Finanzielle Förderung von Vereinen

25.04.2024

 

 

Detlef Feldmann

Anfrage der Fraktion Die Linke/WGD zur Sitzung der Bezirksvertretung Meiderich-Beeck am 25.4.24   

 

Bei der Vergabe von Fördermitteln wird ein Eigenanteil von mindestens 50 % gefordert,

was gerade die finanzschwachen Vereine, die es am nötigsten hätten, von der Förderung ausschließen könnte.

 

Dies ist geregelt durch die Sportstättenförderrichtlinie der Stadt Duisburg.

Begründet wird dies unter Hinweis auf den § 99 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung.

Hier steht allerdings, dass als öffentlicher Auftraggeber nur gilt, wer für die Tiefbaumaßnahmen

für die ERRICHTUNG von Sport-Erholungs- oder Freizeiteinrichtungen [...] verantwortlich ist.

Aus dem Wortlaut könnte man schließen, dass nur Investitionen oberhalb der Schwellenwerte

der EU-Richtlinien von deutlich über 100 000€ gemeint sind.

 

Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen in Bezug auf unseren Bezirk:

 

  1. Auf welcher (sonstigen) Rechtsgrundlage wird die Notwendigkeit einer öffentlichen Ausschreibung bei mehr als 50-prozentiger Förderung angenommen?
  2. Wenn eine solche tatsächlich erforderlich wäre, welche Erfordernisse wären konkret durch die antragstellenden Vereine zu erfüllen?

 

 

 

 

Gez. Dr. Detlef Feldmann

 

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