17. August 2020
Wir haben die Information erhalten, dass Straßenmusikern untersagt wurde, Straßenmusik zu machen. Für viele ist das aber eine wichtige Einnahmequelle, um irgendwie über die Runden zu kommen. Stattdessen werden sie vom Ordnungsamt angehalten einen sogenannten (kostenpflichtigen) Reisegewerbeschein vorzuweisen, was aber für Straßenmusiker in der Regel nicht infrage kommt. Vor diesem Hintergrund fragt DIE LINKE an:
Gez. Laakmann, Gribaa, Thomé
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