserklärung wird als letztes Mittel, nach sorgfältiger Prüfung vor Ort bei festgestellter Gefahr für Leib und Leben, angeordnet.

 

a) Wie oben bereits erwähnt, handelt es sich um einen internen Fehler beim Jobcenter Duisburg.

 

Zu Frage 8:

 

 Das Jobcenter Duisburg wurde kurzfristig per E-Mail durch den Projektkoordinator darüber informiert, dass Anfang Mai ein Task Force Einsatz in Duisburg Mitte stattfinden solle.

 

Zu Frage 9:

 

Der Projektkoordinator informierte das Jobcenter Duisburg.

 

Zu Frage 10:

 

Alle Mitglieder erhalten folgenden Text: Der Projektkoordinator informierte in der E-Mail über den Zeitpunkt sowie den Einsatzort in Duisburg Mitte. Zudem wurde darum gebeten mitzuteilen, wer ggf. von Seiten des Jobcenters teilnimmt. In einer zweiten E-Mail informierte der Projektkoordinator kurzfristig das Jobcenter über den Treffpunkt.

 

Zu frage 11:

 

Alle Informationen wurden per E-Mail weitergegeben.

 

Zu Frage 12:

 

 Das Jobcenter wird durch die Task Force über bevorstehende Einsätze informiert. Anhand der Anschrift des zu überprüfenden Objektes führt das Jobcenter einen Datenabgleich durch und überprüft, ob sich Empfänger/innen von SGB-II-Leistungen unter den Bewohner/innen befinden. Ist dies der Fall, nimmt das Jobcenter am Einsatz der Task Force teil, um Betroffenen vor Ort für ggf. aufkommende Fragen zum Leistungsbezug zur Verfügung zu stehen. Weiter werden so Informationen über den Zustand der Immobilie erhalten, damit ggf. unrechtmäßige Mietzahlungen an den Vermieter ausgeschlossen werden können.

 

Zu Frage 13:

 

 Ein Datenaustausch findet nicht statt. 

 

Zu Frage 14:

 

 Eine Liste zu möglichen Problemimmobilien ist nicht vorhanden und wird auch nicht geführt. Außer den Meldedaten liegen keine Informationen zu den Bewohnern vor.

 

a) Siehe Antwort zu Frage 14

 

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