28. Januar 2021
Im Jahr 2020 hatte Deutschland aufgrund der Corona-Pandemie einen Rückgang des Bruttoinlandsproduktes um 5 % zu verkraften. Auch im neuen Jahr befindet sich das Land weiterhin in einer schwierigen Lage. Aktuell korrigierte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier im neuen Jahreswirtschaftsbericht die Wachstumsprognose für das Jahr 2021 aufgrund des anhaltenden Lockdowns von 4 % auf 3 % nach unten.
Der Deutsche Städtetag geht davon aus, dass nach 12 Milliarden Euro Steuerausfällen im Jahr 2020 weitere Steuermindereinnahmen von 35 Milliarden Euro von 2021 bis 2024 auf die Kommunen zukommen werden.
Bisher gibt es seitens der Bundesregierung keine Anzeichen, dass die massiven Steuerausfälle der kommenden Jahre durch Hilfsprogramme übernommen werden. Die bisherigen Hilfen der Bundesregierung sind angesichts der schwierigen finanziellen Situation der Kommunen völlig unangemessen und unzureichend. In einer Stellungnahme des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, nach einem Gespräch mit Bundesfinanzminister Scholz (SPD), wurde Dedy seitens des Ministers mitgeteilt, dass der Bundeshaushalt für 2021 erst vor wenigen Wochen beschlossen worden sei und über die darin enthaltenen Maßnahmen gegenwärtig keine weiteren Spielräume vorhanden seien. Eine Zusage für weitere kommunale Unterstützungen in großem Stil könne er daher im Moment ehrlicherweise nicht geben.
Angesichts der Verweigerungshaltung durch die Bundes- und Landesregierung einen umfassenden Rettungsschirm für die Kommunen aufzuspannen, sind weitere strukturelle, finanzielle und soziale Verwerfungen und ein weiteres Zurückbleiben finanzschwacher Städte nicht auszuschließen.
Für die Kommunalpolitik stellt sich die Frage, wie geht Duisburg mit dieser auch finanziell bedrohlichen Krise um. Die gesundheitliche und wirtschaftliche Bewältigung der Corona-Pandemie ist durch die Entwicklung von Impfstoffen und das Durchimpfen der Bevölkerung absehbar, im Gegensatz zu den finanziellen Auswirkungen der Pandemie. Die coronabedingten Schäden werden den städtischen Haushalt noch viele Jahre bzw. durch die Isolierung der Schulden noch Jahrzehnte belasten. Es bedarf einer seriösen und ehrlichen Bestandsaufnahme über die finanziellen Belastungen, die für Duisburg auch in Zukunft entstehen werden. Es bedarf einer ehrlichen Diskussion, wer für die Kosten der Pandemie aufkommt und welche Folgen das für die Stadt in Zukunft haben wird.
In unserer Anfrage in der Ratssitzung am 15.06.2021 unter der Drucksache Nr. 20-0522 zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf den kommunalen Haushalt in Duisburg ist die Verwaltung auf einige Fragen nicht ausreichend eingegangen. Wir bitten deshalb, bei der Beantwortung der vorliegenden Anfrage konkreter auf die gestellten Fragen einzugehen, insbesondere auf die zu erwartenden finanziellen Schäden in den kommenden Jahren für die Stadt. Auch im letzten Sachstandsbericht (DS 20-0514/2) in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.11.2021 teilte die Verwaltung mit, dass zu den finanziellen Auswirkungen auf die städtischen Beteiligungen keine neuen Erkenntnisse gegenüber der DS 20-0514 aus der Ratssitzung am 16.06.2020 vorlägen, obwohl die coronabedingten Auswirkungen bei den die städtischen Beteiligungen in ihren aktuellen Berichten zur laufenden wirtschaftlichen Entwicklung vierteljährlich abgebildet werden. Wir bitten daher um eine umfassendere Darlegung der gegenwärtigen und zukünftigen coronabedingten Finanzschäden des städtischen Haushalts und der städtischen Beteiligungen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:
gez. Erkan Kocalar
Beantwortung der Anfrage
Zu 1. H
Die zum 30.09. prognostizierten Verluste im Bereich der kommunalen Steuern stellen sich im Jahresabschluss 2020 (DS 21-0074, Erläuterungen zur Ergebnisrechnung auf Seite 29 des Anhangs) etwas höher
als erwartet dar. Zu nennen sind vor allem die Erträge aus dem Gemeindeanteil der Einkommensteuer, die mit rd. 187,8 Mio. Euro Mindererträge von 13,1 Mio. Euro aufweisen. Die Gewerbesteuer ist mit
181,0 Mio. Euro 62,7 Mio. Euro unterhalb des Planansatzes geblieben.
Zu 2. Die Erträge aus den gemeindlichen Steuerbeteiligungen werden stark vom aktuellen Pandemiegeschehen und den Gegenmaßnahmen beeinflusst. Für 2021 wird derzeit aufgrund der Annahme des
Arbeitskreises Steuerschätzung im Mai 2021 bei der Beteiligung an der Einkommensteuer von einer Verschlechterung von rd. 17,6 Mio. Euro, bei der Umsatzsteuerbeteiligung hingegen von einem Mehrertrag
von rd. 4,9 Mio. Euro ausgegangen (jeweils ggü. den Haushaltsansätzen 2021). Letztere ist darauf zurückzuführen, dass die erhöhte Bundesbeteiligung an den KdU im Jahr 2021 letztmalig über eine
Aufstockung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer erfolgt.
Siehe hierzu auch die Antwort zu Ziffer 5.
Ebenfalls nach der Mai-Steuerschätzung ist für die Gewerbesteuer im Jahr 2021 mit einem Minderertrag von 49,2 Mio. Euro gegenüber dem derzeitigen Haushaltsansatz zu
rechnen. Darüber hinaus sind Mindererträge bei der Vergnügungssteuer, der Sexsteuer, der Wettbürosteuer und der Spielbankabgabe zu erwarten. Die Ausfälle für diese Steuerarten hängen von der aktuell
nicht absehbaren Dauer der Betriebsschließungen ab.
Die weiteren Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Unternehmen und damit auch auf die Entwicklung der Steuer und Steuerbeteiligungen können aufgrund der noch
anhaltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie derzeit nicht seriös
prognostiziert werden.
Zu 3: Die mit Bescheid vom 09.12.2020 festgesetzte Gewerbesteuerausgleichszahlung ist im Dezember 2020 erfolgt.
Zu 4: Es ist coronabedingt auch in den Jahren 2022 bis 2024 mit Haushaltsbelastungen v.a. aufgrund von Mindereinnahmen aus Steuern und Zuweisungen zu rechnen. Bedingt durch die aktuell noch
andauernde Pandemie ist eine Bezifferung der künftigen Haushaltsbelastungen derzeit noch nicht möglich. Hinsichtlich der Kompensation der zu erwartenden Mindereinnahmen können aufgrund der laufenden
Haushaltsaufstellung noch keine Angaben gemacht werden.
Zu 5: Die Verbesserung resultiert aus der in 2020 über den Gemeindeanteil der Umsatzsteuer verteilten fortgeführten Beteiligung an der Flüchtlingsfinanzierung im Rahmen
des 5-Milliarden-Pakets des Bundes (Erhöhung Bundesbeteiligung an den KdU), die bei der Haushaltsaufstellung 2020 / 2021 aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage nicht berücksichtigt werden
konnte.
Zu 6: Die coronabedingten Haushaltsauswirkungen im Jahr 2020 können dem Anhang des Jahresabschlusses 2020 (DS 21-0074) auf Seite 5 f. entnommen werden. Im vierten Quartal
ist es zu weiteren Mehrausgaben wie beispielsweise die zusätzliche Belastung aufgrund der Einrichtung des Impfzentrums (+1,0 Mio. Euro) gekommen. Demgegenüber stehen die Erstattungsleistungen von
Bund und Land, die sich im 4. Quartal verfestigt haben (Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen und Sonderhilfe Stärkungspakt). Eine Isolation des entstandenen
Coronaschadens musste daher für 2020 nicht vorgenommen werden, da die Erstattungsleistungen die Schadenshöhe übersteigen. Mit Blick auf 2021 ff. ist jedoch vorerst nicht mit weiteren Erstattungen zu
rechnen. Der Bund hat ausdrücklich mit dem 2020 erfolgten Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen keinen Automatismus verbunden und fasst eine
Fortführung derzeit nicht ins Auge. Daher ist es an den Kommunen, an dieser Stelle neben dem Bestehen auf einer auskömmlichen Finanzausstattung auch die erneute Erstattungen coronabedingter Lasten
einzufordern.
Zu 7: Die Schlüsselzuweisungen für 2021 wurden mit Bescheid vom 25.01.2021 auf 677.742.653 Euro festgesetzt. Gegenüber dem Haushaltsansatz ergibt sich somit eine Verbesserung von rd. 28,5 Mio. Euro.
Dieser stehen Mindererträge im Bereich der Gewerbesteuer und anderen Steuern gegenüber, die die Haushaltsverbesserungen bei weitem übersteigen (Antwort zu Frage Nr. 2).
Hinsichtlich der Zuweisungsentwicklung für 2022 ff. lässt sich derzeit aufgrund der
anhaltenden Pandemie keine fundierte Aussage treffen. Daher wird vom Erreichen der Haushaltsansätze ausgegangen.
Anmerkung: Die Fragen Nr. 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
a. Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
Die erheblichen Fahrgastrückgänge und Einnahmeausfälle führen bei der DVG zu
einem erheblichen Schaden. Der ÖPNV-Rettungsschirm des Bundes und des
Landes NRW decken hiervon nur Teilbeträge ab, so dass ein deutlich höherer
Fehlbetrag vor Verlustabdeckung zu verzeichnen sein wird. Der endgültige
Jahresabschluss 2020 bleibt abzuwarten. Zur Frage Nr. 9. siehe unter Frage Nr. 10.
b. Stadtwerke Duisburg AG
Nach aktuellem Erkenntnisstand werden keine negativen Auswirkungen in den
Jahren 2020 und 2021 gesehen.
c. Zoo Duisburg gGmbH
Mit der DS 20-1201 hat der Haupt- und Finanzausschuss in der Kompetenz nach
§ 60 Abs. 2 GO NRW in der Sitzung am 25.11.2020 für das Geschäftsjahr 2020
auf der Grundlage einer vorläufigen Kalkulation der Geschäftsführung eine
Erhöhung des Zuschusses auf Grund coronabedingter Lasten von bis zu
1.118.000 Euro beschlossen.
Die tatsächliche Belastung wurde bei Aufstellung des Jahresabschlusses 2020
ermittelt und beläuft sich auf 1.022.000 Euro. Für das Jahr 2021 ist wegen der
Unwägbarkeiten hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Pandemie aktuell keine
belastbare Aussage zu coronabedingten Auswirkungen möglich.
d. octeo Multiservices GmbH
Die zum Konzern DVV gehörende octeo hat keinen unmittelbaren Bezug zum
städt. Haushalt. Die Prognose für das Geschäftsjahr 2020 sieht einen besseren
Geschäftsverlauf und ein besseres Ergebnis vor. Die octeo plant für 2021 ohne
nennenswerte Einflüsse aus der Corona-Pandemie.
e. Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg gGmbh
(DOR)
Im Geschäftsjahr 2019/2020 (vgl. DS 21-0075 zu der Sitzung des Rates der Stadt
Duisburg am 18.02.2021) konnten coronabedingte Einnahmeausfälle durch
Aufwandsminderungen sowie Transferleistungen ausgeglichen werden. Für die
Planung des Geschäftsjahres 2020/2021 wird auf die DS 20-0538 zu der Sitzung
des Rates der Stadt Duisburg am 15.06.2020 verwiesen.
f. DuisburgSport
Im Saldo entsteht durch Erlösausfälle und Aufwandsminderungen in 2020 ein
nicht gedeckter Verlust von rd. 200.000 Euro. Für 2021 sind auf Grund der
derzeitigen Unwägbarkeiten noch keine negativen Belastungen quantifizierbar.
g. Immobilienmanagement Duisburg
In 2020 sind rd. 4.250.000 Euro für zusätzliche Reinigungsmaßnahmen
(Desinfektion) angefallen. Für 2021 werden zusätzlich zu Reinigungsmaßnahmen
in v.g. Höhe Kosten für Fremdpersonal von 422.000 Euro erwartet.
h. filmforum GmbH - Kommunales Kino & filmhistorische Sammlung der Stadt
Duisburg
Für das Jahr 2020 wurde gem. der vorläufigen Berechnung der Geschäftsführung
ein Sonderzuschuss für coronabedingte Lasten von bis zu 435.700 Euro
beschlossen und in dieser Höhe geleistet (vgl. DS 20-1203 zu der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses vom 25.11.2020). Die tatsächliche Belastung
wurde bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2020 ermittelt. In der Gewinn-
und Verlustrechnung wird insoweit eine (Teil-)Verlustübernahme von 213.558,72
ausgewiesen. Die Differenz zum ausgezahlten Betrag ist als Rückzahlungsverpflichtung passiviert. Auf Grund der Wirtschaftsplanung 2021
(DS 20-1292 zu der Sitzung des Rates der Stadt Duisburg am 18.02.2021) wird
ein entsprechender Sonderzuschuss von bis zu 317.200 Euro erwartet.
i. Freizeltgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR)
Für das Jahr 2020 wurde auf der Berechnungsgrundlage der Geschäftsführung
ein Sonderzuschuss für coronabedingte Lasten für die Betriebsstätte Mattlerbusch
von bis zu 845.000 Euro (vgl. DS 20-1106) vom Rat der Stadt Duisburg in der
Sitzung am 16.11.2020 beschlossen. Geleitet wurde ein Teilbetrag von 755.000
Euro. Die tatsächliche Belastung ist im Jahresabschluss 2020 zu ermitteln. Der
Jahresabschluss befindet sich noch im Entwurfstadium. In der Wirtschaftsplanung
für 2021 hat die Geschäftsführung der FMR für die Betriebsstätte Mattlerbusch
einen Sonderzuschussbedarf von 222.520 Euro ausgewiesen. Die Planung ist
seitens der Mitgesellschafterin Stadt Duisburg noch nicht mit dem
Mitgesellschafter RVR abgestimmt.
j. Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung GmbH (WfbM)
Für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 sind bislang keine negativen
Ergebnisbelastungen bekannt.
k. Duisburg Kontor GmbH (DK)
Mit der DS 20-1204 für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde nach der Berechnungsgrundlage der Geschäftsführung für 2020 ein coronabedingter Sonderzuschuss von bis zu 1.020.000 Euro
beschlossen und in dieser Höhe geleistet. Der tatsächliche Umfang der Lasten wurde im Jahresabschluss 2020 ermittelt und beläuft sich auf 999.225 Euro. In der Planung für 2021 sind bislang auf Grund
der derzeitigen Unwägbarkeiten noch keine der für dieses Geschäftsjahr erwarteten negativen Belastungen quantifiziert.
l. Duisburg Kontor Hallenmanagement GmbH (DKH)
Mit der DS 20-1211 wurde für 2020 in gleicher Sitzung wie unter k. nach
Berechnungen der Geschäftsführung ein coronabedingter Sonderzuschuss von
bis zu 1.146.000 Euro beschlossen und in dieser Höhe geleistet. Der tatsächliche
Umfang der Lasten wurde im Jahresabschluss 2020 ermittelt und beläuft sich auf
1.126.227 Euro. In der Planung für 2021 sind bislang auf Grund der derzeitigen
Unwägbarkeiten noch keine der auch für dieses Geschäftsjahr erwarteten
negativen Belastungen quantifiziert.
m. Duisburger Hafen AG
Die Duisburger Hafen AG ist durch Umsatzrückgänge in der Sparte
Verpackungsdienstleistungen betroffen. Aufgrund der dynamischen
Entwicklungen in dem Bereich der logistischen Dienstleistungen wurden die
Rückgänge in der ersten Jahreshälfte kompensiert und das geplante Ergebnis
übererfüllt. Für 2021 wird unter der Prämisse der Daten aus September/Oktober
geplant, dass ab 2021 eine Besserung und konjunkturelle Belebung einsetzt. Eine
Nachjustierung der Planung bei veränderten Rahmenbedingungen wird nicht
ausgeschlossen.
Zu 10: Die DVG hat rd. 9,3 Mio. Euro aus dem ÖPNV-Rettungsschirm des Bundes und des Landes NRW erhalten, durch die gesetzten Vorgaben konnten nicht alle Schäden abgedeckt
werden, z.B. zusätzliche Hygieneaufwendungen bzw. geplante Mehrerträge aus Leistungsoptimierungen. Eine endgültige Abrechnung der staatlichen Leistungen in 2021 bleibt abzuwarten.
Nicht verausgabte Mittel aus dem ÖPNV-Rettungsschirm sollen nach 2021 übertragen werden. Intensive Bemühungen der ÖPNV-Branche laufen, um einen neuen ÖPNV-Rettungsschirm aufzulegen. In ihrer
Mittelfristplanung geht die DVG mit Stand Oktober 2020 von einer langsamen Erholung der Ticketverkäufe ab 2022 aus.
Zu 11: Grundlage der Haushaltsplanung sind die zum Zeitpunkt der Aufstellung (Anfang 2019) geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der Fallzahlentwicklungen in den jeweiligen
Rechtskreisen. Im Vergleich zu den Planungen sind u.a. die positiven Entwicklungen der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug des SGB II bzw. des AsylbLG und BTHG aufzuführen.
Minderaufwendungen bzw. eine geringere Anzahl des erstattungsfähigen Personenkreises führen in Konsequenz zu Mindererträgen.
Nachrichtlich:
Durch die rückwirkende Änderung des Erstattungssatzes gem. § 46 Abs. 7 SGB II (25 % Corona-Konjunkturpaket) konnte zum Jahresende ein Mehrertrag von rund 42,37 Mio. Euro im Produkt 050203 "Leistungen
für Arbeitsuchende" erzielt werden.
Zu 12: Die Haushaltsplanung der KdU für die Jahre 2020/2021 ff. ist unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Aufstellung (Anfang 2019) vorliegenden Rahmenbedingungen
erstellt worden. Die im Rahmen der Planung prognostizierten Mehraufwendungen aufgrund von Gesetzesänderungen (u.a. Fortschreibung "Schlüssiges Konzept", Umsetzung der Entscheidung "Zahlung der
tatsächlichen KdU", Änderung der Zugangsvoraussetzungen zum SGB II) sind nicht wie erwartet eingetreten und führen im Ergebnis zu Minderaufwendungen. Der ausgebliebene prognostizierte Anstieg der BG
und die moderate Entwicklung der insgesamt höheren Ausgaben zum Planansatz hat in 2020 zu Minderaufwendungen in Höhe von rund 16,44 Mio. Euro geführt und nicht, wie in der Anfrage vermutet, ein
deutliches Sinken der BG insgesamt.
Zu 13: Da die Stadt Duisburg nicht an der Profispielbetriebsgesellschaft MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA beteiligt ist, kann diese Frage nicht beantwortet
werden.
Zu 14: Zu der wirtschaftlichen Situation der Profispielbetriebsgesellschaft des MSV Duisburg hat die Stadt Duisburg keine Informationen (siehe auch Frage Nr. 13.)
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der MSV Duisburg Stadionprojekt GmbH & Co. KG (in der Anfrage benannt ist die MSV Duisburg Stadionprojekt Verwaltungsgesellschaft mbH, die geschäftsführende
Komplementärin der KG, gemeint war wohl die Stadionprojekt KG mit dem aktivem Geschäftsbetrieb der
Stadionvermietung) sind nach wie vor abhängig vom sportlichen Erfolg des Hauptmieters MSV Duisburg (vgl. zuletzt die DS 20-0484 zu der Sitzung des Rates der Stadt Duisburg am 15.06.2020 über die
Beschlussfassung zum Jahresabschluss der MSV Duisburg Stadionprojekt GmbH & Co. KG auf den 30.06.2019).
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