14.Januar 2024
Wie in der Presse zu lesen, waren durch anhaltende Regenfälle Häuser und Grundstücke in der unmittelbaren Umgebung der oben genannten Bäche bedroht. Es wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Situation unter Kontrolle zu halten.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
gez. Norbert Broda
Beratungsergebnis
Die o.a. Anfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt beantwortet:
Zum Inhalt der Anfrage lässt sich allgemein Folgendes darstellen:
Die Hochwasserlage in NRW wurde vor allem durch die massiven Niederschläge im November und Dezember/Januar ausgelöst. Allein zwischen dem 21.12.2023 und dem 07.01.2024 wurden Niederschlagsmengen von
flächendeckend über 100 Millimeter gemessen. Die langjährigen mittleren Niederschläge in diesem Zeitraum wurden deutlich überschritten. Die Niederschläge trafen auf bereits gesättigte Böden mit hoher
Abflussbereitschaft und führten in der Folge zu Hochwasser in den angesprochenen Bächen.
Größere Schäden an Infrastruktur und Gebäuden sind nach ersten Erkenntnissen ausgeblieben. Die meisten Probleme an Gebäuden in Gewässernähe gehen von dem extrem
gestiegenen Grundwasser aus.
Zu den Fragen im Einzelnen:
Zu 1:
Die Hochwassersituation zum Jahreswechsel 2023/2024 wird als Extremereignis eingestuft. Demzufolge kann daraus keine Prognose für zukünftige Gefahren abgeleitet werden. Eine detaillierte Auswertung
der Lage kann erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Für die hochwassergefährdeten Gewässer mit hohem Schadenspotential (Dickelsbach und Angerbach) wurden im Rahmen der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL) die potentiellen
Überschwemmungsgebiete rechnerisch ermittelt und durch ordnungsbehördliche Verordnung festgesetzt bzw. vorläufig gesichert.
Berechnungsgrundlage ist dabei bundeseinheitlich ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Die Ausweisung von
Überschwemmungsgebieten gehört zu den strategischen Vorsorgemaßnahmen im Hochwasserschutz mit unmittelbaren planungsrechtlichen Auswirkungen.
Diese Karten findet man unter https://www.brd.nrw.de/themen/umwelt-natur/wasserwirtschaft/hochwasserrisiken-und-hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete.
Die Überflutung von nicht ausgewiesenen Flächen kann bei einem Extremereignis nicht ausgeschlossen werden.
Eine komplette Absicherung von Extremereignissen ist nicht möglich. Ungeachtet der Vorkehrungen kommunaler Akteure sind auch die privaten Haus- und Grundstückseigentümer für den Objektschutz
verantwortlich, um so Elementarschäden wirksam zu minimieren.
Zu 2:
Am Dickelsbach stehen große Bereiche des Waldes an der Sechs-Seenplatte und den Rehwiesen als natürliche oder renaturierte Retentionsflächen zur Verfügung.
Weitere Renaturierungsmaßnahmen am Dickelsbach sind geplant.
In Duisburg wird bei der Errichtung von größeren Neubauflächen das Prinzip der Schwammstadt bei der Planung durch die WBD-AöR umgesetzt. In diesem Zuge werden Flächen geschaffen, die in der Lage
sind, große Mengen an Niederschlagswasser aufzunehmen und zeitverzögert wieder abzugeben. Wasser wird zwischengespeichert.
Zu 3:
Die Ablagerung von Sedimenten, wie z.B. die Mineralisierung von Laub kann nicht vermieden werden und führt langfristig, besonderes bei sehr langsam fließenden Bächen zu Ablagerungen. Bei Bedarf
werden Bäche nach der Blauen Richtlinie abschnittsweise entschlammt.
Zu 4:
Planungsleistungen für den Umbau eines weiteren Abschnitts des Dickelsbach zwischen der A 524 und der Saarner Straße im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL-EU) wurden 2023
vergeben.
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