Lehrschwimmbecken/Schwimmbäder in Schulen

11. Mai 2023

Norbert Broda

In der Sitzung des IMD vom 18.11.2022 hat unsere Fraktion eine Anfrage zu den Lehrschwimmbecken an Schulen in Duisburg (DS 22-1183) gestellt. In der Antwort der Verwaltung wurde uns mitgeteilt, dass es sechs Lehrschwimmbecken an Duisburger Schulen gibt. Nicht aufgeführt wurde bspw. das Schwimmbad im Hildegardis-Gymnasium.  

 

Vor diesem Hintergrund ergaben sich aus der Beantwortung der letzten Anfrage weitere Fragen:

  1. Warum wurde das Hildegardis-Gymnasium nicht in der Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung mitaufgeführt?
  2. Gibt es weitere Lehrschwimmbecken/Schwimmbäder, die bei der Beantwortung der letzten Anfrage keine Erwähnung fanden?
  3. Wie lange waren die einzelnen Lehrschwimmbecken/Schwimmbäder in den Jahren 2020, 2021 und 2022 außer Betrieb? (Bitte einzeln aufführen)
  4. Der Sanierungsbedarf wurde in der letzten Anfrage mit ca. 5,3 Millionen Euro beziffert. Gibt es einen konkreten Zeitplan, wann die Becken saniert werden?
  5. Stehen für die Sanierung in ausreichendem Maße Mittel im Wirtschaftsplan des IMD, dem Haushalt oder anderweitige Fördergelder zur Verfügung?

 

gez. Norbert Broda

 

 

 

 

Beantwortung der Frage:


Zu Frage 1:

Der Schulträger des Hildegardis-Gymnasiums ist das Bistum Essen, weshalb zu diesem Schulstandort keine Aussage getroffen werden kann.

 

Zu Frage 2:

Nein, es gibt keine weiteren Lehrschwimmbecken. Alle Lehrschwimmbecken, die sich an städtischen Schulen befinden, wurden aufgeführt.


Zu Frage 3:

Die Stillstandszeiten in der Vergangenheit wurden nicht erfasst.


Zu Frage 4
Aufgrund der zwingend notwendigen Vorhaltung von verfügbaren Wasserflächen kann eine zeitgleiche Sanierung (und Schließung) von mehreren Lehrschwimmbecken nicht erfolgen. Aktuell erfolgt die Sanierung des Lehrschwimmbeckens an der FÖS Kranichschule. Die Fertigstellung ist für das 2. Quartal 2024 geplant. Für die weiteren Lehrschwimmbecken erfolgt im nächsten Schritt, auf Grundlage der ermittelten indikativen Kosten, eine Planungsvorlage zur Ermittlung der Baukosten nach DIN 276 damit hieraus die notwendigen Baubeschlüsse herbeigeführt werden können. Nach der Beschlussfassung kann mit der Planung und Sanierung weiterer Becken begonnen werden. Einen konkreten Zeitplan hierfür gibt es bisher nicht.


Zu Frage 5:
Die Kosten werden in den kommenden Jahren in den Wirtschaftsplan des IMD aufgenommen. Eine Finanzierung über Fördermittel wurde bisher nicht angedacht und muss im Einzelfall geprüft werden

 

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