Straßenmusik

17. August 2020

Hendrik Thomé

Wir haben die Information erhalten, dass Straßenmusikern untersagt wurde, Straßenmusik zu machen. Für viele ist das aber eine wichtige Einnahmequelle, um irgendwie über die Runden zu kommen. Stattdessen werden sie vom Ordnungsamt angehalten einen sogenannten (kostenpflichtigen) Reisegewerbeschein vorzuweisen, was aber für Straßenmusiker in der Regel nicht infrage kommt. Vor diesem Hintergrund fragt DIE LINKE an:

  1. Welche Auffassung hat die Verwaltung von Straßenmusik? Wird diese als Belästigung oder als Belebung der Innenstadt wahrgenommen?
  2. Welche bürokratischen und finanziellen Hürden müssen Straßenmusiker überwinden, um Straßenmusik machen zu dürfen?
  3. Welche Auflagen gibt es bei der Durchführung von Straßenmusik?
  4. Wie werden Verstöße gegen diese Regelungen geahndet?

 

Gez. Laakmann, Gribaa, Thomé

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