Anfrage zur Prüfung der Einhaltung der Mietpreisgrenzen nach §5 Wirtschaftsstrafgesetz und Perspektive zur Einführung der Mietpreisbremse in Duisburg

19. Mai 2025

Gabriele Amely

Der Rat der Stadt Duisburg wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: Es soll geprüft werden, ob in Duisburg die gesetzlichen Mietpreisgrenzen gemäß §5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG) – insbesondere die 20%- und 50%-Grenzen – eingehalten werden. Darüber hinaus wird angefragt, ob die Stadt Duisburg plant, die Einführung der Mietpreisbremse in Erwägung zu ziehen.


Begründung


Nach §5 WiStG liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn Vermieter die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20% überschreiten und dabei das geringe Angebot an vergleichbaren Wohnungen ausnutzen. Selbst wenn eine Überschreitung durch nachweisbare Kosten gerechtfertigt sein sollte, darf die Miete nicht mehr als 50% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Einhaltung dieser Grenzen ist ein zentrales Instrument zum Schutz vor überhöhten Mieten, gerade auch in Städten mit einem angespannten Wohnungsmarkt.


Für Duisburg liegt ein qualifizierter Mietspiegel vor, der als Grundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Dennoch gibt es von lokalen Mieterschutzorganisationen Kritik, dass der Mietspiegel Spielräume für deutliche Mietsteigerungen eröffnet und damit die Gefahr besteht, dass die gesetzlichen Grenzen überschritten werden. Dies macht eine regelmäßige Überprüfung der tatsächlichen Mietentwicklungen und deren Einhaltung gegenüber den gesetzlichen Vorgaben erforderlich.


Zudem ist zu berücksichtigen, dass Duisburg bislang nicht zu den Städten in Nordrhein-Westfalen zählt, in denen die Mietpreisbremse gilt. Diese begrenzt die Miete bei Neuvermietungen auf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete und kann von den Ländern für Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt eingeführt werden. In anderen Städten in NRW wurde die Mietpreisbremse zuletzt ausgeweitet und verlängert, während Duisburg davon nicht betroffen ist, obwohl auch hier die Mietpreise laut Mieterschützern spürbar steigen.


Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Bürger*innen von großem Interesse zu erfahren,


- ob die Stadt Duisburg die Einhaltung der Mietpreisgrenzen nach §5 WiStG systematisch überprüft
- wie viele Verstöße in den letzten Jahren festgestellt wurden,
- welche Maßnahmen zur Kontrolle und Durchsetzung ergriffen werden,
- und ob die Stadt Duisburg angesichts der aktuellen Entwicklungen plant, die Einführung der Mietpreisbremse zu prüfen oder dies bei der Landesregierung anzuregen.


Eine transparente Darstellung dieser Aspekte trägt zur Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter bei und unterstützt einen fairen Wohnungsmarkt in Duisburg.


Gez. Gabriele Amely

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