28. Mai 2025
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Rates der Stadt Duisburg wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
Den Fragen ist folgender Text vorangestellt:
Im Kontext der aktuellen Haushaltsenwicklungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene bitten wir um Auskunft über die Auswirkungen der Sozialkürzungen und des
Haushaltsvorbehalts auf die soziale Infrastruktur und Angebotsstruktur der Stadt Duisburg.
1. Welche konkreten Kürzungen im Bereich der sozialen Leistungen und Angebote wurden in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 in der Sozial-Infrastruktur Duisburg
vorgenommen?
2. Wie haben sich diese Kürzungen auf die Trägerlandschaft (Wohlfahrtsverbände, freie Träger, Nachbarschaftsinitiativen, Vereine) ausgewirkt, insbesondere hinsichtlich Angebotsreduktion,
Standortschließungen, Personalabbau und Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen der dort Tätigen sowie Entprofessionalisierung der Angebote?
3. Welche Folgen sind bislang im Bereich der sozialen Teilhabe, insbesondere für sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen, beobachtbar (z. B. Anstieg von Wohnungslosigkeit, Versorgungslücken im
Bereich psychosozialer Dienste, Rückgang niedrigschwelliger Hilfsangebote wie Sozialberatungen)?
4. Welche politischen Prioritäten werden dabei gesetzt?
5. Gibt es Erhebungen und/oder Monitoring-Instrumente, mit denen die Auswirkungen dieser Einsparungen systematisch erfasst und ausgewertet werden? Falls Ja: Wie lauten die Ergebnisse? Falls Nein:
Wieso gibt es solche Erhebungen/Monitoring-Instrumente nicht?
6. Für welche sozialen Dienstleistungen in der Stadt Duisburg wurden in der Vergangenheit die Mittel nicht aufgestockt, sodass im Kontext von Inflation eine tatsächliche Mittelkürzung entstanden
ist?
7. Wie beeinflusst der Haushaltsvorbehalt der Bundesregierung die finanzielle Sicherheit und die Planungssicherheit für soziale Einrichtungen und Träger in Duisburg?
8. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die negativen Auswirkungen des Haushaltsvorbehalts auf Bundesebene auf die soziale Infrastruktur zu minimieren?
Begründung
Die Kürzungen der Landesregierung NRW wurden dank der Proteste von über 32.000 Menschen am 13. November 2024 um 43 Millionen € reduziert. Damit bleiben 40. Millionen € an
Kürzungen im sozialen Bereich. In den Medien wird erklärt es hätte „Umschichtungen“ gegeben und in manchen Bereichen sei mehr Geld ausgegeben worden. Welche sozialen Dienstleitungen im Detail
ausgedünnt und beendet werden bzw. wurden, ist nicht bekannt. Dies zu erkunden, versucht diese Anfrage.
Die zurückgenommenen Kürzungen bspw. im Bereich der Suchthilfe bedeuten jedoch faktisch eine erneut ausbleibende Mittelaufstockung und somit eine faktische
Mittelkürzung.
Die Neuwahlen, die andauernde Regierungsbildung und der immer noch nicht existierende Haushalt der Bundesregierung haben zur Folge, dass es derzeit einen
Haushaltsvorbehalt gibt. Dies macht – insbesondere kleinen – Trägern der sozialen Infrastruktur zu schaffen. Um dies im Detail zu ergründen, wird auch in dieser Anfrage dazu gefragt.
Gez. Gabriele Amely
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