Bebauung Barbara-Quartier

13. Januar 2022

Herbert Fürmann

Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Hamborn am 19.01.2022

 


Nach Jahren der Planung sollte eigentlich 2021 der Bau des „Neumühl-Quartiers“ beginnen. Rund um das ehemalige St.-Barbara-Hospital soll ein Vorzeigeviertel auf knapp 60.000 Quadratmetern entstehen, mit rund 400 Wohnungen, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, Kultur- und Freizeitangeboten, Gastronomie und mehr. Einen gültigen Bebauungsplan gibt es seit 2018.


Nach den Bränden im ehemaligen Krankenhaus werden nicht nur die Anwohner ungeduldig. Sie berichten darüber hinaus von Vandalismus und Müllablagerungen in dem leerstehenden Krankenhaus.


Vor diesem Hintergrund bitten wir um einen aktuellen Sachstand zur geplanten Bebauung im Bereich des ehemaligen St. Barbara-Hospitals und der umgebenden Flächen und Beantwortung folgender Fragen:


1.    Wie ist der Sachstand des aktuellen Planungsstands und der Baugenehmigungen?
2.    Wie ist der aktuelle Stand bei dem denkmalgeschützten Altbau nach den Bränden?
3.    Wie ist der Zeitplan für den Abriss der noch bestehenden Altbebauung und für die geplante neue Wohnbebauung?
4.    Wie sieht es mit der Nutzungsmöglichkeit des Gehwegs Barbarastraße zwischen der Schroer- / Gartenstraße aus? Hier müssen die Schüler/Eltern einen großen Umweg nehmen, seitdem er wieder geschlossen ist.

 

Gez. Herbert Fürmann
Fraktionsvorsitzender

 

 

Beantwortung der Frage:

 

Zu Frage 1:


Zu den Baugenehmigungen:
In 2021 wurde ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage genehmigt.
9 Einfamilienhäuser wurden ebenfalls beantragt. Es handelt sich um ein laufendes
Baugenehmigungsverfahren. Die Prüfungen dauern noch an. Mit Pressemitteilung
vom 28.01.22 teilte die HARFID Holding GmbH mit, dass sie die neuen Eigentümer
des „St. Barbara Quartiers“ sind. Ob an den bisherigen Planungen festgehalten wird, wäre beim neuen Eigentümer zu erfragen. Die Pressemitteilung ist dieser
Beantwortung beigefügt.

 

Zu Frage 2:

Nach Auskunft der Unteren Denkmalbehörde befindet sich kein Denkmal auf dem
besagten Grundstück. Eine denkmalrechtliche Unterschutzstellung ist ebenfalls nicht
geplant.

 

Zu Frage 3:

Dies kann nur seitens des Eigentümers beantwortet werden.

 


Antwort des Dezernats für Stadtentwicklung, Mobilität und Sport:

Zu Frage 4:

Der angesprochene Weg ist nicht im städtischen Eigentum. Zur Sperrung kann die
Verwaltung daher keine Angaben machen.

 

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