20. Mai 2022
Zum wiederholten Male gerät ein Haus in der Gravelottestraße in den Fokus der Task-Force-Problemimmobilien. Die geplante und dann wieder abgesagte Räumung der Gravelottestraße 48 durch die Task Force wirft eine Reihe von Fragen auf.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:
gez. Mirze Edis
Beantwortung der Frage:
Zu Frage 1:
a) In der Wohnung sind zwei Personen betroffen. Kinder sind dort nicht gemeldet.
b) Am 08.04.2022 konnte durch einen Mitarbeiter der Netze Duisburg festgestellt werden, dass der Gas-Zählerhahn manipuliert wurde und geöffnet war. Zur Gefahrenabwehr haben die Netze Duisburg Sicherungsmaßnahmen durchgeführt.
Zu Frage 2:
a) Dazu gibt es übereinstimmende Berichte und Bilddokumentation der Netze Duisburg und des Bezirksschornsteinfegers.
b) Bildmaterial aus den betroffenen Bereichen.
c) Die Netze Duisburg haben zur Gefahrenabwehr Sicherungsmaßnahmen an den Anlagen getroffen.
d) Die Taskforce begeht regelmäßig Objekte, die Auffälligkeiten aufweisen, ohne dass es eine konkrete Gefahrenlage gibt, so wie es in der Projektbeschreibung beschrieben ist.
e) Eine akute Gefahrenlage bestand nicht, da bereits Sicherungsmaßnahmen der Netze Duisburg getroffen wurden (Unterbrechung der Gaszufuhr).
f) Laut Bericht des Schornsteinfegers gab es Grenzwertüberschreitungen an zwei Terminen.
g) Insgesamt sind 27 Personen dort gemeldet. Davon 14 Minderjährige.
h) Laut Meldeliste:
Deutsch 1
Bulgarisch 13
Nigerianisch 5
Rumänisch 8
i) Nach Sicherung der Gaszufuhr muss ein Installateur die Anlage wieder instand setzen. Ist dies geschehen muss der Eigentümer einen Wiederaufnahmeantrag bei den Netzen Duisburg stellen, die dann die Gaszufuhr wiedereröffnen. Dies ist bisher nicht erfolgt.
Zu Frage 3:
a) Aufgrund der Berichte des Schornsteinfegers und der Netze Duisburg.
b) Berichtet und dokumentiert wurde eine massive Vermüllung im Keller sowie unklare Kabelführungen über die Gebäudehülle und im Haus.
Zu Frage 4:
a) Nur in Bezug auf vorhandene Brandlasten im Keller sowie im Treppenraum.
b) Die Ankündigung einer umfassenden Sanierung ist kein Kriterium, um eine Begehung nicht durchzuführen.
c) Da durch das Eingreifen der Netze Duisburg eine akute Gefährdung ausgeschlossen werden konnte, waren nur noch die Brandlasten durch den Eigentümer zu beseitigen. Dies geschah zeitnah.
d) Begehungen der „Taskforce“ werden in regelmäßigen Turnus durchgeführt. Per Definition ist "Gefahr im Verzug" ein Begriff aus dem Polizei- und Ordnungsrecht, welcher seine rechtliche Grundlage aus dem Art. 13 GG sowie aus den Polizeigesetzen der Länder erhält. Er bezieht sich auf einen Zustand, bei dem nur durch ein sofortiges Eingreifen eine drohende Gefahr oder ein Schaden abgewendet werden kann. Dieser Zustand kann im Vorfeld einer Begehung nicht verifiziert werden.
Zu Frage 5:
a) Die Überprüfung findet durch Ortstermine der Bauaufsicht statt.
b) Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz.
Zu Frage 6:
Das Jobcenter Duisburg hat einen Fehler gemacht, den wir sehr bedauern. Das Jobcenter hat unmittelbar Kontakt zu den betroffenen Kundinnen und Kunden aufgenommen und sie um Entschuldigung gebeten.
Zu Frage 7:
Nein. Die Nutzungsuntersagung und Unbewohnbarkeitserklärung wird als letztes Mittel, nach sorgfältiger Prüfung vor Ort bei festgestellter Gefahr für Leib und Leben, angeordnet.
a) Wie oben bereits erwähnt, handelt es sich um einen internen Fehler beim Jobcenter Duisburg.
Zu Frage 8:
Das Jobcenter Duisburg wurde kurzfristig per E-Mail durch den Projektkoordinator darüber informiert, dass Anfang Mai ein Task Force Einsatz in Duisburg Mitte stattfinden solle.
Zu Frage 9:
Der Projektkoordinator informierte das Jobcenter Duisburg.
Zu Frage 10:
Alle Mitglieder erhalten folgenden Text: Der Projektkoordinator informierte in der E-Mail über den Zeitpunkt sowie den Einsatzort in Duisburg Mitte. Zudem wurde darum gebeten mitzuteilen, wer ggf. von Seiten des Jobcenters teilnimmt. In einer zweiten E-Mail informierte der Projektkoordinator kurzfristig das Jobcenter über den Treffpunkt.
Zu frage 11:
Alle Informationen wurden per E-Mail weitergegeben.
Zu Frage 12:
Das Jobcenter wird durch die Task Force über bevorstehende Einsätze informiert. Anhand der Anschrift des zu überprüfenden Objektes führt das Jobcenter einen Datenabgleich durch und überprüft, ob sich Empfänger/innen von SGB-II-Leistungen unter den Bewohner/innen befinden. Ist dies der Fall, nimmt das Jobcenter am Einsatz der Task Force teil, um Betroffenen vor Ort für ggf. aufkommende Fragen zum Leistungsbezug zur Verfügung zu stehen. Weiter werden so Informationen über den Zustand der Immobilie erhalten, damit ggf. unrechtmäßige Mietzahlungen an den Vermieter ausgeschlossen werden können.
Zu Frage 13:
Ein Datenaustausch findet nicht statt.
Zu Frage 14:
Eine Liste zu möglichen Problemimmobilien ist nicht vorhanden und wird auch nicht geführt. Außer den Meldedaten liegen keine Informationen zu den Bewohnern vor.
a) Siehe Antwort zu Frage 14
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