Hochwasser am Angerbach, Dickelsbach und Rahmer Bach gefährden erneut angrenzende Wohngebiete 

14.Januar 2024

 

 

Norbert Broda

Wie in der Presse zu lesen, waren durch anhaltende Regenfälle Häuser und Grundstücke in der unmittelbaren Umgebung der oben genannten Bäche bedroht. Es wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Situation unter Kontrolle zu halten. 

 

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie beurteilt die Verwaltung bzw. die WBD die Gefahren, die durch Hochwasser am Dickelsbach, Rahmer Bach und Angerbach in Zukunft entstehen könnten?
  2. Welche Maßnahmen (z.B. weitere Renaturierung, zusätzliche Überlaufflächen) werden ergriffen, um Überschwemmungen zukünftig zu vermeiden?
  3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Verschlammung der Bäche (Rahmer Bach wurde seit 20 Jahren nicht mehr entschlammt) zu beseitigen bzw. zu vermeiden?
  4. Wie ist der aktuelle Stand der Renaturierung des Dickelsbach?

 

 

gez. Norbert Broda

 

 

Beratungsergebnis


Die o.a. Anfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt beantwortet:


Zum Inhalt der Anfrage lässt sich allgemein Folgendes darstellen:
Die Hochwasserlage in NRW wurde vor allem durch die massiven Niederschläge im November und Dezember/Januar ausgelöst. Allein zwischen dem 21.12.2023 und dem 07.01.2024 wurden Niederschlagsmengen von flächendeckend über 100 Millimeter gemessen. Die langjährigen mittleren Niederschläge in diesem Zeitraum wurden deutlich überschritten. Die Niederschläge trafen auf bereits gesättigte Böden mit hoher Abflussbereitschaft und führten in der Folge zu Hochwasser in den angesprochenen Bächen.


Größere Schäden an Infrastruktur und Gebäuden sind nach ersten Erkenntnissen ausgeblieben. Die meisten Probleme an Gebäuden in Gewässernähe gehen von dem extrem gestiegenen Grundwasser aus.


Zu den Fragen im Einzelnen:


Zu 1:
Die Hochwassersituation zum Jahreswechsel 2023/2024 wird als Extremereignis eingestuft. Demzufolge kann daraus keine Prognose für zukünftige Gefahren abgeleitet werden. Eine detaillierte Auswertung der Lage kann erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Für die hochwassergefährdeten Gewässer mit hohem Schadenspotential (Dickelsbach und Angerbach) wurden im Rahmen der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL) die potentiellen Überschwemmungsgebiete rechnerisch ermittelt und durch ordnungsbehördliche Verordnung festgesetzt bzw. vorläufig gesichert.


Berechnungsgrundlage ist dabei bundeseinheitlich ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gehört zu den strategischen Vorsorgemaßnahmen im Hochwasserschutz mit unmittelbaren planungsrechtlichen Auswirkungen.
Diese Karten findet man unter https://www.brd.nrw.de/themen/umwelt-natur/wasserwirtschaft/hochwasserrisiken-und-hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete.
Die Überflutung von nicht ausgewiesenen Flächen kann bei einem Extremereignis nicht ausgeschlossen werden.
Eine komplette Absicherung von Extremereignissen ist nicht möglich. Ungeachtet der Vorkehrungen kommunaler Akteure sind auch die privaten Haus- und Grundstückseigentümer für den Objektschutz verantwortlich, um so Elementarschäden wirksam zu minimieren.


Zu 2:
Am Dickelsbach stehen große Bereiche des Waldes an der Sechs-Seenplatte und den Rehwiesen als natürliche oder renaturierte Retentionsflächen zur Verfügung.
Weitere Renaturierungsmaßnahmen am Dickelsbach sind geplant.
In Duisburg wird bei der Errichtung von größeren Neubauflächen das Prinzip der Schwammstadt bei der Planung durch die WBD-AöR umgesetzt. In diesem Zuge werden Flächen geschaffen, die in der Lage sind, große Mengen an Niederschlagswasser aufzunehmen und zeitverzögert wieder abzugeben. Wasser wird zwischengespeichert.


Zu 3:
Die Ablagerung von Sedimenten, wie z.B. die Mineralisierung von Laub kann nicht vermieden werden und führt langfristig, besonderes bei sehr langsam fließenden Bächen zu Ablagerungen. Bei Bedarf werden Bäche nach der Blauen Richtlinie abschnittsweise entschlammt.


Zu 4:
Planungsleistungen für den Umbau eines weiteren Abschnitts des Dickelsbach zwischen der A 524 und der Saarner Straße im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL-EU) wurden 2023 vergeben.

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