28. Mai 2025
Der Rat der Stadt Duisburg in Vertretung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Den Fragen ist folgender Text vorangestellt:
Eine junge Mutter, nennen wir sie Sarah, stand mit gepackten Koffern und ihrem kleinen
Sohn vor der verschlossenen Tür ihrer Wohnung. Die Räumungsklage war durch, schneller als erwartet. Tränen stiegen in ihre Augen, die Ungewissheit nagte. Wo sollen sie denn nun hin? In diesem Moment
der akuten Not wünschte sie sich nichts sehnlicher als Hilfe. Schnelle unbürokratische Hilfe.
Fragen an den Duisburger Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit:
1. Wie hoch ist die aktuelle und vergangene Inanspruchnahme der Beratungsstelle durch Personen in den vergangenen 2 Jahren? Bitte um eine detaillierte Aufschlüsselung der
Nutzungszahlen pro Stadtteil.
2. Welche Arten von Anliegen werden vorgetragen? Gibt es hier stadtteil-spezifische Unterschiede?
3. Liegen für die verschiedenen Stadtteile Daten zur Entwicklung der Nutzung in den letzten Jahren vor?
4. Inwiefern wird erhoben, ob Nutzer*innen die Beratung tatsächlich als hilfreich empfinden?
5. Ist der Beratungsstelle barrierefrei für alle Menschen zugänglich? Falls nicht, welche Barrieren bestehen?
6. Welche Kommunikationsmöglichkeiten bestehen für Ratsuchende?
7. Inwiefern sind die Mitarbeitenden multilingual aufgestellt? Wenn ja, welche Sprachen werden jeweils abgedeckt? Wenn nein, wie können, die kein oder nicht ausreichend die deutsche Sprache
beherrschen, die Akuthilfe nutzen?
8. Falls keine Multilingualität besteht: Verfügen die Mitarbeitenden über Dienstleistungen geeigneter Dolmetscher*innen und/oder geeignete Echtzeit-Übersetzungsgeräte? Sind gedruckte Informationen
multilingual verfügbar?
9. Inwiefern gibt es stadtteilbezogene und anlassbezogene – insbesondere mit Hinblick auf die Räumungseinsätze der sogenannten „Taskforce Problemimmobilie“ – sowie allgemeine kommunikative
Mechanismen (Werbung, Handzettel, Verweisberatung durch andere Stellen der Stadt Duisburg etc.), um sicherzustellen, dass Menschen in den jeweiligen Stadtteilen eine Räumung oder ein anderer
Wohnungsnotfall droht, proaktiv auf die nächstgelegene Beratung „Akuthilfe in Wohnungsnotfällen“ hingewiesen werden?
10. Bei welchen konkreten Anliegen im Bereich Wohnungsnotfall sind die Beratungsstellen tatsächlich in der Lage Hilfe zu leisten? Bitte um eine Auflistung der angebotenen Unterstützungsleistungen.
Gibt es Begrenzungen durch die Auftraggeberin die Stadt Duisburg?
11. Gibt es Anliegen, bei denen die Beratungsstelle keine Unterstützung anbieten kann und ggf. an andere Stellen verweist? Wenn ja, welche?
12. Wie schätzen die Mitarbeitenden der Beratungsstellen die Bedarfsdeckung durch ihre Dienstleistungen ein?
Begründung
Die oben genannte beispielhafte Erzählung verdeutlicht auf tragische Weise die immense Bedeutung von Wohnraum für jeden Einzelnen. Wohnen ist weit mehr als nur ein Dach
über dem Kopf. Er ist ein fundamentaler Pfeiler für Sicherheit, Würde und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Unser Grundgesetz trägt dieser elementaren Bedeutung Rechnung, auch wenn ein explizites
Recht auf Wohnen selbst bis heute fehlt. Die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13) und der Schutz der Menschenwürde (Ar. 1) bilden die Basis für den Schutz des Einzelnen vor Obdachlosigkeit und für
das Streben nach angemessenem Wohnraum. Aus diesen grundlegenden Rechten leitet sich die Verantwortung der Stadt Duisburg ab, unterstützende Maßnahmen für Menschen in Wohnungsnotlagen zu schaffen und
sicherzustellen.
Die Einrichtungen der Beratungsstelle „Akuthilfe in Wohnungsnotfällen“ sind eine wichtige Säule um dieser Verantwortung gerecht zu werden und Bürger*innen in prekären
Lebenslagen adäquat zu unterstützen. Um die Effektivität und den tatsächlichen Nutzen dieser Einrichtung umfassend bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Nachsteuerung zu identifizieren und
umzusetzen.
Die Nutzungszahlen und die Art der Anliegen geben Aufschluss über den Bedarf und die Schwerpunkte der Probleme in den jeweiligen Stadtteilen. Sie ermöglichen außerdem
einen Abgleich mit der in den Medien vermittelten abwertenden Darstellung einzelner Stadtviertel. Auf operativer Ebene hilft es, um Bedarfe zu erkennen und entsprechende Ressourcen
aufzustocken.
Die Niedrigschwelligkeit und die Barrierefreiheit sowie die Multilingualität des Zugangs zu den Beratungsstellen ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Betroffene die Hilfen tatsächlich und
unkompliziert in Anspruch nehmen können.
Die Werbemaßnahmen sind entscheidend dafür, ob Menschen in prekären Lebenslagen überhaupt auf die Idee kommen, die Hilfen in Anspruch nehmen zu können.
Zielgruppengerechte Ansprache sowie die proaktive Information von bspw. von Räumungen bedrohten Menschen kann dazu führen, dass diese verhindert werden.
Um die soziale Infrastruktur inklusive Verweisberatung auszubauen ist es relevant zu wissen, bei welchen konkreten Anliegen die Beratungsstelle tatsächlich helfen kann und wo ihre Grenzen liegen bzw.
wo sie nicht tätig werden kann und darf. Eine detaillierte Auflistung schafft Klarheit für Betroffene, Zuweisende anderer Einrichtungen und Angehörigen
Gez. Gabriele Amely
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