Reform des Gemeindefinanzierungsgesetzes und die finanziellen Auswirkungen auf Duisburg

25. März 2022

Erkan Kocalar

In den kommenden Jahren drohen der Stadt Duisburg aufgrund einer durch die CDU- und FDP-Landesregierung angestrebten Reform des Gemeindefinanzierungsgesetzes Einbußen bei den Schlüsselzuweisungen. Vom Städtetag NRW wird derzeit eine Verfassungsbeschwerde vorbereitet.

 

Die kreisfreien Städte Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Solingen und Wuppertal treten stellvertretend als Beschwerdeführerinnen auf.  

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1.    Wie ist der aktuelle Stand der Reform des Gemeindefinanzierungsgesetzes?
2.    Mit welchen Einbußen bei den Schlüsselzuweisungen muss die Stadt in den nächsten Jahren rechnen? (Bitte differenziert nach Jahren aufführen.)

 

gez. Erkan Kocalar

 

 

Beantwortung der Frage:

 

 

Zu Frage 1:

 

Erstmals im GFG 2022 wird die Steuerkraftermittlung über nach Rechtsstellung (kreisangehörig/kreisfrei) differenzierte fiktive Hebesätze erfolgen. Die fiktive – die im GFG zur Berechnung der Zuweisungen verwendete – Steuerkraft (=Leistungsfähigkeit) fällt dadurch bei den kreisfreien Städten rechnerisch höher, bei kreisangehörigen Gemeinden niedriger aus (siehe auch DS 22-0167 Dringlichkeitsbeschluss zur Erhebung einer Klage gegen den Festsetzungsbescheid gemäß Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 und Beteiligung der Stadt Duisburg an der Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2022). Die Festsetzung der differenzierten Hebesätze erfolgt im GFG 2022 gem. Gesetzentwurf (LTag Drs. 17/14702) zunächst über das Abziehen bzw. Hinzuaddieren der Hälfte der Differenz zwischen den gewogenen Durchschnitten der kreisfreien und kreisangehörigen Gemeinden zum gewogenen Landesdurchschnitt von bzw. zu den nach Rechtsstellung ermittelten gewogenen Durchschnitten. Im Folgejahr soll die zweite Hälfte der Umstellung erfolgen.

 

Zu Frage 2:

 

Allein im Jahr 2022 beläuft sich der Schaden für die kreisfreien Städte nach Berechnungen des Städtetag NRW auf 109 Millionen Euro, für das nächste Jahr ist bereits eine Verdoppelung zu befürchten. Im Jahr 2022 beträgt die Benachteiligung für Duisburg rd. 5,5 Mio. Euro und für das nächste Jahr wird eine entsprechende Verdoppelung dieses Betrags erwartet.

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