23. August 2023
Zu Beginn des Monats August wurden die Duisburger Arbeitslosenzahlen für den Juli 2023 in Duisburg veröffentlicht.
Im Rechtskreis SGB II sind 26.973 arbeitslose Menschen erfasst.
Davon erhalten lediglich 690 Personen eine Weiterbildungsmaßnahme.
1.194 Personen befinden sich in Arbeitsgelegenheiten.
Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
gez. Carmen Hornung-Jahn
Beantwortung der Frage:
Zu Frage 1:
Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II sind kraft Gesetzes keine Arbeitsverhältnisse im herkömmlichen und rechtlichen Sinne, sondern müssen zusätzlich sein, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sein. Dementsprechend gibt es in Bezug auf verwendbare Berufs- und Tätigkeitsbezeichnungen keine Entsprechungen in Hinblick auf Tätigkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt. Folgerichtig orientiert sich das jobcenter Duisburg bei der Bewilligung von Einsatzstellen für Arbeitsgelegenheiten und den dort zu verrichtenden Tätigkeiten an sog. Tätigkeitsfeldern. Diese Tätigkeitsfelder sind Bestandteile einer sog. Positivliste, welche unter Beteiligung und nach Beratung durch den Beirat des jobcenter nach §18d SGB II sowie Beteiligter des örtlichen Arbeitsmarktes abgestimmt worden ist. Demnach werden Arbeitsgelegenheiten in den folgenden Tätigkeitsfeldern bewilligt und durchgeführt:
1. Gesundheit & Pflege - Seniorenbetreuer - Hilfskraft in der Alten/Seniorenbetreuung - Hilfskraft in der Behindertenbetreuung
2. Kinderbetreuung & Jugendhilfe - Unterstützungskraft im Jugendbereich - Pädagogische Hilfskraft
3. Beratungsdienste - Hilfskraft im Bereich Sicherheit und Ordnung - Fahrgastbetreuer / Seniorenbegleiter im ÖPNV - Stadtteil Scout
4. Umweltschutz & Landschaftspflege - Sportanlagenpfleger - Parkpfleger - Gartenbauhelfer - Helfer im Forstbereich - Gartenpfleger - Helfer Naturschutz/Landschaftspflege
5. Infrastrukturverbesserung - Hilfskraft Ressourcenschonung & Recycling - Helfer in der Tierpflege - Helfer im Bereich Möbellogistik / Lager - Hauswirtschaftliche Hilfskraft - Helfer in der Textilbearbeitung - Helfer Küche - Bürohelfer - Handwerkliche Servicekraft - Hausmeisterassistent - Malerhelfer
6. Sport - Helfer im Bereich Breitensport und Freizeit
Zu Frage 2:
Alle Einsatzstellen von Arbeitsgelegenheiten werden durch Maßnahmenträger beantragt, eingerichtet, bewirtschaftet und durchgeführt. Dementsprechend tritt nicht die Einsatzstelle (i.d.R. identisch mit dem Beschäftigungsort) gegenüber dem jobcenter auf, sondern lediglich der Maßnahmenträger. In der Folge ist eine Auswertung, in welchen städtischen Einrichtungen Menschen Arbeitsgelegenheiten durchführen, so nicht möglich. Dies gilt umso mehr, als dass der Begriff der städtischen Einrichtung als Abgrenzungskriterium nicht die nötige Trennschärfe aufweist. Arbeitsgelegenheiten finden beispielsweise aber regelmäßig im Zusammenhang mit der Pflege von Grünanlagen/Parkanlagen/Friedhöfen sowie an Kindergärten oder in Schulen statt.
Zu Frage 3:
Hierzu existieren keine Statistikdaten.
Zu Frage 4:
Zur Überprüfung, wie sich die berufsbezogene Biografie von Empfängern von Leistungen zur Eingliederung wie z.B. Teilnehmen an Arbeitsgelegenheiten weiterentwickelt, existiert beim Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit ein spezielles Recherchemodell. Hierbei wird der Zeitraum zwischen dem Tag nach dem Ende der Förderung und einem späteren Beobachtungszeitpunkt von in der Regel sechs Monaten (Verbleibsintervall) in Hinblick auf die jeweils eintretende Veränderung evaluiert. Der Verbleib in Hinblick auf eine Folgeförderung sechs Monate nach Austritt aus Arbeitsgelegenheiten ist für die letztverfügbaren Statistikzeiträume nachfolgend dargestellt:
Zeitraum Oktober 2021 bis September 2022 3.073 Austritte in Folgeförderung
Zeitraum Oktober 2020 bis September 2021 3.281 Austritte in Folgeförderung
Folgeförderung bedeutet dabei, dass nach einer Förderung durch die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit eine weitere – ergänzende oder aufbauende – Förderung in Anspruch genommen wird. Eine weitere Unterscheidung der Folgeförderungen in Hinblick auf die konkrete Art der Förderung (wie z.B. Förderung der beruflichen Weiterbildung o.Ä.) findet nicht statt und ist auch nicht verfügbar. Hinsichtlich der Inanspruchnahme von Folgeförderungen ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Instrumente zur Eingliederung originär das primäre Ziel der Arbeitsaufnahme haben. Zahlreiche Instrumente wie insbesondere Arbeitsgelegenheiten weisen einen vorbereitenden Charakter auf. Arbeitsgelegenheiten sollen eine (soziale) Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen und als mittelfristige Brücke das Ziel einer Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Daten zu Personen, die nach Beendigung einer Arbeitsgelegenheit von einer weiterführenden Förderung profitieren, müssen daher immer vor dem Hintergrund der Gesamtstrategie gesehen werden.
Zu Frage 5:
Die statistische Betrachtung folgt dem Recherchemodell, welches auch für die Beantwortung der Frage Nr. 4 herangezogen wurde. Der Verbleib in Hinblick auf die Aufnahme einer (sozialversicherungspflichtigen) Ausbildung ist für die letztverfügbaren Statistikzeiträume nachfolgend dargestellt:
Zeitraum Oktober 2021 bis September 2022 19 Austritte in svp. Ausbildung
Zeitraum Oktober 2020 bis September 2021 29 Austritte in svp. Ausbildung
Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass Arbeitsgelegenheiten i.S.d. § 16d SGB II gemäß§ 3 Abs. 1 Satz 3 SGB II immer nachrangig gegenüber einer Vermittlung in Arbeit und Ausbildung sowie Maßnahmen der Berufsvorbereitung, der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung ("ultima ratio") sind. Dementsprechend kommen erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die grds. für Ausbildung und/oder Berufsvorbereitung geeignet sind, in der Regel nicht für Arbeitsgelegenheiten in Betracht.
Zu Frage 6:
Die statistische Betrachtung folgt dem Recherchemodell, welches auch für die Beantwortung der Frage Nr. 4 herangezogen wurde. In Hinblick auf die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung stellt sich der Verbleib sechs Monate nach Austritt aus einer Arbeitsgelegenheit wie folgt dar:
Zeitraum Oktober 2021 bis September 2022 768 Austritte in svp. Beschäftigung
Zeitraum Oktober 2020 bis September 2021 676 Austritte in svp. Beschäftigung
Hinsichtlich der Lohngestaltung ergeben sich aus der Statistik keine Erkenntnisse, inwieweit Tariflohn, ortsüblicher Lohn oder ggfs. Mindestlohn gezahlt wird. Hierfür existieren keine korrelierenden Statistikdaten.
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