Finanzielle Auswirkungen auf den Duisburger Haushalt durch die Aufnahme und Integration der Flüchtlinge aus der Ukraine

25. Mai 2022

Erkan Kocalar

Der völkerrechtswidrige Krieg Russlands gegen die Ukraine ist eine humanitäre Katastrophe. Millionen Frauen und Kinder mussten ihr Land verlassen und fliehen. Tausende Menschen haben den Weg nach Duisburg gefunden. Die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen aus der Ukraine stellt eine große Herausforderung für den Duisburger Haushalt dar. Bund und Land sind verpflichtet im Sinne des Konnexitätsprinzip finanzielle Mittel für die Kommunen bereitzustellen.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:

 

  1. Der Verwaltungsspitze war über die Presse zu entnehmen, dass der Zuzug von Flüchtlingen aus der Ukraine die Stadt Duisburg hunderte Millionen Euro kosten wird. Wie setzt sich der Betrag zusammen? (Bitte differenziert aufführen)
  2. Hat die Stadt eine eigene Kostenstelle eingerichtet?
  3. Mit welchen zusätzlichen Kosten für den Duisburger Haushalt rechnet die Stadt? (Bitte differenziert aufführen)
  4. Geht die Stadt davon aus, dass die entstehenden Kosten durch die Flüchtlingsaufnahme und die Integration von Bund und Land vollständig übernommen werden?
  5. Wie beurteilt die Stadt die vom Bund zugesagten zwei Milliarden Euro zur Unterstützung der Kommunen bei der Flüchtlingsaufnahme? Geht die Stadt davon aus, dass die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel ausreichend sind?
  6. Erhalten die Kommunen (bzw. die Stadt) über die angekündigten zwei Milliarden Euro hinaus weitere finanzielle Mittel?
  7. Gibt es bereits Signale von Bund und Land die Kommunen auch mittel- und langfristig zu unterstützen bei der Integration der ukrainischen Flüchtlinge?

 

gez. Erkan Kocalar

 

 

Beantwortung der Anfrage

 

Hinweis der Verwaltung


Antwort der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion Die Linke. zum Thema „Finanzielle
Auswirkungen auf den Duisburger Haushalt durch die Aufnahme und Integration der Flüchtlinge aus der Ukraine“ in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022 (TOP 31, Seite 43):


1. s. beigefügter Auszug aus der Ergebnisprognose (DS 22-0557)


2. Die Kosten fallen in verschiedenen Fachbereichen und Produkten an und werden
zweckentsprechend auf Aufträgen und Kostenstellen verbucht.


3. s. Auszug aus der Ergebnisprognose (DS 22-0557)


4. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht davon auszugehen, dass die Kosten vollständig von Bund bzw. Land übernommen werden.


5. Die Beteiligung des Bundes zur Unterstützung der Kommunen bei der
Flüchtlingsaufnahme stellt grundsätzlich eine Entlastung des gesamtstädtischen
Haushalts dar. Ob diese ausreichend ist, ist von vielen Faktoren abhängig und aktuell nicht bezifferbar.


6. Aktuell sind weitere Bereitstellungen von finanziellen Mitteln zur Entlastung der
Kommunen nicht bekannt.


7. Wahrnehmbare Signale von Bund und Land, explizit für das Themenfeld „Integration“, sind bislang nicht erfolgt. Allenfalls das Land (MKFFI NRW) hat zusätzliche Ressourcen im Rahmen der Förderkonzeption „Übersetzungsdienstleistungen Kommunales Integrationsmanagement als Sofortprogramm“ bereitgestellt.

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