Gateway Terminal Kohleninsel

25. Juni 2021

Dr. Detlef Feldmann

Die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren „Gateway Terminal Kohleninsel“ wurden während einer  Videokonferenz vom 10.-13.2.2021 dargestellt und diskutiert. Da bei einem Planfeststellungsverfahren die städtischen politischen Gremien an der Beratung und Beschlussfassung nicht beteiligt sind, dürfte der Kenntnisstand über die Planung bei den meisten Mitgliedern auch der BV Meidrich/Beeck mangelhaft sein. Und das, obwohl in der betroffenen Öffentlichkeit  gerade in Meiderich/Beeck ein großes Informationsbedürfnis besteht.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1. Mit welcher zusätzlichen Verkehrsbelastung muss in der Folge in Meiderich/Beeck gerechnet werden (Staugefahr, Lärmbelastung, sonstige Emissionen)?

 

a) bei Funktionstüchtigkeit des Karl-Lehr-Brückenzuges

 

b) bei Einschränkung oder temporärem Ausfall desselben

 

Es  wird um Beifügung einer etwaigen städtischen Stellungnahme zu diesem Thema im Laufe des Erörterungsverfahrens gebeten.

 

2. Dem Vernehmen nach hat es der Betreiber abgelehnt, über die momentane gesetzliche Verpflichtung hinaus Maßnahmen zum Klimaschutz/CO2-Vermeidung  zu ergreifen. (Photovoltaik, Betrieb von Portalkränen und LKW mit alternativen Antrieben.)

 

Wie war die Stellungnahme der städtischen Vertreter zu diesem Verhalten einer (teilweise) städtischen Tochtergesellschaft?

 

gez. Dr. Detlef Feldmann

 

 

Beantwortung der Frage:

 

 

Teilbeantwortung zu Frage 1:

 

Das Verkehrsgutachten zu Duisburg Gateway Terminal (DGT) betrachtet zwei Szenarien:

 

Szenario 1: Die 1. Baustufe des Duisburg Gateway Terminal ist realisiert und der OB-LehrBrückenzug befindet sich in der Sanierung und ist für den Verkehr des DGT somit nicht nutzbar.

 

Szenario 2: Die 2. Baustufe des DGT ist in den Betrieb gegangen und die Sanierung des OB-Lehr-Brückenzugs ist abgeschlossen und auch für den Verkehr des DGT nutzbar. Aufgrund von niedrigeren Umschlagkapazitäten auf die Schiene und den Wasserweg im Szenario 1 (1. Baustufe), ist die Tagesmenge an Lkw mit 440 Lkw-Fahrten pro Tag und Richtung höher als im Szenario 2 (2. Baustufe) mit 408 Lkw-Fahrten pro Tag und Richtung. Durch eine Verdopplung der Gleise und eine Erhöhung der Verladeplätze für Schiffe, können nach der Realisierung der 2. Baustufe die Umschlagkapazitäten auf Züge und Schiffe erhöht werden. Das DGT schließt im Osten an die Schlickstraße an. Über diesen Anschluss findet sowohl Quell- als auch Zielverkehr statt. Der westliche Anschluss des DGT an das bestehende Straßennetz wird durch den Bau einer Brücke von der Kohleninsel zur Speditionsinsel geschaffen. Über die zu errichtende Brücke wird nur Quellverkehr abgewickelt. Im Szenario 1 wird unterstellt, dass der OB-Lehr-Brückenzug für den DGT-Verkehr nicht nutzbar ist. Somit wird der Quellverkehr am westlichen Anschlusspunkt des DGT ausschließlich in Richtung Norden über die Vohwinkelstraße zur Anschlussstelle Duisburg-Meiderich geleitet. Hier werden 50 des Quellverkehres angesetzt. Am östlichen Anschlusspunkt verlassen die restlichen 50 % des Quellverkehrs das DGT. Über die Schlickstraße, Sympherstraße und die Emmericher Straße wird das Kreuz Duisburg-Kaiserberg erreicht. 100 % des Zielverkehrs erreichen das DGT über diese Route. Im Szenario 2 wird ein ertüchtigter OB-Lehr-Brückenzug angenommen. Weiterhin wird über den westlichen Anschluss an die Speditionsinsel nur Quellverkehr abgewickelt. Die hier angesetzten 44 % des Zielverkehrs teilen sich jeweils hälftig in Richtung Norden (Vohwinkelstraße und AS Duisburg-Meiderich) und Süden (OB-LehrBrückenzug, Kasslerfelder Kreisel und AS Duisburg-Häfen) auf. Die restlichen 56 % des Quellverkehrs und 100% des Zielverkehrs werden über den westlichen Anschluss und die Seite: 50 Schlickstraße, Sympherstraße und Emmericher Straße bis zur Kreuz Duisburg-Kaiserberg abgewickelt. Für beide Szenarien wurden im Rahmen des Verkehrsgutachtens Leistungsfähigkeitsberechungen durchgeführt und Rückstausituationen für alle relevanten Knotenpunkte bewertet. Ebenfalls wurde für das Vorhaben unter Berücksichtigung der beiden Szenarien ein Lärmgutachten erstellt. Nach einer teilweisen Überarbeitung der eingereichten Unterlagen gab es seitens der Verkehrsplanung und der Verkehrstechnik keine Beanstandungen zu den vorgelegten Unterlagen. Der verkehrliche Immissionsschutz hatte ebenfalls keine Bedenken.

Eine eingeschränkte Nutzung bzw. keine mögliche Nutzung des OB-Lehr-Brückenzugs, auf die die Frage 1 b) abzielt, wurde hinsichtlich des vom Duisburg Gateway Terminal induzierten Verkehrs berücksichtigt und bewertet. In diesem vorhabenbezogenen Verkehrsgutachten wurde nicht untersucht, was eine Funktionseinschränkung der Brücke für den allgemeinen Verkehr bedeutet. Dies war nicht Aufgabenbestandteil des Verkehrsgutachtens zum Duisburg Gateway Terminal.

 

Beantwortung Frage 2:

 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahren werden ausschließlich die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen überprüft. Darüberhinausgehende Maßnahmen sind nicht Bestandteil des Genehmigungsverfahrens. Es liegen darüber keine Informationen vor.

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