11. Mai 2023
Am 1.1.2023 traten umfangreiche gesetzliche Neuregelungen im Rahmen des Bürgergeldes für Menschen im SGB-II-Rechtskreis in Kraft. Ein Bestandteil der neuen Gesetzgebung ist die Ausweitung und Weiterentwicklung von Bildungsangeboten für arbeitslose Menschen.
Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
gez. Carmen Hornung-Jahn
Beantwortung der Frage:
Zu Frage 1, 2 und 3:
Das jobcenter Duisburg sei gefragt worden, in wie weit bestehende Bildungsangebote für Arbeitslose in Duisburg ausgeweitet werden können respektive, in wie weit Förderdauer und Fördersummen ausgebaut respektive verlängert worden seien. Zu diesem Themenkomplex wäre zu sagen, dass inhaltlich betrachtet, diese ausgeweitet wurden. Das jobcenter sei jetzt auch über das Bürgergeld in der Lage, sogenannte Grundkompetenzen zu vermitteln. Dieses durfte das jobcenter bislang nicht. Das jobcenter durfte bisher nur sehr eng gefasst berufliche Bildung tatsächlich anbieten. Dass mit der Grundkompetenz gehe in der Tat in Richtung Allgemeinbildung, wie z.B. Mathematik, Lesen und Schreiben sowie IT-Kompetenz. Aus seiner Sicht sei es gut und richtig, dass diese Möglichkeit bestehe, diese Bereiche anzubieten, weil es bei vielen Menschen bereits weiterhelfe. Außerdem dürfen künftig Umschulungen, die abschlussorientiert sind, die also zu einem Berufsabschluss führen, für eine Dauer von drei Jahren angeboten werden. Dieses war bislang nur für zwei Jahre möglich, was für viele Menschen problematisch war. Jetzt können also die Förderdauern ausgeweitet werden. Wenn die Angelegenheit rein quantitativ betrachtet werde, dann muss man allerdings sagen, dass das Angebot des jobcenter im Vergleich zum Vorjahr zurückgefahren werden musste. Dieses habe er bereits vor dem Hintergrund der finanziellen Entwicklung dargestellt. Das jobcenter habe den Bereich der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FBW) allerdings nur unterproportional gekürzt. Wenn auf alle Eintritte, die sich aus den arbeitsmarktpolitischen Instrumente ergeben, im Vergleich zum Vorjahr eine 34 prozentige Kürzung haben, so waren dieses bei den FBW nur 17,7 %. Die geringe Kürzung in diesem Bereich sei erforderlich, da es auf der einen Seite viele Arbeitslose, auf der anderen Seite viele offene Stellen gebe.
Zu Frage 4:
Von den 1.320 Eintritten, die dieses Jahr in FBW-Maßnahmen geplant sind, seien 415 Eintritte in abschlussorientierte Maßnahmen geplant, bei denen ein Berufsabschluss erreicht werden solle. Dabei handelt es sich um Berufsabschlüsse als Pflegekräfte, Berufskraftfahrer*inne, Erzieherinnen, Fachinformatiker*innen, Webdesigner*innen und verschiedene Berufe im Handwerk.
Zu Frage 5 und 6:
Herr Böttcher – Geschäftsführer jobcenter Duisburg – betonte, dass alle Angebote allen Menschen offenstehen. Es gebe auch keine Spezialangebote für ältere Menschen, sie können diese Angebote ebenfalls in Anspruch nehmen. Dieses sei auch ein Unterschied zu früher. In den Zeiten der Massenarbeitslosigkeit wurden solche Angebote älteren Menschen nicht unterbreitet. Insgesamt habe sich die Situation und die Möglichkeiten, die das jobcenter anbieten könne, verbessert, auch wenn sich das jobcenter quantitativ aufgrund des Finanzdrucks einschränken müsse.
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