Landesmittel Kultur

27. Januar 2020

Hendrik Thome

Nachdem die Stadt aus dem Kulturförderplan des Landes durch den Abschluss der Fördervereinbarung nach § 30 Kulturforderungsgesetz NW rechnerisch 2,6 Millionen für Oper, Theater und Philharmonie erhalten hat und eine weitere Landesförderung nunmehr für die Schauspiel-Sparte im Theater Duisburg vorgesehen ist (Drucksache 19-1427) fragt DIE LINKE an:

 

  1. Besteht nach dem Kulturfördergesetz NW und den dazu gehörigen Ausführungsbestimmungen, insbesondere dem aktuellen Kulturförderplan, die rechtliche Möglichkeit, dass Duisburg für andere Kultursparten und Kultur-Einrichtungen zusätzliche Landesmittel erhält? Insbesondere
    1. für die Gestaltung der kulturellen Infrastruktur, gedacht ist hier an die Modernisierung der Bezirksbibliotheken, eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Musikschule, Erhalt und Ausbau der Spielstätten für Theater insbesondere Kinder- und Jugendtheater, Erhalt und Ausbau von Künstlerhäusern und Ausstellungsmöglichkeiten für bildende Künstler und eine Besserung der digitalen Präsenz,
    2. für die Förderung der Künste,  der freien Szene, von Schreibwerkstätten für Kinder und Jugendliche, der Soziokultur und der Interkultur, also der gezielten Förderung von künstlerischem Tun, das nationale Grenzen überwindet und Brücken zwischen verschiedenen Kulturen baut,
    3. für die Gestaltung des kulturellen Erbes, gedacht ist an zusätzliche Mittel für das Zentrum für Erinnerungskultur und zur Pflege der Lehmbruck-Sammlung,
    4. für kulturelle Bildung, gedacht ist insbesondere an zusätzliche Mittel für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationsbiografie,
    5. für Stadtteil und Breitenkultur, gedacht ist insbesondere an die Förderung von Kulturprojekten und Kulturzentren in den Stadtteilen,
    6. für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen, gedacht ist an Institutionalisierung, finanzielle und personelle Absicherung des Kulturentwicklungsprozesses?
  2. Sind über die eingangs genannten Förderbeträge schon weitere Mittel aus dem Förderplan nach Duisburg geflossen?
  3. Gibt es laufende Antragsverfahren (im weiteren Sinne), wenn ja welche?
  4. In welchen Fällen sind Fördermittel beantragt worden, aber nicht bewilligt worden?
  5. Wie schätzt die Verwaltung die Aussicht ein, weitere Fördermittel nach Duisburg zu holen?
  6. Sind genügend personelle Ressourcen vorhanden, um Fördermittel zu beantragen?
  7. Ist die Einwerbung von Fördermitteln in den letzten Jahren daran gescheitert, dass Duisburg keinen Eigenanteil finanzieren konnte? Wenn ja, in welchen Fällen?
  8. Ist im Hinblick auf eine regional ausgeglichene Verteilung des Fördertopfes davon auszugehen, dass der auf Duisburg entfallende Anteil durch die bereits bewilligten Mittel weitgehend ausgeschöpft ist?
  9. Wenn die Förderung aus den Landesmitteln zur Stützung und Erweiterung der Kulturangebote in Duisburg nicht auskömmlich ist, welche zusätzlichen Finanzmittel können erschlossen werden bzw. fließen schon nach Duisburg:
    1. Zuwendungen aus dem Bundes- und EU-Haushalt,
    2. Kulturstiftungen,
    3. Sondervermögen,
    4. eigene Haushaltsmittel?
  10. Um einen Eindruck davon zu gewinnen, wo Duisburg in Hinblick auf Kulturförderung steht, wird gebeten, einen Überblick über die finanziellen Aspekte der Kulturförderung zu erstellen und diese in Relation zum Landesdurchschnitt und zu den Nachbarstädten Oberhausen, Mülheim, Essen und Düsseldorf zu setzen:
    1. Entwicklung des Kulturhaushaltes in den letzten 10 Jahren,
    2. Anteil des Kultur-Haushaltes am Gesamthaushalt,
    3. Entwicklung der personellen Ausstattung in den letzten 10 Jahren bezogen auf die Stellen A 11 und höher oder vergleichbare Tarifstellen,
    4. Kulturmittel pro Kopf der Einwohner in Relation zu den anderen Städten?

 

Gez. Thome

 

Antwort der Verwaltung:

 

1. Zu den Vorhaben aus dem zweiten Kulturförderplan gibt es in vielen Bereichen noch keine Ausführungsbestimmungen. Sobald diese vorliegen, wird die Stadt Duisburg jeweils prüfen, ob sie die Fördervoraussetzungen erfüllt bzw. erfüllen kann.

 

2. Bislang nicht

 

3. Ja, die Philharmoniker nehmen aktuell an der Ausschreibung der 2. Tranche "Neue Wege" teil.

 

4. Die Philharmoniker waren in der Ausschreibung der 1. Tranche "Neue Wege" nicht erfolgreich.

 

5. Die bisher vom Land beschriebenen Vorhaben lassen erwarten, dass ein Großteil der Mittel bereits gebunden sind, insofern bleiben die genauen Ausschreibungen abzuwarten.

 

6. Die Antragsstellung selbst ist kein Problem personeller Ressourcen. Hindernisse sind eher der Eigenanteil und der regelkonforme Nachweis der Mittelverwendung.

 

7. Sofern vorhandene Haushaltsmittel für einen Eigenanteil und die Bedingungen des HSP dies zulassen, werden Anträge gestellt, sodass eine gescheiterte Einwerbung im jeweils konkreten Fall nicht in fehlenden Eigenmitteln begründet liegt.

 

8. In welche Regionen die Fördergelder verteilt werden und wie Duisburg prozentual profitiert, können nur die Fördergeber selbst beurteilen.

 

9. Es gibt keine veröffentlichten Zahlen zu Förderungen nach Regionen, die Werte für Duisburg sind nicht bekannt, da ja nicht nur die Stadt, sondern auch weitere Initiativen gefördert werden.

 

10.

a) Pauschal haben sich die Aufwendungen vom Ist 2010 bis zum Plan 2020 um ca. 4 Mio. Euro erhöht. Zur Darstellung der Entwicklung des Kulturhaushaltes der letzten 10 Jahre wären allerdings, um eine Vergleichbarkeit herzustellen, Anpassungen notwendig, um organisatorische und finanztechnische Änderungen zu berücksichtigen (beispielhaft seien einige organisatorische Änderungen der letzten Jahre genannt: Aufgabenzuwachs durch Festivalbüro und Kultur in den Bezirken).

b) Der Anteil des Kulturhaushaltes am Gesamthaushalt ist ebenso von den organisatorischen Veränderungen, die zu berücksichtigen wären, betroffen. Außerdem ist diese Kennzahl nicht unbedingt aussagefähig (der Anteil des Kulturhaushaltes würde z.B. dann steigen, wenn andere Aufwandsarten sinken würden, ohne dass er sich absolut verändert).

c) Der Stellenplan 2009 wies für die gesamten Kulturbetriebe (ohne Orchester) 30,5 Stellen A11 oder höher aus, der aktuelle 32. Auch hier wären organisatorische Maßnahmen herauszurechnen.

d) Da jede Stadt ihren Haushalt anders strukturiert hat (sind Overheadkosten enthalten, wie werden Gebäudekosten erfasst), gibt es keine seriösen Vergleichszahlen.

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